Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden und durch den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras sowie die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner und die fachkundigen Laienrichter Dr. Manfred Engelmann und Alfred Klair als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Robert B*****, vertreten durch Freimüller Noll Obereder Pilz & Partner Rechtsanwälte GmbH in Wien, wider die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war beim ersten Arbeitgeber (im Folgenden: „Veräußerer“) vom 2. 5. 2005 bis 23. 5. 2006 beschäftigt. Mit 24. 5. 2006 ging sein Arbeitsverhältnis unstrittig im Rahmen eines Betriebsübergangs auf den Zweitarbeitgeber („Erwerber“) über. In weiterer Folge endete das Arbeitsverhältnis am 23. 6. 2006. Bereits am 15. 9. 2006 wurde über das Vermögen des Erwerbers das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet. Der Kläger meldete in diesem Insolvenzverfahren unter... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Organisation der beklagten Versicherung erfolgte nach Bundesländergrenzen. Sie hat in jedem Bundesland einen eigenen Betrieb. Die Zentrale (Generaldirektion) ist der 10. Betrieb. Bei verschiedenen Konkurrenten der Beklagten bestehen eigene Gesellschaften für die Besichtigung von Schadensfällen, die diese Besichtigung als Serviceleistung am Markt auch für Dritte anbieten. 2006 entschloss sich die Beklagte, ebenfalls eine Service GmbH zu errichten, um selbst b... mehr lesen...
Norm: AVRAG §3 Abs1
Rechtssatz: Der Begriff der wirtschaftlichen Einheit ist nicht mit dem betriebsverfassungsrechtlichen Betriebsbegriff ident, sondern orientiert sich an der organisatorischen Zusammenfassung von Betriebsmitteln zur Verfolgung einer wirtschaftlichen Haupt? oder Nebentätigkeit. Entscheidungstexte 8 ObA 41/10b Entscheidungstext OGH 22.02.2011 8 ObA 41/10b Veröff: S... mehr lesen...
Norm: AVRAG §3 Abs1
Rechtssatz: Obwohl der faktische Übertragungsvorgang genügt, sind bei der Beurteilung eines Betriebsübergangs zwischen dem Veräußerer und Erwerber getroffene Vereinbarungen zu beachten. Hier: Die Vereinbarung der Übertragung der Arbeitnehmer. Entscheidungstexte 8 ObA 41/10b Entscheidungstext OGH 22.02.2011 8 ObA 41/10b Veröff: SZ 2011/21 ... mehr lesen...
Beschluss des Handelsgerichts Wien vom 13. 6. 2006, *****, wurde über das Vermögen der F***** Fliesenverlegegesellschaft mbH der Konkurs eröffnet. Rechtsanwalt Dr. A***** S***** wurde zum Masseverwalter bestellt. Mit Beschluss des Konkursgerichts vom 20. 6. 2006 wurde die Schließung des Unternehmens der Gemeinschuldnerin genehmigt. Dkfm. W***** war schon vorher klar gewesen, dass aufgrund der finanziellen Situation der Gemeinschuldnerin und mangels Materials keine Betriebsfortführung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Dienstverhältnis des seit 1991 bei der ÖBB beschäftigten Klägers ging 2003 aufgrund des Bundesbahnstrukturgesetzes 2003 im Wege des Betriebsübergangs auf die ÖBB Infrastrukturbetrieb AG über. 2006 kam es dann aufgrund eines Zusammenschlussvertrags vom 18. 9. 2006 betreffend den Teilbetrieb „Sicher, Sauberkeit und Service“ zu einem Übergang des Klägers von der ÖBB Infrastrukturbetrieb AG auf die Beklagte. Im Rahmen seiner Beschäftigung bei der ÖBB bzw der ÖB... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist seit 1. 3. 1986 Hausbesorgerin einer Liegenschaft in Wien. Der Hausbesorgerdienstvertrag wurde mit den damaligen Hauseigentümern, einem Ehepaar, geschlossen. Für die Dauer des Dienstverhältnisses wurde ihr eine Wohnung im Haus zugeteilt. Mit Schenkungsvertrag vom 29. 11. 1993 schenkten die Eigentümer der Liegenschaft ihre daran bestehenden Hälfteanteile ihrer Tochter, der Beklagten; sie behielten sich aber das Fruchtgenussrecht an der Liegensc... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Spenling und Hon.-Prof. Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Andreas Mörk und Robert Maggale als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Nihad B*****, und der Nebenintervenientin auf Seiten der klagenden Partei „F*****" *****, vertreten durch Dr. Christoph Ganahl, Rechtsanw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 17. 8. 2006 bis 31. 10. 2007 bei der Nebenintervenientin als Angestellte tätig. Zuvor war sie bereits von August 2000 bis August 2005 auf Werkvertragsbasis und als Urlaubsvertretung bei dieser Gesellschaft beschäftigt gewesen. Danach hatte die Klägerin das Angebot erhalten, zur S***** Medienverlags GmbH zu wechseln, wo sie von Oktober bis Dezember 2005 geringfügig und von Jänner bis Juni 2006 fix beschäftigt war. Dieses Dienstverhältnis kü... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Sabine Glanz und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Wolfgang R*****, vertreten durch Stampfer und Orgler, Rechtsanwälte in Graz, gegen die beklagte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte war von 27. 3. 1999 bis 31. 3. 2004 Pächterin einer Tankstelle. Seit 1. 4. 2004 ist der Kläger aufgrund eines neuen mit der Verpächterin abgeschlossenen Pachtvertrages Pächter dieser Tankstelle. Mit der Tankstelle übernahm der Kläger 27 bereits bei der Beklagten beschäftigt gewesene Arbeitnehmer, an die er - soweit er die Arbeitsverhältnisse beendete - Abfertigungszahlungen und aliquote Sonderzahlungen auch für jene Zeiträume leistete, in denen di... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist seit 1. 2. 1984 bei den österreichischen Bundesbahnen (kurz: ÖBB), zuletzt als Bahnbusfahrer beschäftigt. Am 30. 12. 2003 trat das Bundesbahnstrukturgesetz 2003 (BGBl I Nr 138/2003 - BBSG) in Kraft, das ua eine umfassende Änderung des Bundesbahngesetzes (BBG) aufgrund der Umstrukturierung der ÖBB vorsah. Eckpunkte dieser Umstrukturierung waren die Gründung einer im Eigentum des Bundes stehenden ÖBB Holding Aktiengesellschaft mit verschiedenen Tochter- und... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs1 HIII11AVRAG §3 Abs1
Rechtssatz: Ob ein Betriebsübergang im Sinne des § 3 AVRAG vorliegt, hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab und begründet demzufolge regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO. Entscheidungstexte 9 ObA 123/08s Entscheidungstext OGH 08.10.2008 9 ObA 123/08s 9 Ob... mehr lesen...
Begründung: Die erstbeklagte GesmbH & Co KG führte den hier maßgeblichen Hotelbetrieb bis 30. 11. 2004 selbst. Mit Pacht- und Unterpachtverträgen wurde der Hotelbetrieb dann überwiegend von einer Gesellschaft (Alleingesellschafter war ein Barkeeper) als Unterpächterin weitergeführt. Seit 1. 7. 2006 führt wieder die Erstbeklagte den Hotelbetrieb. Der Kläger war ab 15. 11. 2005 zunächst bei der Unterpächterin und anschließend bei der Erstbeklagten als Küchenchef beschäftigt, und z... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter ADir. Brigitte Augustin und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Thomas F*****, Restaurantleiter, *****, vertreten durch Forcher-Mayr, Kantner & ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die ab 1. 7. 2008 wirksame Änderung der Parteienbezeichnung der Beklagten auf „Insolvenz-Entgelt-Fonds-Service GmbH (IAF-Service GmbH)" durch Art 4 BGBl I 2008/82 ist amtswegig zu berücksichtigen. Die ab 1. 7. 2008 wirksame Änderung der Parteienbezeichnung der Beklagten auf „Insolvenz-Entgelt-Fonds-Service GmbH (IAF-Service GmbH)" durch Artikel 4, BGBl römisch eins 2008/82 ist amtswegig zu berücksichtigen. Der Kläger war bei dem Einzelunternehmer Hermann ***... mehr lesen...
Begründung: Die erstbeklagte GesmbH und Co KG führte den hier maßgeblichen Hotelbetrieb bis 30. 11. 2004 selbst. Mit Pacht- und Unterpachtverträgen wurde der Hotelbetrieb dann überwiegend von einer Gesellschaft (Alleingesellschafter war ein Barkeeper) als Unterpächterin weitergeführt. Seit 1. 7. 2006 führt wieder die Erstbeklagte den Hotelbetrieb. Die Klägerin war nach den Feststellungen ab Februar 2006 bei der Unterpächterin und „anschließend" bei der Erstbeklagten beschäftigt. Sie... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist seit 1. 9. 1971 bei den österreichischen Bundesbahnen (kurz: ÖBB) beschäftigt. Am 30. 12. 2003 trat das Bundesbahnstrukturgesetz 2003 (BGBl I Nr 138/2003 - BBSG) in Kraft, das ua eine umfassende Änderung des Bundesbahngesetzes (BBG) aufgrund der Umstrukturierung der ÖBB vorsah. Eckpunkte dieser Umstrukturierung waren die Gründung einer im Eigentum des Bundes stehenden ÖBB Holding Aktiengesellschaft mit verschiedenen Tochter- und Enkelgesellschaften. Es er... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 3. 6. 1991 bei den Österreichischen Bundesbahnen (kurz: ÖBB), zuletzt im Bereich Schieneninfrastruktur beschäftigt. Am 30. 12. 2003 trat das Bundesbahnstrukturgesetz 2003 (BGBl I Nr 138/2003 - BBSG) in Kraft, das unter anderem eine umfassende Änderung des Bundesbahngesetzes aufgrund der Umstrukturierung der ÖBB vorsah. Eckpunkte dieser Umstrukturierung waren die Gründung einer im Eigentum des Bundes stehenden ÖBB Holding Aktiengesellschaft m... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht verneinte zutreffend die Berechtigung der Klagebegehren des Klägers. Der Oberste Gerichtshof kann sich gemäß § 510 Abs 3 Satz 1 ZPO in der Ausfertigung der Entscheidung bei der Wiedergabe des Parteivorbringens und der tatsächlichen Entscheidungsgrundlagen auf das beschränken, was zum Verständnis seiner Rechtsausführungen erforderlich ist. Das Berufungsgericht verneinte zutreffend die Berechtigung der Klagebegehren des Klägers. Der Oberste G... mehr lesen...
Begründung: Im vorliegenden Fall geht es um einen Betriebsteilübergang durch Sacheinbringung des organisatorisch in sich geschlossenen Kabelwerks der Erstbeklagten in die D***** Leasing GmbH (im Folgenden kurz „GmbH") und darauf beruhend - neben dem Übergang aller (anderen) Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter des Kabelwerks - auch um den Übergang des Arbeitsverhältnisses des Klägers gemäß § 3 Abs 1 AVRAG auf die GmbH. Der Kläger war seit Jahren Betriebsleiter des Kabelwerks und Pro... mehr lesen...
Norm: AVRAG §3 Abs1AVRAG §3 Abs2KO §71b
Rechtssatz: Auch im Fall der Veräußerung eines ganzen Unternehmens im Konkurs kommt § 3 Abs 1 AVRAG nicht zur Anwendung. Entscheidungstexte 9 ObA 106/06p Entscheidungstext OGH 19.12.2007 9 ObA 106/06p Veröff: SZ 2007/210 9 ObA 161/07b Entscheidungstext OGH 07.02.2008 9 ObA 161/07b Beisat... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. 2. 1968 bis 30. 6. 1986 bei der D***** N***** W***** GmbH (im Folgenden „D*****" genannt) beschäftigt. Mit Wirkung vom 1. 1. 1970 wurde er zum Geschäftsführer bestellt und übte diese Tätigkeit bis zum Übertritt in die Pension am 30. 6. 1986 aus. Mit Einzelvertrag vom 1. 1. 1970 wurde dem Kläger durch die D***** ein monatlicher Pensionszuschuss, zuletzt in Höhe von EUR 4.091,12 brutto, zugesichert, wobei im Mai und Oktober eines jeden Jahr... mehr lesen...
Begründung: Bereits seit dem Jahre 1976 bestand ein Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen, das zuletzt vom nunmehrigen gewerberechtlichen Geschäftsführer der beklagten Partei als Geschäftsführer geleitet wurde. Dieser ist mit der Geschäftsführerin der Beklagten verheiratet, die ebenfalls in diesem erstgenannten Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen zu Bürotätigkeiten angestellt war. Über Wunsch eines der Hauptkunden dieses alten Unternehmens erarbeitete sie im Jahr 2001 ein industrieb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die wesentlichen Feststellungen lassen sich wie folgt zusammenfassen: Der 1944 geborene Kläger war über viele Jahre in einem großen Konzern beschäftigt, wurde jedoch schließlich gekündigt und focht diese Kündigung an. Im Zuge dieser Auflösungsstreitigkeiten kam es zu einer Vereinbarung, wonach der Kläger in dem früheren Betriebspensionssystem verbleiben sollte und sich seine frühere Dienstgeberin auch verpflichtete, die entsprechenden Beiträge bis zur Vollendu... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Zeitler und Mag. Markus Szelinger als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Christian L*****, Schmiedetechniker, *****, vertreten durch Stampfer & Orgler, Recht... mehr lesen...
Norm: AVRAG §3 Abs1
Rechtssatz: Mit dem Betriebsübergang gehen die Arbeitsverhältnisse eo ipso - ohne Rücksicht auf einen entgegenstehenden Willen des „Veräußerers" oder „Erwerbers" - über. Dies gilt auch dann, wenn in der Folge die Arbeitnehmereigenschaft - gleich aus welchem Grund - erlischt. Entscheidungstexte 8 ObS 17/06t Entscheidungstext OGH 23.11.2006 8 ObS 17/06t ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Glawischnig und die fachkundigen Laienrichter Mag. Dr. Walter Zeiler und Dr. Vera Moczarski als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Theresia W*****, vertreten durch Dr. Gerhard Hiebler und Dr. Gerd Grebenjak, Rechtsanwälte in Leoben, gegen die beklagte Partei IAF-Serv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Hausbesorgerin ist seit 1981 in dem hier von der Beklagten im Jahr 2000 verkauften Haus Hausbesorgerin und hat auch eine Dienstwohnung. Bis zum Schluss der mündlichen Streitverhandlung erster Instanz war die Beklagte weiter Eigentümerin dieses Hauses, da der Kaufvertrag vom 21. 12. 2000 noch nicht einverleibt wurde. Jedoch ist nach diesem Kaufvertrag vorgesehen, dass die Nutzen und Lasten bereits per 1. 1. 2001 auf die Käuferin übergehen und wurden... mehr lesen...