RS OGH 2011/2/22 8ObA41/10b

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Veröffentlicht am 22.02.2011
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Norm

AVRAG §3 Abs1

Rechtssatz

Obwohl der faktische Übertragungsvorgang genügt, sind bei der Beurteilung eines Betriebsübergangs zwischen dem Veräußerer und Erwerber getroffene Vereinbarungen zu beachten. Hier: Die Vereinbarung der Übertragung der Arbeitnehmer.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126634

Im RIS seit

05.05.2011

Zuletzt aktualisiert am

29.04.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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