Norm
AVRAG §3 Abs1Rechtssatz
Obwohl der faktische Übertragungsvorgang genügt, sind bei der Beurteilung eines Betriebsübergangs zwischen dem Veräußerer und Erwerber getroffene Vereinbarungen zu beachten. Hier: Die Vereinbarung der Übertragung der Arbeitnehmer.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126634Im RIS seit
05.05.2011Zuletzt aktualisiert am
29.04.2013