Norm: ArbVG §59ArbVG §60
Rechtssatz: Ein entlassener Mitarbeiter ist nicht zur Anfechtung bzw Klage auf Feststellung der Nichtigkeit der Betriebsratswahl befugt, auch wenn die Entlassung angefochten wird, da auch eine anfechtbare Entlassung grundsätzlich wirksam ist und die Entlassung das Dienstverhältnis jedenfalls beendet. Erst ein stattgebendes Rechtsgestaltungsurteil würde rückwirkend die Wirksamkeit der Entlassung beseitigen. ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war ab 2001 bei der Beklagten beschäftigt. Bei der Wahl zum Angestelltenbetriebsrat, der drei Mitglieder hat, wurde sie zum dritten und letzten Ersatzmitglied gewählt. Die Betriebsratsmitglieder und die Ersatzmitglieder vereinbarten nach der Wahl, dass im Falle der Verhinderung eines Mitglieds nicht das entsprechend der Reihung auf dem Wahlvorschlag zur Vertretung berechtigte Ersatzmitglied nachrücken sollte, sondern dass jedem Mitglied ein bestimmtes Ersa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht wies in Abänderung der erstgerichtlichen Entscheidung das Klagebegehren auf Feststellung der Nichtigkeit der Wahl des Arbeiterbetriebsrats der beklagten Partei vom 16. 10. 1998 ab, weil zwar mehrere Fehler bei der Betriebsratswahl vorgekommen seien, wegen der zwar die Betriebsratswahl innerhalb der Einmonatsfrist von den Berechtigten - zu denen die Kläger nicht gehörten - erfolgreich hätte angefochten werden können, die aber mangels Verl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstkläger wurde in der in der Zeit vom 8. bis 10. 10. 1997 abgehaltenen Wahl zum Arbeiterbetriebsrat gewählt. Die Zweit- bis Viertkläger sind aufgrund dieser Wahl Mitglieder des Erstklägers. Die Wahl wurde von einer wahlwerbenden Gruppe und einem (ehemals) wahlberechtigten Arbeitnehmer mit Klage angefochten. Die erstinstanzliche Entscheidung in diesem Verfahren steht noch aus. Der aus der Wahl zunächst als Betriebsratsvorsitzender hervorgegangene Arbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In einem Teilbetrieb der Österreichischen Bundesbahnen fand am 5. und 6. 11. 1997 die Wahl zu den Personalvertretungsorganen statt. Eine der insgesamt drei wahlwerbenden Gruppen war die Erstklägerin. Der Zweitkläger war deren Kandidat für einen Sitz im Vertrauenspersonenausschuss. Die Erstklägerin trat erstmals zu Personalvertretungswahlen an. Die beiden anderen wahlwerbenden Gruppierungen waren schon bisher im Vertrauenspersonenausschuss vertreten gewesen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Arbeitsverhältnis der seit 1. 8. 1988 beim beklagten Verein beschäftigten Klägerin wurde vom Arbeitgeber am 12. 12. 1995 zum 31. 7. 1996 gekündigt. Über Intervention des Betriebsrates wurde der Kündigungstermin auf den 31. 8. 1996 verschoben. Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis über den Kündigungstermin hinaus in ungekündigtem Zustand aufrecht besteht. Sie sei Ersatzmitglied des Betriebsrates gewesen und nach dem im Mai 19... mehr lesen...
Norm: ArbVG §59ArbVG §60ArbVG §66 Abs3
Rechtssatz: Eine "Umreihung" der gewählten Betriebsratsmitglieder in der konstituierenden Betriebsratssitzung in der Weise, daß ein gewähltes Betriebsratsmitglied nur mehr "Ersatzmitglied" ist, verstößt gegen die absolut zwingenden Normen der Betriebsverfassung. Entscheidungstexte 8 ObA 44/98y Entscheidungstext OGH 30.03.1998 8 ObA 44/98y ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Für die am 22.6.1993 stattgefundene Wahl des beklagten Betriebsrates wurde ein Wahlvorschlag eingereicht, der sechs Wahlwerber umfaßte; Christine P***** war an zweiter Stelle gereiht, Monika S***** an vierter. Dieser Wahlvorschlag erreichte die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Alle am Wahlvorschlag genannten Personen nahmen die Wahl an. In der konstituierenden Betriebsratssitzung am 16.7.1993 beschlossen die gewählten Betriebsratsmitglieder einstimmig, Chr... mehr lesen...
Norm: ArbVG §60ArbVG §61 Abs2
Rechtssatz: Verlor ein Betriebsrat ab Zustellung des der Anfechtung stattgebenden Urteiles der ersten Instanz seine Funktionsfähigkeit, darf die Wahl des neuen Betriebsrates während der Dauer des Anfechtungsverfahrens (Rechtsmittelverfahrens) nur vom alten Betriebsrat in die Wege geleitet werden. Wird durch die Wahl eines neuen Betriebsrats die Funktionsperiode eines handlungsfähigen Betriebsrats trotz Hinweises au... mehr lesen...
Norm: ArbVG §60
Rechtssatz: Eine nichtige Betriebsratswahl ist nur in ganz besonderen Ausnahmefällen anzunehmen, in denen gegen allgemeine Grundsätze jeder ordnungsgemäßen Wahl in so hohem Maße verstoßen ist, daß auch der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl nicht mehr vorliegt (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts). BAG vom 28.11.1977, 1 ABR 36/76 Entscheidungstexte 9 O... mehr lesen...
Norm: ArbVG §59ArbVG §60
Rechtssatz: Die Verkennung oder falsche Anwendung des Betriebsbegriffes ebenso wie die des Unternehmensbegriffes oder Konzernbegriffes führt grundsätzlich nicht zur Nichtigkeit der Wahl, sondern nur zu ihrer Anfechtbarkeit. Nur eine willkürliche, dh grobe Verkennung des Konzernbegriffes bildet einen Nichtigkeitsgrund. Entscheidungstexte 8 ObA 224/94 Entscheidu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Nichtigkeit wird wohl zitiert, die dazu erstatteten Ausführungen richten sich jedoch gegen die rechtliche Beurteilung der angefochtenen Entscheidung; ein Nichtigkeitsgrund wird nicht erkennbar geltend gemacht. Da die beklagte Partei vor dem Erstgericht anwaltlich vertreten war, sind Neuerungen im Berufungsverfahren gemäß § 63 Abs. 1 ASGG jedenfalls unzulässig. Es bildet daher keinen Mang... mehr lesen...
Norm: ArbVG §54ArbVG §60BRWO §12 Abs4
Rechtssatz: Grundsätzlich kann auch die Nichtigkeit der Berufung des Wahlvorstandes nur im Rahmen der Bekämpfung der Betriebsratswahl wegen Nichtigkeit geltend gemacht werden. (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte 9 ObA 223/90 Entscheidungstext OGH 10.10.1990 9 ObA 223/90 European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §60ArbVG §120
Rechtssatz: Erfaßt die Nichtigkeit der Betriebsratswahl auch die Bestellung des Wahlvorstandes, wäre dies festzustellen und würde rückwirkend zur Unwirksamkeit des Sonderschutzes nach den §§ 120 ff ArbVG führen. (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte 9 ObA 223/90 Entscheidungstext OGH 10.10.1990 9 ObA 223/90 Europ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerber noch folgendes zu erwidern: Rechtliche Beurteilung Wie der Oberste Gerichtshof bereits in der Entscheidung Arb 10.273 ausgesprochen hat, können gemäß § 12 Abs 4 BRWO im Verfahren zur Berufung des Wahlvorstandes (§ 54 ArbVG) unterlaufene Mängel nicht selbständig, son... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. März 1984 bei der M*** A*** Gesellschaft mbH als Schulungsleiter angestellt. Diese Gesellschaft führt getrennte Unternehmenszweige für den Vertrieb von Kopierern und Textverarbeitungssystemen (BED) sowie für den Vertrieb von Kameras. Diese beiden Unternehmensbereiche werden selbständig geführt; sie sind räumlich getrennt und nicht verflochten. Der Kläger war im sogenannten BED-Bereich tätig. Dieser Bereich weist sowohl eine Stab- als auc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Bei der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol (im folgenden auch kurz: Kammer) sind zwischen 101 und 200 Arbeitnehmer dauernd beschäftigt, davon etwa 90 Angestellte und etwa 60 Arbeiter. Bei dieser Kammer wurde am 20.4.1983 erstmals ein gemeinsamer Betriebsrat für Arbeiter und Angestellte gewählt, nachdem Arbeiter und Angestellte in getrennten (Abstimmungen in) Betriebs-(Gruppen-)Versammlungen die Bildung eines gemeinsamen Betriebsrates (§§ 40 Abs 3, 4... mehr lesen...
Norm: ArbVG §60
Rechtssatz: Gemäß § 60 ArbVG kann die Nichtigkeit der Wahl des Betriebsrats bei Vorliegen eines rechtlichen Interesses jederzeit auch durch Klage auf Feststellung bei Gericht geltend gemacht werden. Auch wenn der Kläger bereits gekündigt und damit sein Arbeitsverhältnis schwebend wirksam beendet wurde, ergibt sich sein Feststellungsinteresse daraus, daß das durch die ausdrückliche Zustimmung zur Kündigung ausgeübte Sperrecht der... mehr lesen...
Norm: ArbVG §59ArbVG §60ArbVG §61ArbVG §62BRWO §10 Abs2
Rechtssatz: Betriebsratswahlen, die infolge eines Irrtums über das Ablaufen der (durch BG vom 03.07.1986 BGBl 1986/394 von drei auf vier Jahre verlängerten) Tätigkeitsdauer schon mehr als ein Jahr vor dem Ende der Funktionsperiode des bisherigen Betriebsrates abgehalten werden, sind wegen Verletzung von leitenden Grundsätzen des Wahlrechts anfechtbar aber nicht absolut nichtig. Wird hingeg... mehr lesen...
Norm: ArbVG §60ArbVG §61 Abs1BRWO §10 Abs2
Rechtssatz: Das Repräsentationsprinzip bei mittelbarer Demokratie muß auch bei Betriebsratswahlen nicht nur in persönlicher, sondern auch in zeitlicher Hinsicht gewahrt werden; dem dient die gesetzliche Festsetzung einer Tätigkeitsdauer des Betriebsrates (§ 61 Abs 1 ArbVG) und die Sollvorschrift, daß der Wahlvorstand nicht früher als zwölf Wochen vor Ablauf der Tätigkeitsdauer gewählt werden soll (§ 10... mehr lesen...
Norm: ArbVG §60
Rechtssatz: Die Nichtigkeit der Wahl zieht auch die Rechtsunwirksamkeit aller Handlungen nach sich, die der als Betriebsrat bezeichnete Personenkreis zwischen der "Wahl" und der Feststellung der Nichtigkeit vorgenommen hat. Entscheidungstexte 9 ObA 135/90 Entscheidungstext OGH 13.06.1990 9 ObA 135/90 Veröff: Arb 10866 ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §60
Rechtssatz: Mögen auch einzelne Verstöße wie die Wahl eines "Sammelbetriebsrats" (vgl Arb 8545; Arb 9095; WBl 1988,307), die Abwicklung der Briefwahl oder etwa die Zurechnung von Stimmen auf die Einheitsliste für sich allein noch nicht das Gewicht einer Nichtigkeit erreichen, ist eine solche jedoch aus dem Gesamtbild des "Wahlvorganges" anzunehmen, aus dem das Bestreben, einen bestimmten Erfolg zu erzielen, hinreichend zu erkenn... mehr lesen...
Norm: ArbVG §60ArbVG §61 Abs1BRWO §10 Abs2
Rechtssatz: Dem Grundgedanken des nahtlosen Aufeinanderfolgens der für bestimmte Funktionsperioden gewählten Betriebsräte widerspricht die Vorverlegung der Wahlvorbereitungen und der Wahl in einem Ausmaß, der für den Funktionsübergang nicht erforderlich ist, auch wenn § 10 Abs 2 BRWO die hiefür vorgesehene Zwölfwochenfrist nur als Sollvorschrift ausspricht. Die Gewählten haben ihr Mandat im Namen der W... mehr lesen...