RS OGH 2021/8/3 8ObA38/21b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.08.2021
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Norm

ArbVG §59
ArbVG §60

Rechtssatz

Ein entlassener Mitarbeiter ist nicht zur Anfechtung bzw Klage auf Feststellung der Nichtigkeit der Betriebsratswahl befugt, auch wenn die Entlassung angefochten wird, da auch eine anfechtbare Entlassung grundsätzlich wirksam ist und die Entlassung das Dienstverhältnis jedenfalls beendet. Erst ein stattgebendes Rechtsgestaltungsurteil würde rückwirkend die Wirksamkeit der Entlassung beseitigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133766

Im RIS seit

19.10.2021

Zuletzt aktualisiert am

19.10.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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