Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. 6. 1994 bis 28. 2. 2010 bei der b***** GmbH & Co KG beschäftigt, und zwar zuletzt Niederlassungsleiter mit Personalhoheit. In dieser Funktion war er leitender Angestellter iSd § 36 Abs 2 Z 3 ArbVG. Vom 1. 3. 2010 bis 30. 6. 2010 war er sodann als Gebietsverkaufsleiter mit Sonderverwendung bei der Beklagten beschäftigt. Am 30. 6. 2010 wurde er entlassen. Der Kläger begehrte, die ihm gegenüber ausgesprochene Entlassung wegen Sozialwidrigk... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden, den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Johannes Pflug und Robert Hauser als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Mag. W***** G*****, vertreten durch Dr. Edeltraud Fichtenbauer, Rechtsanwältin in Wien, gegen die beklagte Partei H***** GmbH, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Trägergesellschaft für OÖ Landeskrankenanstalten, also auch Betriebsinhaberin der Landesnervenklinik W*****. Maria L***** ist seit 1995 als Stationsleitung auf der Station D 103 in dieser Nervenklinik beschäftigt. Sie ist Beamtin nach dem oö Landesbeamtengesetz. Aus Gründen, die für das Revisionsverfahren nicht von Bedeutung sind, leitete die klagende Partei gegen Maria L***** Ende 2006 ein Disziplinarverfahren ein und beschloss ihre Vers... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Museum ***** war ursprünglich ein Landesmuseum des Landes Salzburg und wurde vom Amt der Salzburger Landesregierung verwaltet. Im Oktober 2003 wurde das Museum von der Museum ***** Betriebsgesellschaft mbH übernommen. Die früher im Museum beschäftigt gewesenen Landesbeamten und Landesvertragsbediensteten wurden an ihren bisherigen Arbeitsplätzen aufgrund eines zwischen dem Land Salzburg und der GmbH abgeschlossenen Personalübernahmevertrages weiterbeschäftig... mehr lesen...
Norm: ArbVG §36ArbVG §52ArbVG §53B-VG Art21 Abs2sbg LPVG §1 Abs3 lita
Rechtssatz: Jede Ausgliederung aus dem Dienststellenverband der Landesverwaltung, die zu einer betrieblichen Struktur führt, beseitigt die Regelungsbefugnis des Landes für die innerbetriebliche Interessenvertretung im ausgegliederten Bereich. Sind daher Beamte oder Vertragsbedienstete des Landes dauernd einem Betrieb im Sinn des § 36 ArbVG zugeteilt („verliehen"), sind sie Ar... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Jörg Krainhöfner und Günther Degold als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Peter M*****, Angestellter, *****, vertreten durch Burgstaller & Preyer Partnerschaft von Recht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Verfahren 17 Cga 64/97k begehrt die B***** GmbH (im Folgenden kurz Klägerin genannt) von ihrem ehemaligen Geschäftsführer Schadenersatz im Ausmaß von insgesamt ATS 2,011.505,33 sA. Gegenstand des Berufungsverfahrens waren Teilansprüche von ATS 1,215.650,31; davon entfielen ATS 123.613 auf das vom Beklagten am 5. 9. 1996 angeblich ohne Rechtsgrund und Genehmigung der Gesellschafter oder des Beirates an sich selbst ausbezahlte Jubiläumsgeld, ATS 1,090.200,50 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte letztlich S 92.680 brutto sA und die Feststellung, dass die beklagte Partei schuldig sei, ihr die Krankenversicherungsprämie für die Gruppenkrankenversicherung in Höhe von derzeit S 1.742 sowie den Sachbezug in Form von Gutscheinen in der Höhe von S 545 weiter zu zahlen. Sie sei vom 16. 9. 1970 bis 30. 9. 1991 als Exportsachbearbeiterin bei der Beklagten angestellt gewesen, welche damals noch die Firma O***** regGenmbH geführt habe. Neben einem ... mehr lesen...
Begründung: Nach Einschränkung eines zunächst eingebrachten Feststellungsbegehrens begehrt der Kläger zuletzt, die von der beklagten Partei zum 31. 10. 1996 ausgesprochene Kündigung des Klägers für rechtsunwirksam zu erklären. Der Kläger habe als Angestellter der beklagten Partei die Funktion eines Geschäftsstellenleiters der Filiale K***** innegehabt und zuletzt ein monatliches Bruttogehalt von ca S 52.000, 14 x jährlich bezogen. Als Filialleiter sei ihm nicht die Funktion ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat zutreffend erkannt, daß der Kläger als leitender Angestellter vom Anwendungsbereich der Kündungsschutzbestimmungen des ArbVG ausgeschlossen war. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Das Berufungsgericht hat zutreffend erkannt, daß der Kläger als leitender Angestellter vom Anwendungsbereich d... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Gamerith und Dr. Maier sowie die fachkundigen Laienrichter Eduard Giffinger und Dr. Dietmar Strimitzer als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei G***** G*****, vertreten durch Dr. Heinz Mildner, Rechtsanwalt in ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIABGB §863 GIIIABGB §914 IIIbArbVG §36
Rechtssatz: Ist es im Betrieb üblich, daß bei schlechter Auftragslage einzelne Arbeitnehmer für einige Tage abgemeldet werden, ist die Erklärung des Arbeitgebers, derzeit gebe es wenig Arbeit, die Arbeitnehmer müßten daher stempeln gehen, nicht als Lösungserklärung, sondern als Anbot zur Aussetzung der Arbeitsverhältnisse anzusehen. Die Karenzierten bleiben Arbeitnehmer im Sinne des II. Te... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit Frühjahr 1981 beim Beklagten als Schwarzdecker beschäftigt. Seit 1982 ist der Kläger Mitglied bzw. Vorsitzender des Arbeiterbetriebsrates. Die erste Betriebsratswahl fand im November 1982 statt. Für 8.Mai 1987, 16.00 Uhr, wurde vom Kläger eine Betriebsversammlung einberufen, anschließend fand die Betriebsratswahl statt. Der Zeitpunkt der Betriebsversammlung war der Belegschaft ca. eine Woche vorher vom Kläger mitgeteilt worden. Der Sekretär... mehr lesen...
Norm: ABGB §901 II4ABGB §914 IIIbABGB §920ArbVG §95ArbVG §97 Abs1 Z18ArbVG §97 Abs1 Z19ArbVG §29ArbVG §36
Rechtssatz: Ungeachtet der Zweckbindung fällt die Übernahme der Prämienzahlung für eine Gruppenzusatzkrankenversicherung für die nach einer bestimmten Anwartschaftszeit in den Ruhestand tretenden Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber unter die nach § 97 Abs 1 Z 18 ArbVG genannten Angelegenheiten. Auch im Hinblick darauf, daß durch die getroffe... mehr lesen...
Norm: ArbVG §36ArbVG §106GmbHG §15
Rechtssatz: Der Geschäftsführer einer GmbH ist zu einer Klage nach den §§ 105, 106 ArbVG nicht legitimiert; hinsichtlich des Arbeitnehmerbegriffes des II.Teils des ArbVG, der die gesetzliche Betriebsverfassung behandelt, ist nämlich nicht vom allgemeinen Arbeitnehmerbegriff auszugehen, wie er von Lehre und Rechtsprechung auf Grund des § 1151 ABGB entwickelt wurde, sondern von dem davon abweichenden Begriff des... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1.Dezember 1983 kollektivzeichnungsberechtigter handelsrechtlicher Geschäftsführer der Beklagten. Am 30.Juni 1987 kündigte die Beklagte sein Dienstverhältnis mit Wirkung zum 31.Dezember 1987 auf und widerrief die Bestellung des Klägers zum Geschäftsführer mit Wirkungsamkeit per 31.Juli 1987. Überdies wurde der Kläger ab 1.August 1987 dienstfrei gestellt. Am 30.September 1987 sprach die Beklagte die Entlassung des Klägers aus. Der Betriebsra... mehr lesen...
Norm: ArbVG §36ArbVG §106GmbHG §15
Rechtssatz: Auch der gekündigte und vom Dienst suspendierte Geschäftsführer einer GmbH, dessen Bestellung zum handelsrechtlichen Geschäftsführer widerrufen wurde, wird damit allein nicht "einfacher" Angestellter, sondern bleibt bis zum Ende des Dienstverhältnisses leitender Angestellter im Sinne des § 36 ArbVG und ist somit vom Entlassungsschutz des § 106 ArbVG ausgenommen. Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ArbVG §36ArbVG §105
Rechtssatz: Bei Vorliegen eines Leiharbeitsverhältnisses hat der Arbeitgeber (Verleiher) vor der Kündigung eines Arbeitnehmers den Betriebsrat des Verleiherbetriebes, nicht aber jenes Betriebes, in dem der verliehene Arbeitnehmer beschäftigt war, zu verständigen. Entscheidungstexte 9 ObA 63/87 Entscheidungstext OGH 15.07.1987 9 ObA 63/87 Veröff: SZ ... mehr lesen...