Entscheidungsgründe: Der am 20. 7. 1941 geborene Kläger trat 1970 in den Dienst der Post- und Telegraphenverwaltung (PTV). Er stand als Beamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Bescheid der PTV vom 27. 12. 1995 wurde er definitiv gestellt. Am 24. 11. 1997 schlossen die Post und Telekom Austria AG (PTA) - eine Rechtsnachfolgerin der PTV bzw eine Rechtsvorgängerin der Beklagten - und der Zentralausschuss des Betriebsrats der PTA eine Betriebsvereinbarung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, ein gelernter Kfz-Mechaniker mit Wohnsitz in K*, ist seit 1974 bei der Beklagten beschäftigt. Nach Tätigkeiten als Bahnhelfer, Schrankenwärter, Blockposten, im Fahrkartenverkauf, bei der Übernahme des Expressguts und der Betreuung verschiedener Schrankenanlagen als Springer war er ab Anfang der 90er-Jahre auf Grund seiner Bewerbung am Dienstort B* als E-Karrenfahrer tätig. Zu diesem Zweck absolvierte er die Prüfungen für E-Karren und als Staplerfahrer.... mehr lesen...
Norm: ArbVG §101ArbVG §109
Rechtssatz: Auch die verschlechternde Versetzung des unkündbaren Arbeitnehmers bedarf gemäß § 101 ArbVG der Zustimmung des Betriebsrats. Dass der Grund der Versetzung in der Stilllegung eines Betriebsteiles im Sinn des § 109 ArbVG liegt, vermag den Versetzungsschutz des § 101 ArbVG nicht auszuschließen. Entscheidungstexte 9 ObA 35/05w Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Begründung: Die Österreichische Post AG plant, im Jahr 2005 im Rahmen einer sogenannten Filialnetzoptimierung, die das gesamte Bundesgebiet betrifft, Postämter zu schließen, darunter auch solche in Tirol. Dabei werden in den Medien teilweise auch schon bestimmte Postämter namentlich genannt. Nicht festgestellt werden konnte, ob diese in den Zeitungsartikeln genannten Postämter tatsächlich geschlossen werden und wann die ersten Schließungen vorgenommen werden. Die Österreichische P... mehr lesen...
Norm: ArbVG §109ArbVG §113 Abs4 Z2 litgPBVG §73 Abs2 Z6 lith
Rechtssatz: Da im Falle der Errichtung eines Zentralausschusses diesem die Mitwirkung bei Betriebsänderungen obliegt, soweit nicht nur die Interessen der Arbeitnehmerschaft innerhalb des Wirkungsbereichs eines Personalausschusses oder eines Betriebes berührt werden, ist der Personalausschuss nicht legitimiert, Klage im Zusammenhang mit der österreichweiten Schließung von Postämtern zu... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das rund 29 Jahre bestehende Dienstverhältnis der Klägerin zur Beklagten endete am 13. 9. 1996 durch Entlassung, welche in einem nachfolgenden Arbeitsgerichtsprozess als ungerechtfertigt erkannt wurde. Der Klägerin wurden in diesem Verfahren mit am 14. 1. 1999 in Rechtskraft erwachsenem Urteil die Kündigungsentschädigung und die gesetzliche Abfertigung zugesprochen. Die Schlichtungsstelle beim Arbeits- und Sozialgeric... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war als Arbeiter in einem Unternehmen beschäftigt, über dessen Vermögen am 21. 3. 1998 der Konkurs eröffnet wurde. Bereits im November 1997 musste eine Produktionsstraße stillgelegt werden, sodass es in großem Umfang zu Kündigungen kam. Um sicherzustellen, dass genügend Personal anwesend ist, um die Arbeiten rechtzeitig fertig zu stellen, schloss der Betriebsrat mit der Unternehmensführung eine Betriebsvereinbarung, wonach Arbeitnehmer für jeden inn... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt den Zuspruch einer auf eine Betriebsvereinbarung gestützten, zur gesetzlichen Abfertigung zusätzlichen Abfertigung. Die beklagte Partei beantragte die Abweisung des Klagebegehrens, weil die Auflösung des Arbeitsverhältnisses nicht aufgrund der als Anspruchsvoraussetzung für die zusätzliche Abfertigung in der Betriebsvereinbarung genannten Restrukturierungsmaßnahmen erfolgte. Nach den Feststellungen der Vorinstanzen ist Voraussetzung der in der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Dienstverhältnis der Kläger endete durch Dienstgeberkündigung, und zwar hinsichtlich der Erst- und Dritt- bis Fünftkläger zum 30.9.1995, hinsichtlich des Zweitklägers zum 30.11.1995. Aufgrund der Betriebsvereinbarung Beilage A erhielten alle Kläger für das Jahr 1995 sämtliche ihnen kollektivvertraglich oder aufgrund Betriebsvereinbarung zustehende Sonderzahlungen unter der Fiktion einer Beendigung des Dienstverhältnisses zum 31.12.1995 ausbezahlt. Alle K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 18.6.1973 bis 30.9.1995 bei der beklagten Partei als Angestellte beschäftigt, ihr Arbeitsverhältnis endete durch Arbeitgeberkündigung. Die Klägerin hatte zum Zeitpunkt der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses einen offenen Urlaubsrest von 26 Werktagen. Sie hatte zuletz der RdW 1983, 48). Dies stehe im Einklang mit dem Grundsatz, daß bei Urlaubsverbrauch in natura die anteiligen Sonderzahlungen als Urlaubsentgelt geschuldet werden. Be... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden Parteien waren bis 30.9.1995 als Angestellte bei der Beklagten beschäftigt. Ihre Dienstverhältnisse endeten durch Arbeitgeberkündigung. Da die klagenden Parteien während des aufrechten Arbeitsverhältnisses ihren Urlaub nicht mehr (zur Gänze) konsumieren konnten, wurden ihnen - ohne anteilige Sonderzahlungen - Urlaubsentschädigungen entsprechend den nicht verbrauchten Urlaubstagen ausbezahlt (Erstklägerin 6 Werktage, Zweitkläger 40 Werktage, Drittklägeri... mehr lesen...
Norm: ArbVG §97 Abs1 Z4ArbVG §109UrlG §9
Rechtssatz: Sozialpläne dienen dem Schutz der wirtschaftlich Schwachen. Zahlreiche Ansprüche, die Sozialpläne gewähren, verfolgen das Ziel, dem Arbeitnehmer bisher zugestandene Rechtspositionen solange wie möglich zu erhalten bzw deren Verlust auszugleichen. Zur Gruppe dieser durch Sozialpläne gewährten Entgeltleistungen gehört etwa die Auszahlung der Weihnachtsremuneration, obwohl das Arbeitsverhältnis ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §109
Rechtssatz: Eine wirtschaftliche Zwangslage des Unternehmens, die eine sofortige Betriebsänderung erfordert, läßt die Notwendigkeit unberührt, den Betriebsrat vor der abschließenden Entscheidung über die Betriebsänderung nach §§ 111, 112 BetrVG einzuschalten. Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1976:RS0104406 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §109
Rechtssatz: Das im § 112 Abs 2 BetrVG vorgesehene Einigungsverfahren kann nicht mehr nachgeholt werden, wenn der Unternehmer die Betriebsänderung (Betriebsstillegung) und die Kündigungen der Arbeitnehmer endgültig beschlossen hat. Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1976:RS0104444 Dokumentnummer JJR_19760914_AUSL000_001... mehr lesen...
Norm: ArbVG §109
Rechtssatz: Der Anspruch auf Nachteilsausgleich nach § 113 Abs 3 BetrVG wird nicht durch einen Sozialplan beseitigt, der nach der Einleitung der Betriebsänderung (Betriebsstillegung) und den dieserhalb ausgesprochenen Kündigungen gegenüber den Arbeitnehmern zustandekommt. Ob der Anspruch auf Abfindung auf Ansprüche aus dem Sozialplan anzurechnen ist, war nicht zu entscheiden. Schlagworte *D* ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §109
Rechtssatz: Die nachträgliche Erklärung des Betriebsrates, er wolle keine rechtlichen Schritte wegen des unterbliebenen Versuchs eines Interessenausgleichs unternehmen, ändert nichts an dem Bestehen des Anspruchs auf Nachteilsausgleich, der einem Arbeitnehmer nach § 113 Abs 3 BetrVG erwachsen ist. Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1976:RS010... mehr lesen...
Norm: ArbVG §109
Rechtssatz: Das in §§ 111, 112 BetrVG vorgesehene Verfahren, also auch einschließlich des Versuchs einen Interessenausgleichs, muß noch in einem Stadium abgewickelt werden, in dem der Plan zur Betriebsänderung noch nicht, und zwar auch noch nicht teilweise verwirklicht ist. Der Unternehmer muß den Betriebsrat einschalten, bevor er darüber entschieden hat, ob und inwieweit die Betriebsänderung erfolgt. Ob das Verfahren nach § 11... mehr lesen...