Begründung: Die Klägerin begehrte mit der beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien eingebrachten Klage vom beklagten Staat Zahlung von 158.400 EUR sA. Sie sei als Immobilienmaklerin beim Abschluss eines Kaufvertrags über mehrere Liegenschaften in Wien 19, auf denen die beklagte Partei mittlerweile ihre völkerrechtliche Vertretung in Österreich eingerichtet habe, verdienstlich tätig geworden und habe Anspruch auf Vermittlungsprovision. Am 20. 10. 2006 erging auf Antrag der Kl... mehr lesen...
Norm: JN §99 Abs3
Rechtssatz: Für ausländische Staaten wirkt § 99 Abs 3 JN nicht zuständigkeitsbegründend. Entscheidungstexte 2 Ob 32/08g Entscheidungstext OGH 24.09.2008 2 Ob 32/08g 6 Nc 32/19m Entscheidungstext OGH 09.12.2019 6 Nc 32/19m Beisatz: Der Missionssitz einer ausländischen Vertretung bildet auch keinen Anknüpfungspun... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Zum behaupteten Gerichtsstand des Erfüllungsorts nach Art 5 Z 1 EuGVÜ: Der Kläger zieht zu Recht die Auffassung der Vorinstanzen nicht in Zweifel, dass das Vertragsverhältnis österreichischem materiellem Recht unterliegt. Geldschulden sind gemäß § 905 Abs 2 ABGB grundsätzlich Schickschulden, ihr Erfüllungsort liegt damit am Wohnsitz des Schuldners im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (siehe dazu nur die Literatur- un... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin, die ihren Sitz in Linz hat, begehrte mit dem am 24. 2. 1998 beim Erstgericht eingelangten Antrag unter Vorlage zweier an sie indossierter "Primissory Notes" vom 6. 6. 1997 und 23. 7. 1997, ausgestellt in Jakarta, Indonesien, die Erlassung eines Wechselzahlungsauftrages gegen die Beklagte über USD 1,994.791,67 sA und berief sich zur Zuständigkeit des angerufenen Gerichts auf § 87 und § 99 Abs 3 JN. Die Klägerin, die ihren Sitz in Linz hat, begehrte mit ... mehr lesen...
Begründung: Nach Verbesserung ihrer Klage stützten die Kläger die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Bezau auf den Gerichtsstand für Bestandstreitigkeiten (§ 83 JN) mit der Behauptung, die Beklagte sei Eigentümerin von 34/925 Anteilen B-LNr 20 in EZ ***** Grundbuch *****. Die Kläger seien je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, u.a. bestehend aus Gst. *****, auf der eine Autoabstellgarage errichtet sei. Die Beklagte benütze aufgrund eines Dienstbarkeits... mehr lesen...
Norm: JN §28JN §99 Abs3EuGVÜ Art5 Z5LGVÜ Art5 Z5
Rechtssatz: Die inländische Gerichtsbarkeit auf Grund des Gerichtsstandes nach § 99 Abs 3 JN ist nur dann gegeben, wenn die eingeklagte Forderung auf die inländische Repräsentanz betriebsbezogen ist. Entscheidungstexte 3 Ob 514/94 Entscheidungstext OGH 13.03.1996 3 Ob 514/94 8 Ob 105/99w ... mehr lesen...
Norm: JN §99 Abs3
Rechtssatz: Auch das von einer ausländischen juristischen Person mit ihrer ständigen Vertretung im Inland betraute Organ kann sich für einen aus dem Vertretungsverhältnis entstandenen Rechtsstreit auf den Gerichtsstand gemäß § 99 Abs 3 JN berufen. Dieser Gerichtsstand ist auch noch während der Liquidation der inländischen Repräsentanz des Vertretenen begründet. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: JN §99 Abs3
Rechtssatz: Der Gerichtsstand der inländischen Vertretung ausländischer juristischer Personen, die keine allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, besteht unabhängig vom Umfang der inländischen Vertretung; unmaßgeblich ist auch, ob die Vertretungsmacht ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten eingeräumt wurde. Entscheidungstexte 1 Ob 579/95 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: JN §99 Abs3
Rechtssatz: Ein beim Gerichtsstand gemäß § 99 Abs 3 JN klagbarer Anspruch muß nicht aus der Geschäftstätigkeit der inländischen Vertretung oder des mit der Geschäftsbesorgung im Inland betrauten Organes entstanden sein. Entscheidungstexte 1 Ob 579/95 Entscheidungstext OGH 23.06.1995 1 Ob 579/95 Veröff: SZ 68/118 8 ... mehr lesen...
Norm: JN §29 Satz2JN §99 Abs3
Rechtssatz: Fällt nach Klageeinbringung jenes Vermögen weg, das den Gerichtsstand gemäß § 99 JN begründete, so kommt es nur dann nicht zu einem nachträglichen Entfall der nach der Indikationentheorie ursprünglich gegeben gewesenen inländischen Gerichtsbarkeit, wenn dennoch eine ausreichende Inlandsbeziehung aufrecht bleibt. Entscheidungstexte 1 Ob 579/95 ... mehr lesen...
Norm: JN §87JN §99 Abs3
Rechtssatz: Der Gerichtsstand nach § 87 Abs 1 JN setzt - ebenso wie der nach § 99 Abs 3 JN - nicht voraus, daß der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Entscheidungstexte 4 Ob 538/94 Entscheidungstext OGH 10.05.1994 4 Ob 538/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:19... mehr lesen...
Norm: JN §99 Abs3
Rechtssatz: Der Gerichtsstand nach § 99 Abs 3 JN ist aber auch noch während der Liquidation einer inländischen Repräsentanz begründet. Entscheidungstexte 4 Ob 538/94 Entscheidungstext OGH 10.05.1994 4 Ob 538/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0045905 Zu... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin buchte gemeinsam mit ihrem Mann am 11. Juli 1988 im Reisebüro "R*****"*****, eine von der beklagten GmbH, die ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, veranstaltete Kreuzfahrt "Rund um die Welt", die in der Zeit vom 6. Jänner 1989 bis zum 27. April 1989 mit dem Schiff "Vasco da Gama" durchgeführt wurde. Am 25. Jänner 1989 verletzte sich die Klägerin am Schiff durch eine zufallende Türe zwei Finger der rechten Hand (Quetschung). Mit der vorliegende... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt die Verurteilung der Beklagten zur ungeteilten Hand zur Zahlung von S 11,394.100,- sA im wesentlichen mit der
Begründung: , dieser Betrag gebühre ihr als Entschädigung dafür, daß die Beklagten ihrer in der Vereinbarung vom 29. 4. 1986 zur ungeteilten Hand übernommenen Verpflichtung, von der Klägerin Schuhe in bestimmten Mengen zu kaufen, nur teilweise entsprochen hätten. Darüber hinaus beantragt die Klägerin, mit Urteil festzustellen, daß die Beklagt... mehr lesen...
Mit einer am 3. 12. 1981 beim Bezirksgericht Villach eingebrachten Klage begehrte die klagende Partei die Bezahlung von fünf Rechnungen im Betrag von 2 400 DM, 2 415 DM, 2 300 DM, 899 DM und 2 300 DM, zusammen 10 349 DM, abzüglich einer Teilzahlung von 4 789 DM, sohin 5 560 DM sA. Beide Streitteile sind Spediteure. Die beklagte Partei hat ihren Hauptsitz in Pontebba. In Österreich hat die beklagte Partei keine Niederlassung. Es gibt zwar eine Firma B & C in Kärnten, doch handelt... mehr lesen...
Norm: JN §99 Abs3
Rechtssatz: Wenn eine beklagte ausländische juristische Person durch irgendein Verhalten bei der klagenden Partei den begründeten Glauben erweckt hätte, sie betreibe im Inland eine Vertretung, dann entsteht nicht nur ein solches Vertretungsverhältnis, sondern auch der bezügliche Gerichtsstand. Entscheidungstexte 3 Ob 561/84 Entscheidungstext OGH 19.12.1984 3 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1002JN §99 Abs3
Rechtssatz: Organe im Sinne des § 99 Abs 3 JN sind auch Bevollmächtigte im Sinne der §§ 1002 ff ABGB. Entscheidungstexte 7 Ob 674/76 Entscheidungstext OGH 04.11.1976 7 Ob 674/76 Veröff: EvBl 1977/128 S 269 2 Ob 585/90 Entscheidungstext OGH 21.11.1990 2 Ob 585/90 ... mehr lesen...
Norm: JN §99 Abs3
Rechtssatz: Auch der Gerichtsstand nach § 99 Abs 3 JN ist nur bei Fehlen eines allgemeinen Gerichtsstandes im Inland gegeben. Entscheidungstexte 7 Ob 339/63 Entscheidungstext OGH 19.02.1964 7 Ob 339/63 Veröff: JBl 1964/275 S 399 1 Ob 579/95 Entscheidungstext OGH 23.06.1995 1 Ob 579/95 Vgl; Veröff: SZ... mehr lesen...
Die Klägerin nimmt die Deutsche Bundesbahn auf Schadenersatz mit der Begründung: in Anspruch, diese habe durch die Gewährung von nicht veröffentlichten Sonderbegünstigungen für Getreidetransporte an einen einzelnen Verfrachter (R. & G., Aktiengesellschaft in X.) in gröblichster Weise gegen das in Art. 9 des Internationalen Übereinkommens über den Eisenbahnfrachtverkehr vom 25. Oktober 1952 (CIM; BGBl. Nr. 30 aus 1956) statuierte Verbot von Sonderabmachungen verstoßen; durch dieses ... mehr lesen...
Norm: JN §99 Abs3
Rechtssatz: Hinsichtlich der Deutschen Bundesbahn ist der Gerichtsstand des Vermögens nach § 99 Abs 3 JN zu bejahen, weil die Deutsche Bundesbahn in Wien eine "Generalvertretung für Österreich" - wenn auch mit einem begrenzten Aufgabenbereich - errichtet hat. Entscheidungstexte 2 Ob 15/62 Entscheidungstext OGH 23.03.1962 2 Ob 15/62 Veröff: SZ 35/38 = EvBl... mehr lesen...