Norm
JN §99 Abs3Rechtssatz
Wenn eine beklagte ausländische juristische Person durch irgendein Verhalten bei der klagenden Partei den begründeten Glauben erweckt hätte, sie betreibe im Inland eine Vertretung, dann entsteht nicht nur ein solches Vertretungsverhältnis, sondern auch der bezügliche Gerichtsstand.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0046926Dokumentnummer
JJR_19841219_OGH0002_0030OB00561_8400000_001