Norm
JN §60 Abs2Rechtssatz
Bei einem Streit wegen Abschluß des Kaufvertrages über eine Liegenschaft, auf der ein Sägewerk betrieben wird (wobei Inventar und Gewerbeberechtigung miterworben werden soll), ist der Streitgegenstand nicht nach § 60 Abs 2 JN zu bewerten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0046567Dokumentnummer
JJR_19560215_OGH0002_0010OB00025_5600000_001