Norm
JN §60 Abs2Rechtssatz
Streitwert einer Teilungsklage betreffend eine Liegenschaft ist der (steuerliche) Einheitswert dieser Liegenschaft. An eine davon abweichende Festsetzung des Streitwerts durch das Berufungsgericht ist der OGH nicht gebunden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0042315Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.09.2014