Begründung: Der Kläger ist Chefredakteur der Zeitschrift "N*****". Gegen den Erstbeklagten ist vor dem Landesgericht Innsbruck ein Finanzstrafverfahren anhängig. Dem liegt zugrunde, daß dem Erstbeklagten anläßlich des Transfers des Fußballers Peter S***** vom damaligen Finanzreferenten des Fußballclubs FC T*****, Klaus M*****, 3,000.000 S übergeben wurden. Das Landesgericht Innsbruck hat am 5.8.1997 hinsichtlich des Erstbeklagten einen Schuldspruch gefällt. Das Urteil ist noch n... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Auffassung des Revisionswerbers, sein Rechtsmittel sei unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 46 Abs 1 ASGG zulässig, ist unzutreffend. Die durch die Erweiterte Wertgrenzennovelle 1997 (WGN 1997) vorgenommene Erhöhung der Wertgrenze des § 46 Abs 3 Z 1 ASGG von S 50.000,-- auf S 52.000,-- ist anzuwenden, wenn - wie hier - das Datum der Entscheidung der zweiten Instanz nach dem 31.12.1997 liegt (Art XXXII ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte führt beim Erstgericht gegen Waltraud P***** Zwangsversteigerung zur Hereinbringung von S 2,294.257,55 u.a. auch auf deren Hälfteeigentum an der Liegenschaft EZ 1235 Grundbuch P*****. Deren rechtskräftig festgesetzter Schätzwert beträgt S 2,155.000,-. Der steuerliche Einheitswert der Liegenschaft (land- und forstwirtschaftliches Gut) betrug per 1.1.1992 (letzte Festsetzung) S 49.000,-. Mit dem angefochtenen Urteil gab das Berufungsgericht der Berufung... mehr lesen...
Begründung: Am 4.Dezember 1992 war die Verkäuferin einer Liegenschaft in Aschau deren Hälfteeigentümerin. Sie verstarb am 24.Mai 1995. Die restlichen Miteigentumsanteile entfielen zu je einem Viertel auf den Sohn der Verkäuferin und die Ehegattin der klagenden und gefährdeten Partei (im folgenden kurz Kläger). Jener verstarb am 6.November 1992. Die Ehegattin das Klägers ist nach wie vor Miteigentümerin. Am 4.Dezember 1992 veräußerte die Verkäuferin ihren Miteigentumsanteil aufgrun... mehr lesen...
Norm: JN §59ZPO idF WGN 1989 §500 Abs3 IIi
Rechtssatz: Wenngleich § 59 JN in § 500 Abs 3 erster Satz nicht genannt ist, verstößt das Berufungsgericht durch eine auf § 59 JN beruhende Bewertung gegen keine zwingenden Bewertungsvorschriften. Entscheidungstexte 8 Ob 561/93 Entscheidungstext OGH 09.09.1993 8 Ob 561/93 European Case La... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Zehetner, Dr. Schwarz, Dr. Jelinek und Dr. Floßmann als weitere Richter in der Grundbuchssache der Antragstellerin Anna P*****, Hausfrau, ***** W***** G*****gasse 20, vertreten durch Mag. Karl Hofmann, öffentlicher Notar in Tulln, betreffend Eintragungen in den EZ ***** und ***** des Grundbuches ***** W*****, infolg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 12.August 1948 in Bulgarien geborene und seit dem Jahre 1972 in Österreich befindliche Ing.Najdenka M*** war bei der Beklagten seit 16.Juni 1981 als technische Angestellte beschäftigt. Sie arbeitete im Bereich der Qualitätssicherung und hatte dort Prüfanweisungen wie zB Prüfblätter und Prüflisten zu erstellen, die Prüfmittel zu überwachen und die Typenprüfung vorzunehmen. Bei einer Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden hatte sie zuletzt ein Bruttomonatsgeh... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin beantragte die urteilsmäßige Feststellung, daß dem Beklagten an dem Grundstück Nr. 302/10 der Liegenschaft EZ 596 KG Baierdorf kein Recht welcher Art auch immer zustehe, insbesondere kein Recht auf Benützung als Fahrbahn und Lagerplatz, sowie die Verurteilung des Beklagten, dieses Grundstück sofort zu räumen und jede Benützung als Fahrbahn oder Lagerplatz zu unterlassen. Das Streitinteresse hat sie mit S 30.000 bewertet. Das Erstgericht wies die Klage zur ... mehr lesen...
Begründung: In ihrer Klage nach § 523 ABGB beantragte die Klägerin, die Beklagte schuldig zu erkennen, das Befahren der der Klägerin gehörenden Grundparzelle 1211 II KG Voldöpp mit dem Fahrrad zu unterlassen. Das Erstgericht wies die Klage ab. Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil des Erstgerichts und sprach aus, daß der Wert des Streitgegenstandes nicht S 60.000,-- übersteigt. Rechtliche Beurteilung Die dagegen von der Klägerin erhobene, unrichtig als... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gegenstand der Anfechtung durch die von der Klägerin erhobene außerordentliche Revision ist ein abänderndes, über einen nicht in Geld bestehenden Streitgegenstand, nämlich ein Begehren auf Urteilsveröffentlichung ergangenes Berufungsurteil, in dem das Gericht zweiter Instanz nach § 500 Abs. 2 Satz 1 Z 1 ZPO ausgesprochen hat, daß der davon betroffene Wert des Streitgegenstandes nicht S 15.000 übersteigt. Gegen einen solchen ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat ihren aus § 2 UWG abgeleiteten Unterlassungsanspruch mit S 500.000, ein Urteilsveröffentlichungsbegehren mit S 40.000 bewertet. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren zur Gänze statt. Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil des Erstgerichtes und sprach aus, daß der Wert des Streitgegenstandes S 60.000, nicht jedoch S 300.000 übersteige und die Revision nach § 502 Abs.4 Z 1 ZPO nicht zulässig ist. Gegen das Urteil des Berufungsgerichtes erhebt die Bek... mehr lesen...
Begründung: Beide Parteien vertreiben auf dem österreichischen Markt Geschirrspülmittel, die klagende Partei "Palmolive" und die beklagte Partei "Sunlicht". Seit 1984 vertreibt die klagende Partei ihr Geschirrspülmittel "Palmolive" in grünen Flaschen, die mit einem besonderen Verschluß (sogenannter "Komfortverschluß" laut Beilage A) ausgestattet sind. Für diesen Verschluß hat die Muttergesellschaft der klagenden Partei, die C***-P*** C***, New-York, 300 Park Avenue, bei der Kammer... mehr lesen...
Begründung: Mit Versäumungsendbeschluß des Bezirksgerichtes Bad Aussee vom 11. Juli 1983, C 59/83-9, wurde festgestellt, daß der damalige Beklagte, DDr. Peter S***, die damalige Klägerin, Dr. Monika S***, dadurch, daß er das Haus Altaussee, Puchen 271, durch Anbringung von neuen Schlössern an den Hauseingangstüren versperren ließ, im ruhigen Besitz des "Mitbesitzrechtes" dieses Hauses gestört hat, und den Störer verpflichtet, an den Hauseingangstüren das frühere Schloß wieder anzu... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen der Meinung des Revisionswerbers ist das Berufungsgericht bei der Berechnung des Wertes des Streitgegenstandes nach § 500 Abs. 2 ZPO nicht an die Geldsumme gebunden, die der Kläger als Wert des Streitgegenstandes angegeben hat (§ 500 Abs. 2 Z 3 ZPO). Die im übrigen in Übereinstimmung mit den sinngemäß anzuwendenden Bestimmungen der §§ 54 bis 60 JN erfolgte Bewertung durch das Berufungsgericht ist, wie bisher, auch n... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei hatte der beklagten Partei einen Standplatz an der Straßenfront ihres in Wien, Kärntnerstraße 19 betriebenes Warenhauses zur Verfügung gestellt. Streit herrscht darüber, ob der beklagten Partei noch das Recht zur Benützung des Standplatzes zusteht oder nicht. Von Bedeutung für die vorliegende Rechtssache ist vor allem der Rechtsstreit 47 C 234/80 des Erstgerichtes: Die klagende Partei begehrte in dieser Rechtssache die Feststellung, daß dem Beklagten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Margaret(h)e D und Karoline B waren zu einem Viertel bzw. zu drei Viertel Miteigentümerinnen der Liegenschaft EZ 401 GB Wieden, Haus 1040 Wien, Kolschitzkygasse 4. Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 20. August 1981, 43 K 108/81-2, wurde den genannten Miteigentümerinnen als betreibenden Parteien auf Grund der Aufkündigung des genannten Gerichtes vom 13.April 1981, ON 1, gegen die Verlassenschaft nach der am 10.September 1980 verstorbenen Hild... mehr lesen...
Der Ausspruch des Rekursgerichtes nach § 500 Abs.2 in Verbindung mit § 526 Abs.3 ZPO ist einer Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof entzogen (§ 500 Abs.4 ZPO). Rechtliche Beurteilung Er könnte den Obersten Gerichtshof nur dann nicht binden, wenn das Rekursgericht die Grenzen seiner Entscheidungsbefugnis überschritten hätte, also insbesondere bei Unterlassung der sinngemäßen Anwendung der §§ 54 bis 60 JN beim Ausspruch über den Wert des Streitgegenstandes ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gegen einen Ausspruch nach § 500 Abs. 2 Satz 1 Z 1 ZPO findet gemäß § 55 Abs. 4 Satz 1 ZPO kein Rechtsmittel statt. Er ist einer überprüfung durch den Obersten Gerichtshof grundsätzlich entzogen und könnte das Revisionsgericht nur dann nicht binden, wenn das Berufungsgericht die durch § 502 Abs. 2 ZPO gezogenen Grenzen seiner Entscheidungsbefugnis überschritten, also insbesondere bei der Ermittlung des Wertes eines nicht in ... mehr lesen...
Norm: JN §59ZPO §500 Abs2 IIC
Rechtssatz: Lehre und Rechtsprechung stimmen darin überein, daß als "Geldsumme, die der Kläger als Wert des Streitgegenstandes angegeben hat" (§ 500 Abs 2 Satz 2 ZPO), auch die von ihm gemäß § 59 JN bezifferte "Höhe seines Interesses" anzusehen ist. Entscheidungstexte 4 Ob 314/85 Entscheidungstext OGH 27.02.1985 4 Ob 314/85 Veröff: EvBl 1985,166... mehr lesen...
Begründung: Mit der Behauptung, daß die im Firmenwortlaut der Beklagten aufscheinende Bezeichnug 'Fabrik' wahrheitswidrig und daher zur Täuschung des Publikums geeignet sei (§ 2 UWG), beantragt die Klägerin die Verurteilung der Beklagten, die Verwendung dieser Angabe in ihrem Firmenwortlaut zu unterlassen, sowie die Ermächtigung zur Urteilsveröffentlichung auf Kosten der Beklagten in drei namentlich genannten Tageszeitungen. Sie bewertet das Unterlassungsbegehren mit S 280.000 und d... mehr lesen...
Die Klägerin stellte das - auf § 97 ABGB gegrundete - Begehren, der Beklagte sei schuldig, alles zu unterlassen und vorzukehren, damit die Klägerin die Benützung der Liegenschaft EZ 368 KG P samt dem darauf errichteten Zweifamilienhaus nicht verliere. Die bezeichnete Liegenschaft stand im gleichteiligen Miteigentum der Streitteile, die miteinander verheiratet sind. Am 17. 8. 1981 hat der Beklagte seinen Hälfteanteil verkauft; die Erwerber haben dem Beklagten auf dessen Lebensdauer das... mehr lesen...