Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Sailer als Vorsitzenden sowie die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Grohmann, Mag. Wurzer und Mag. Dr. Wurdinger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei T*****, Australien, vertreten durch Dr. Gerald Albrecht, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei I*****, vertreten durch Dr. Friedrich J. Reif-Breitwieser Rechtsanwalt in Wien, wegen Testamentsanfech... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Veith, Dr. E. Solé, Dr. Schwarzenbacher und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Helene G***** und 2. Franz G*****, beide vertreten durch Hopmeier & Wagner Rechtsanwälte OG in Wien, gegen die beklagte Partei Petra B*****, vertreten durch Mag. Doris-Bettina Fürtbauer, Rechtsanwältin in Mödling, wegen Löschung einer bücherlich... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das auf Wiederherstellung, Feststellung und Zustimmung zur Einverleibung eines Geh- und Fahrtrechts ob einer dem Erstbeklagten gehörigen, näher bezeichneten Liegenschaft gerichtete Begehren und das Begehren auf Ersichtlichmachung gegenüber der Zweitbeklagten ob einer weiteren näher bezeichneten Liegenschaft, an der Wohnungseigentum besteht, ab. Das Berufungsgericht gab der dagegen vom Kläger erhobenen Berufung nicht Folge und sprach aus, dass der Wer... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehrten zuletzt die Beklagten schuldig zu erkennen, es zu unterlassen, das Fahren der Kläger über ein Grundstück der Beklagten entlang der Fahrrillen mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen aller Art durch eine Absperrung oder andere Maßnahmen zu vereiteln. Sie bewerteten das Unterlassungsbegehren mit 5.000 EUR. Das Erstgericht gab diesem Begehren statt, das Berufungsgericht bestätigte die Entscheidung und bewertete den Entscheidungsgegenstand mit 5.000 EUR nich... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehrten die Unterlassung einer konzentrierten Zuleitung von Wasser auf ihr Grundstück. Im Rubrum der Klage führten sie den „Streitwert gemäß § 5 Z 4 lit b AHK“ mit 21.800 EUR an. Eine Bewertung des Interesses nach § 59 JN sowie jeglicher Hinweis auf die Bewertungsvorschriften dieses Gesetzes fehlten. Das Erstgericht zog den Zweifelsstreitwert des § 56 Abs 2 Satz 3 JN heran und verneinte deshalb - nach Streitanhängigkeit - seine sachliche Zuständigkeit. Es hi... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte die Feststellung der Haftung der beklagten Parteien - jene der zweitbeklagten Partei beschränkt auf die Haftungssumme eines bestimmten Haftpflichtversicherungsvertrags - für alle (zukünftigen) Folgen des Verkehrsunfalls vom 15. 8. 2006 an der Kreuzung Mariazellerstraße - Redfeldgasse in Kapfenberg im Ausmaß von 50 %. Er bewertete sein rechtliches Interesse mit 7.500 EUR. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Das Berufungsgericht änderte diese... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Roman R*****, 2. Gabriele R*****, vertreten durch Beneder Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Part... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehrten die Feststellung, dass keine Dienstbarkeit des Wasserbezugs zu Lasten ihres Grundstücks und zu Gunsten des jeweiligen Eigentümers der Grundstücke der Beklagten bestehe. Weiters begehrten sie, die Beklagte zur Unterlassung aller Handlungen zu verpflichten, die sich als Ausübung einer solchen Dienstbarkeit darstellten. In der Klage wurde der Streitgegenstand mit 5.800 EUR bewertet. Aufgrund einer Streitwertbemängelung durch die Beklagte wurde in der ... mehr lesen...
Begründung: Die Verlassenschaft wurde drei Enkelkindern der Erblasserin mit Einantwortungsbeschluss vom 28. Jänner 2008 zu je einem Drittel eingeantwortet. Festgehalten wurde unter anderem, dass aufgrund des Ergebnisses der Verlassenschaftsabhandlung bei einer Liegenschaft in Floridsdorf die Grundbuchsordnung herzustellen sein wird. Das Rekursgericht wies den Rekurs des Einschreiters (Miteigentümers der Liegenschaft), mit dem dieser die Aufhebung des Einantwortungsbeschlusses bean... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat das - vom Kläger mit 21.000 EUR bewertete - Klagebegehren auf Feststellung, dass der in den verbundenen Verfahren des Bezirksgerichts Döbling zu 15 C 66/03s und 15 C 319/03x abgeschlossene bedingte Vergleich vom Kläger wirksam widerrufen worden bzw nicht wirksam zustande gekommen sei, abgewiesen. Das Berufungsgericht hat der vom Kläger dagegen erhobenen Berufung nicht Folge gegeben. Diese Entscheidung enthält den Ausspruch, der Wert des Entscheidung... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag, die Zweitantragsgegnerin als Verwalterin abzuberufen und statt ihrer einen Verwalter im Sinn des § 19 WEG 2002 zu bestellen, ab. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung mit dem angefochtenen Sachbeschluss; es sprach aus, der Wert des Entscheidungsgegenstands übersteige nicht 10.000 EUR und der Revisionsrekurs sei nicht zulässig. Dagegen richtet sich der als „I. a.o. Revisionsrekurs der Antragstellerin" bezeichnetes Rechtsmittel... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehren, die Beklagten schuldig zu erkennen, ab sofort durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die auf der Liegenschaft der Beklagten stehenden Eichenbäume nur eine solche Höhe und einen solchen Zustand haben, dass dadurch dem im Wohnungseigentum der Kläger stehenden Reihenhaus und dem dazugehörenden Garten nicht Licht in einem das ortsübliche Maß überschreitenden Ausmaß entzogen wird. Die Eventualbegehren unterscheiden sich davon durch die Präzisie... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte die Feststellung der Haftung der beklagten Parteien - jene der drittbeklagten Partei beschränkt auf die Versicherungssumme eines bestimmten Haftpflichtversicherungsvertrages - für alle zukünftigen Folgen des Verkehrsunfalles vom 25. 6. 2004 auf der Hausruck-Bundesstraße im Ortsgebiet Weierfing im Ausmaß von 50 %. Sie bewertete ihr rechtliches Interesse mit EUR 7.000,--. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht bestätigte diese... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind die beiden Miteigentümer der Liegenschaft EZ 62 GB ***** mit der Anschrift E*****straße 11. Dieser Liegenschaft wurde das Wegegrundstück Nr. 471/1 (künftig: Weg) mit Beschluss des Bezirksgerichtes Leoben vom 11. 2. 2002 aus der EZ 50.000 (öffentliches Gut) mit Wirkung vom 1. 3. 2002 lastenfrei zugeschrieben. Mit dem am 30. 3. 2000 rechtskräftig gewordenen Urteil des Bezirksgerichtes Leoben vom 28. 9. 1999, 5 C 1529/96f, war die Gemeinde St. P****... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte von den beklagten Parteien, das Betreten des von der klagenden Partei auf einer bestimmten Liegenschaft betriebenen und zuvor von der erstbeklagten Partei gepachteten Pflegeheims zu unterlassen. Im Pachtvertrag sei zwar ein Inspektionsrecht der erstbeklagten Partei vereinbart worden, der Zweitbeklagte habe dieses aber entgegen der Vereinbarung mehrmals und unbefugt ohne Vorankündigung ausgeübt und den Pflegebetrieb gestört. Wegen seines unber... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft Grundbuch M***** EZ 43, zu der bis zum Jahr 2004 auch das GSt Nr 141/2 (alt) gehörte. Aufgrund eines 1994 rechtskräftig gewordenen Urteils aus dem Jahr 1992, dem eine Teilungsvereinbarung aus dem Jahr 1973 zugrunde lag, war der Kläger verpflichtet, in einen Teilungsplan und in Grundbuchshandlungen zur Realteilung dieses Grundstücks einzuwilligen. Die Beklagte setzte diesen Anspruch im Jahr 2004 durch Exekution nac... mehr lesen...
Begründung: Auf einem Grundstück der Klägerin ist die Belastung mit einem „Geh- und Fahrweg" zugunsten des Grundstücks der Beklagten verbüchert. Die Klägerin begehrt die Erklärung des teilweisen Erlöschens dieser Dienstbarkeit auf einer näher bezeichneten Teilfläche des dienenden Grundstücks sowie die Einwilligung der Beklagten zur Einverleibung der Teillöschung im Grundbuch. Hilfsweise wird die Feststellung begehrt, dass hinsichtlich der Teilfläche „kein wie auch immer gearteter ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehren, den näher bezeichneten Grenzverlauf zwischen der in ihrem Hälfteeigentum stehenden Liegenschaft und dem öffentlichen Gut festzustellen, und die Beklagte schuldig zu erkennen, der Vermarkung des Grenzverlaufs zuzustimmen. Eventualiter begehren die Kläger die Feststellung, dass der Grenzverlauf der Katastergrenze entspreche. Die Kläger bewerteten ihre Begehren in der Klage wie folgt "Feststellung eines Grenzverlaufs StrW RAT ATS 60.000, JN ATS 300.00... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht ordnete bei einer im C-Blatt der EZ ***** Grundbuch ***** vorgenommenen Eintragung die Ersichtlichmachung an, dass sich die dortige Anmerkung einer Anfechtungsklage auf die Eigentumseinverleibung einer bücherlichen Voreigentümerin bezieht. Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluss und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes EUR 20.000,-- nicht übersteige und dass der Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Die bücherliche Voreigentümerin s... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Rekursgericht die vom Erstgericht aufgrund Zuwiderhandels des Verpflichteten gegen einen Unterlassungstitel verhängte (weitere) Beugestrafe von 2.000 EUR aufgehoben und den Strafantrag des Zweitbetreibenden abgewiesen. Es sprach aus, der Wert der Entscheidungsgegenstands übersteige nicht 4.000 EUR; der Revisionsrekurs sei (daher) jedenfalls unzulässig. Die Bewertung des Entscheidungsgegenstands orientiere sich an der Bewertung im ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 24. Juni 1996 verstorbene Erblasserin hinterließ vier Kinder, die drei Kläger - von denen nur mehr der vormalige Erstkläger im Revisionsverfahren auftritt - und einen Sohn (im Folgenden nur Gemeinschuldner), dessen Masseverwalter im Konkurs über sein Vermögen (im Folgenden nur Masseverwalter) der nun Zweitbeklagte ist. Die Erblasserin hinterließ zwei Wohnungseigentumsanteile, jeweils verbunden mit dem Nutzungsrecht an einem Geschäftslokal an einem Haus ... mehr lesen...
Begründung: Der Beschluss des Rekursgerichtes, mit dem die erstgerichtliche Abweisung eines Gesuches um Anmerkung der Änderung des Firmenwortlauts der Vorkaufsberechtigten der Liegenschaften EZ ***** bestätigt wurde, enthält den Ausspruch, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes Euro 20.000 nicht übersteigt und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Der Bewertungsausspruch wurde damit begründet, dass sich keine Anhaltspunkte für die Annahme ergeben hätten, die für d... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und die Beklagte sind Hauptmieterinnen übereinanderliegenden Wohnungen. Die Klägerin begehrte, die Beklagte schuldig zu erkennen, jede störende Lärmerregung aus ihrer Wohnung, insbesondere "durch Herumstampfen und Hüpfen in der Wohnung, lautes Radiospielen, Klopfen und zu Bodenwerfen von Gegenständen etc" sowie ferner "das Herabwerfen von Gegenständen sowie das Herabschütten von Flüssigkeiten" auf den Balkon der Klägerin zu unterlassen. Dieses Unterlassung... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hatte mit seiner Klage die Feststellung begehrt, ihm stehe als Eigentümer einer Liegenschaft ein Geh- und Fahrtrecht über je ein Grundstück des Erst- und des Zweitbeklagten zu. Nachdem er sein Klagsinteresse zunächst global mit S 20.000,-- bewertet hatte, präzisierte er über Anleitung des Erstrichters diese Bewertung auf je S 5.000,-- je Recht und angeblich dienendem Grundstück. Das Erstgericht wies die Klage ab. Das Berufungsgericht (das zufolge des ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind (seit 1970) je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft in G*****, zu deren Gutsbestand auch das Weggrundstück 6/3 gehört, das sie 1996 gekauft haben und das laut Grundbuch lastenfrei ist. Der Beklagte ist seit 1970 Alleineigentümer der in der Nähe liegenden, zu zwei verschiedenen Liegenschaften gehörenden Grundstücke 391 und 394. Es handelt sich dabei um Wiesen, auf denen insgesamt etwa 50 Obstbäume stehen. Die Parzelle 394 wird vom Beklagte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagenden Parteien sind je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft EZ 7 Grundbuch T*****, zu der ua die Grundstücke 1058/1, 1058/2 und 1058/4 gehören. Sie betreiben dort eine Zimmervermietung. Der Beklagte und seine Gattin sind je zur Hälfte Eigentümer der angrenzenden Liegenschaft, bestehend aus dem Grundstück 1057 Baufläche und Garten. Der Beklagte erwarb einen Teil dieses Grundstücks bereits im Jahr 1958, den anderen Teil erhielt er im Notariatsa... mehr lesen...
Norm: JN §60JN §59RATG §10 Z2 lita
Rechtssatz: Die Bewertungsvorschrift des § 60 Abs 2 JN ist nur dort anzuwenden, wo die Liegenschaft selbst streitverfangen ist. Das ist bei einem aus einem Kaufvertrag bzw. dem Eigentumsrecht abgeleiteten Räumungsbegehren nicht der Fall. Mangels eines Jahresmietzinses (kein Bestandverhältnis) ist für die Rechtsanwaltskosten auch die Bestimmung des § 10 Z 2 lit a RATG nicht maßgeblich, die Bewertung des Klägers... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Mieterin eines Geschäftslokals in Wien-Ottakring, der Beklagte ist Vermieter. Die Klägerin begehrt die Kosten der Erneuerung einer Heizungstherme. Der Beklagte steht auf dem Standpunkt, daß diese Kosten nicht unter die Erhaltungspflicht des Vermieters fielen und stellte einen (negativen) Zwischen-Feststellungsantrag hinsichtlich des Geschäftslokals in Wien-Ottakring sowie hinsichtlich zweier weiterer, von der Klage nicht betroffener Mietobjekte. Es m... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist die Tochter und einzige Erbin nach dem am 29. 5. 1992 verstorbenen Alfred P*****. Sein Nachlaß wurde ihr am 17. 2. 1994 eingeantwortet. Der Verstorbene war bis 26. 5. 1992 Eigentümer zweier Konten der Schweizerischen Volksbank, und zwar eines mit der Depot Nr 330110/OFD lautend auf Alfred P*****, mit einem Guhabensstand von 317.390 sfr zum 20. 5. 1992 und einem Konto Depot Nr 254700/1FD lautend auf Konrad K***** mit einem Guthaben von 205.72... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ *****. Hinsichtlich dieser Liegenschaft ist zu E 1012/93z des Bezirksgerichtes H***** ein Zwangsversteigerungsverfahren anhängig. Im Zuge einer parzellenweisen Versteigerung der zu dieser Einlagezahl gehörigen Liegenschaften wurde die Parzellengruppe 6 mit dem Grundstück 13/1 (nunmehr 1080) am 26. 4. 1995 dem Kläger und seiner Nichte zugeschlagen. Der Zuschlag ist noch nicht in Rechtskraft erw... mehr lesen...