Norm
Rechtssatz
Wenngleich § 59 JN in § 500 Abs 3 erster Satz nicht genannt ist, verstößt das Berufungsgericht durch eine auf § 59 JN beruhende Bewertung gegen keine zwingenden Bewertungsvorschriften.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
Dokumentnummer