Norm: JN §46, §47 IO §63, §182 JN § 46 heute JN § 46 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 IO § 63 heute IO § 63 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden sowie durch den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner und die Hofräte Mag. Ziegelbauer und Dr. Brenn als weitere Richter über den Antrag der S*****, auf Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der ***** J*****, infolge der Anzeige eines negativen Kompetenzkonflikts durch das Landesgericht Steyr, GZ 14 Se 118/09i-10, den Beschluss gefasst: Spruc... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 11. Oktober 2004 beim Landesgericht Klagenfurt zur AZ 29 Cg 185/04f eingebrachten Klage begehrte der Kläger, den Beklagten schuldig zu erkennen, einen näher umschriebenen Kaufvertrag zu unterfertigen. Gleichzeitig stellte der Kläger als gefährdete Partei den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Danach sollte dem Notar Dr. Alfred F***** verboten werden, den Ranganmerkungsbeschluss des Bezirksgerichtes Spittal/Drau vom 27. 8. 2004, TZ 4757/04, a... mehr lesen...
Begründung: Die gegenständliche Adoptionssache wurde am 23. 6. 2004 beim Bezirksgericht Leopoldstadt anhängig. Als Grund für dessen örtliche Zuständigkeit hatten die Antragsteller angegeben (und dies auch durch eine Meldebestätigung vom 18. 6. 2004 belegt), dass das Wahlkind seinen Hauptwohnsitz in *****, hat. Nach Einvernahme von Wahlkind und Wahlmutter verfügte das Bezirksgericht am 14. 10. 2004 die Übersendung des Aktes an das Bezirksgericht Judenburg „zuständigkeitshalber gemäß... mehr lesen...
Norm: IO §63IO §182JN §46KO §63
Rechtssatz: Gemäß § 46 Abs 1 JN ist nur die die sachliche Zuständigkeit betreffende rechtskräftige Unzuständigkeitsentscheidung bindend, während - zumindest im Konkursverfahren - ein rechtskräftiger Beschluss auch des überweisenden Gerichts über die örtliche Unzuständigkeit dessen Überprüfung im Rahmen der Entscheidung eines negativen Kompetenzkonflikts nicht hindert. (Ausdrücklich gegenteilig zu 8 Nd 2/95 und 8 ... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrem am 30.1.1997 beim Handelsgericht Wien eingebrachten Antrag begehrt die SVA ***** die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Irmgard F*****, die im Antrag als geschäftsführende Gesellschafterin der H***** GmbH bezeichnet ist. In der Einvernehmungstagsatzung vom 19.3.1998 (ON 5) zog die Antragstellerin den Konkurseröffnungsantrag zurück. Die Antragsgegnerin brachte vor, daß sie kein Einzelunternehmen betreibe und "nur" Gesellschafterin und Geschäftsf... mehr lesen...
Norm: JN §44JN §46JN §47KO §182
Rechtssatz: Am Grundsatz, daß bei der Entscheidung über einen negativen Kompetenzkonflikt auf eine allfällige Bindungswirkung des ersten Beschlusses Bedacht zu nehmen ist, auch wenn dieser unrichtig sein mag, ist festzuhalten. Dies gilt auch für den Fall, daß das Adressatgericht seinen Unzuständigkeitsbeschluß noch vor Eintritt der Rechtskraft des Überweisungsbeschlusses gefaßt hat (RW0000051) und auch bei Prüfun... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrem am 19.11.1996 beim Handelsgericht Wien eingebrachten Antrag begehrt die W***** die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Karl H*****, dessen Adresse im Antrag mit 1090 Wien, *****, angegeben war. Hiezu legte die Antragstellerin einerseits einen vollstreckbaren Rückstandsausweis vom 12.11.1996 über die von "Karl H*****, Restaurant ......" zu entrichtenden vollstreckbaren Sozialversicherungsbeiträge im Gesamtbetrag von S 23.167,77 vor, andererseits ei... mehr lesen...
Norm: JN §44JN §46JN §47KO §182
Rechtssatz: Am Grundsatz, daß bei der Entscheidung über einen negativen Kompetenzkonflikt auf eine allfällige Bindungswirkung des ersten Beschlusses Bedacht zu nehmen ist, auch wenn dieser unrichtig sein mag, ist festzuhalten. Dies gilt auch für den Fall, daß das Adressatgericht seinen Unzuständigkeitsbeschluß noch vor Eintritt der Rechtskraft des Überweisungsbeschlusses gefaßt hat (RW0000051) und auch bei Prüfun... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller hatte als Kläger zu 23 Cg 265/83 des Landesgerichtes Klagenfurt von der Antragsgegnerin als Beklagten die Zahlung eines Betrages von S 1,500.000,-- s.A. und die Herausgabe verschiedener Fahrnisse begehrt. Das Landesgericht Klagenfurt hat mit Beschluß vom 21. September 1983, 23 Cg 265/83-7 ausgesprochen, daß der Rechtsweg unzulässig sei, und hat die Rechtssache gemäß § 235 Abs 1 AußStrG dem nicht offenbar unzuständigen Bezirksgericht St. Veit/Glan zur Be... mehr lesen...
Norm: AußStrG §235 aFJN §40aJN §44JN §46ZPO §475 Abs2ZPO §477 Abs1 Z6 D6ZPO §478 Abs1ZPO §519 Z2 CZPO §519 Abs1 Z1 G
Rechtssatz: Die Regelung nach § 40a JN macht allgemein deutlich, dass in der Überweisung einer Rechtssache vom streitigen in das außerstreitige Verfahren, wie das in § 235 AußStrG speziell festgelegt ist, ein zweiaktiger Vorgang liegt. Der erste Akt der Entscheidung beendet das spezifische Prozessrechtsverhältnis nach der ZPO und... mehr lesen...
Norm: ASGG §38 Abs2JN §44JN §46
Rechtssatz: Wird die Überweisung an ein anderes Gericht ausgesprochen, liegt darin ein das andere Gericht bindender Beschluss. Andernfalls wären derartige Überweisungen sinnlos. Ebenso, wie im Fall der Überweisung nach § 261 Abs 6 ZPO oder nach § 474 Abs 1 ZPO das Gericht, dem überwiesen wurde, seine Unzuständigkeit nicht mit der
Begründung: aussprechen kann, das überweisende Gericht sei zuständig, ist daher auch ... mehr lesen...
Norm: JN §44JN §46
Rechtssatz: Die Überweisung nach § 44 JN ohne ausdrücklichen Ausspruch der Unzuständigkeit stellt keineswegs bloß eine kanzleitechnische Verfügung des Gerichtes ohne rechtliche Bedeutung dar, sondern es liegt hierin eine Entscheidung über die Zuständigkeit, die, wenn sie in Rechtskraft erwächst, nach Maßgabe des § 46 JN bindend ist. Entscheidungstexte 6 Nd 49/72 Entsche... mehr lesen...
Es handelt sich um eine Exekution zur Zivilteilung einer Liegenschaft durch Feilbietung. Der Exekutionsantrag wurde am 13. März 1965 beim Bezirksgericht Döbling eingebracht. Dem Begehren wurde rechtskräftig stattgegeben. Nachdem zahlreiche Beschlüsse gefaßt und Rechtsmittelentscheidungen, darunter eine des Obersten Gerichtshofes, ergangen waren, fand das Bezirksgericht Döbling in seinem Beschluß vom 5. Dezember 1966, GZ. E.../65-84, daß es unzuständig sei und überwies die Sache gemäß ... mehr lesen...
Der am 8. Mai 1942 geborene Kläger hatte beim Bezirksgericht Mauerkirchen gegen den Beklagten eine Klage auf Feststellung der a. e. Vaterschaft und Leistung des Unterhaltes eingebracht. Die Klage war darauf gestützt, daß der Beklagte mit der Mutter des Klägers im kritischen Zeitraume verkehrt hat. Die Mutter des Klägers hat im Verlaufe des Rechtsstreites angegeben, daß sie nur einmal, u. zw. am 26. August 1941, in St., in dem sich dort anderthalb Stunden aufhaltenden Abendzug, stehend... mehr lesen...
Norm: JN §46
Rechtssatz: Bindung des Bezirksgerichtes an die Entscheidung des Gerichtshofes, welcher die Klage wegen sachlicher Unzuständigkeit zurückwies. Entscheidungstexte 1 Ob 849/23 Entscheidungstext OGH 28.12.1923 1 Ob 849/23 Veröff: SZ 5/331 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1923:RS0046331 ... mehr lesen...