Norm
JN §46, §47Rechtssatz
Im Insolvenzverfahren hindert ein rechtskräftiger Beschluss des überweisenden Gerichtes über die örtliche Unzuständigkeit dessen Überprüfung im Rahmen der Entscheidung eines negativen Kompetenzkonfliktes nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2024:RW0001074Im RIS seit
01.07.2024Zuletzt aktualisiert am
01.07.2024