Begründung: Die Klägerin begehrte mit ihrer am 23. 9. 2003 im elektronischen Weg beim Handelsgericht Wien eingebrachten Klage, die Beklagte zur Zahlung von EUR 13.775,80 sA zu verurteilen. Unter der Rubrik „Anspruchsbeschreibung" finden sich im Wesentlichen folgende Angaben: „Angaben über Forderung Beleg Nr von bis Betrag Werklohn/Honorar 31159087 07. 04. 2003 2.010,80 EUR Sonstiger 1401227489 27. 05. 2003 5,50 EUR Werklohn/Honorar 31714188 07. 05. 2003 2.674,00 EUR Werklohn/Honor... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 IZPO §85ZPO §230 Abs2JN §41JN §43
Rechtssatz: Durch die Einfügung der Wortgruppe „oder die Klage zur Verbesserung zurückzustellen" in § 230 Abs 2 ZPO mit der ZVN 2002 ist nun klargestellt, dass ein Verbesserungsverfahren von Amts wegen auch dann einzuleiten ist, wenn in einem Schriftsatz Vorbringen fehlt, das für die mit dem Schriftsatz vorgenommenen Prozesshandlungen vorgeschrieben ist (hier: zur sachlichen Zuständigkeit). ... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 26. 8. 1997 bei dem das Schuldenregulierungsverfahren führenden Bezirksgericht eingelangten, ausdrücklich als solche "gemäß § 110 Abs 2 KO und § 529 Abs 1 Z 2 ZPO" bezeichneten Klage begehrte die Klägerin, 1. das Verfahren 23 Cg 390/93h des Landesgerichtes Wiener Neustadt ab Klagszustellung für nichtig zu erklären und das Versäumungsurteil vom 12. 10. 1993 aufzuheben, 2. das in diesem Verfahren aufgehobene Klagebegehren zurück -, in eventu abzuweisen, und... mehr lesen...
Begründung: In einer vom Kläger selbst verfassten und am 3. 5. 2001 beim Obersten Gerichtshof eingelangten "Nichtigkeitsklage" begehrt der Kläger die Aufhebung des Beschlusses des Oberlandesgerichtes Graz als Rekursgericht vom 10. April 2001, GZ 5 R 27/01g-51, mit dem der Rekurs des Klägers gegen den Beschluss des Landesgerichtes Klagenfurt vom 22. März 2001, GZ 24 Cg 130/97t-48, zurückgewiesen wurde. Die Zuständigkeit des Obersten Gerichtshofes für die "Nichtigkeitsklage" wird ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt mit seiner an das "Arbeits- und Sozialgericht Salzburg" (gemeint: an das Landesgericht Salzburg als Arbeits- und Sozialgericht) gerichteten Klage den Zuspruch von S 1,751.934,62 sA an ausständigen Provisionen und Ausgleichsanspruch iSd § 24 HVertrG. Zur Frage der Besetzung des angerufenen Gerichtes als Arbeits- und Sozialgericht berief sich der Kläger auf § 50 Abs 1 Z 1 iVm § 51 Abs 3 Z 2 ASGG: Wenngleich er selbständiger Handelsvertreter sei, sei... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Oberlandesgerichtes Wien vom 12. 2. 1997, GZ 16 R 240/96y-39, wurde nach Beweiswiederholung in Abänderung des Urteils der ersten Instanz die dort beklagte Wiederaufnahmsklägerin für schuldig erkannt, dem Kläger und Wiederaufnahmsbeklagten S 803.576,72 sA zu zahlen. Eine dagegen erhobene außerordentliche Revision wurde vom Obersten Gerichtshof zurückgewiesen. Gegen dieses Urteil des Berufungsgerichtes richtet sich die vorliegende Wiederaufnahmsklage m... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt vom Beklagten 291.069 S mit der Behauptung, der Beklagte habe als selbständiger Montageunternehmer für sie Parkettböden verlegt; beim Bauvorhaben "M*****" sei die erbrachte Leistung derart mangelhaft gewesen, daß ein neuer Boden habe verlegt werden müssen, wofür der Klägerin Kosten von 267.530,49 S erwachsen seien; darüber hinaus schulde der Beklagte für Warenlieferungen 23.538,51 S. Der Beklagte wendet in der Klagebeantwortung ein, er sei als... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Bregenz vom 13. 1. 1995, GZ 1 C 82/94-49, wurde im Vorprozeß die am 8. 1. 1990 zwischen den Parteien geschlossene Ehe aus dem alleinigen Verschulden der Beklagten geschieden. Infolge Berufung der Beklagten änderte das Landesgericht Feldkirch als Berufungsgericht diese Entscheidung mit Urteil vom 6. 6. 1995, GZ 1 R 166/95-80, dahin ab, daß die Ehe aus dem gleichteiligen Verschulden beider Streitteile geschieden wurde. Die außerordentlic... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz als Arbeits- und Sozialgericht vom 7. 7. 1997, GZ 31 Cgs 86/95v-25, wurde die Beklagte verpflichtet, dem Kläger ab 1. 11. 1990 eine Alterspension im gesetzlichen Ausmaß, ausgehend von einer Pensionsberechnung von 455 Versicherungsmonaten und unter Berücksichtigung einer 3 %igen Erhöhung wegen Aufschubes der Geltendmachung des Anspruches, zu gewähren. Das Mehrbegehren, dem Kläger eine über die Zugrundelegung ei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes, mit der es seine Zuständigkeit für die nach § 530 Abs 1 Z 7 ZPO erhobene Wiederaufnahmsklage verneinte und die Klage zuständigkeitshalber an das Erstgericht überwies, ist zutreffend. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit dieser
Begründung: hinzuweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO iVm § 528a ZPO). Ergänzend und zusammenfassend ist dem Rekurswerber folgendes entgegenzuhalten... mehr lesen...
Begründung: In dem zu 14 C 3/92 des Bezirksgerichtes Urfahr-Umgebung anhängig gewesenen Verfahren begehrten die Streitteile mit Klage und Widerklage die Scheidung ihrer Ehe aus dem Alleinverschulden der jeweils anderen Partei. Mit Urteil des Bezirksgerichtes Urfahr-Umgebung vom 6.7.1992, 14 C 3/92-17 wurde die Ehe aus dem überwiegenden Verschulden der klagenden und widerbeklagten Partei (Ehefrau) geschieden. Das Landesgericht Linz als Berufungsgericht gab mit Urteil vom 18.1.199... mehr lesen...
Begründung: Nach Eintritt der Streitanhängigkeit wies das Bezirksgericht Salzburg die Klage wegen sachlicher Unzuständigkeit zurück, weil die Zuständigkeit des Landesgerichts Salzburg als Arbeits- und Sozialgerichts gegeben sei. Das Rekursgericht trug dem Erstgericht die Verfahrensfortsetzung unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund auf, weil die Unzuständigkeit zufolge Einlassung des anwaltlich vertretenen Beklagten in das Verfahren gemäß § 104 Abs 3 JN geheilt ... mehr lesen...
Norm: JN §41JN §42JN §43
Rechtssatz: Wird in einer Klage ein Hauptbegehren mit einem aus einem anderen Sachverhalt abgeleiteten Eventualbegehren verbunden, ist der Zuständigkeitsprüfung nur das Sachvorbringen zum Hauptbegehren zugrundezulegen. Anmerkung Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 10 Ra 136/03y. Diese ist nunmehr unter RW0000611 abrufbar. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: JN §41JN §42JN §43
Rechtssatz: Wird in einer Klage ein Hauptbegehren mit einem aus anderen Sachverhalt abgeleiteten Eventualbegehren verbunden, ist der Zuständigkeitsprüfung nur das Sachvorbringen zum Hauptbegehren zugrundezulegen. Anmerkung Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 7 Rs 340/00x. Diese ist nunmehr unter RW0000610 abrufbar. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der 1953 außer der Ehe geborene Beklagte brachte nach seiner Geburt, vertreten durch seinen gesetzlichen Vertreter, im Verfahren C 52/53 des BG Neuhofen an der Krems eine Klage auf Feststellung der Vaterschaft und Unterhaltsleistung gegen den nunmehrigen Kläger ein. Im dortigen Verfahren bestritt dieser zwar das Klagebegehren, gestand aber in der Folge einen Geschlechtsverkehr mit der Mutter des Kindes zu, anerkannte in der mündlichen Streitverhandlung vom 30.9.1953 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Ist die sachliche Zuständigkeit eines Gerichtshofes erster Instanz schon auf Grund der Wertzuständigkeit gegeben, richtet sich der Einwand, derselbe Gerichtshof sei als Arbeits- und Sozialgericht unzuständig, in Wahrheit gegen die Zusammensetzung des Spruchkörpers i. S.d. § 37 Abs 1 ASGG (9 Ob A 41/88; 9 Ob A 329/89). Dieser Besetzungsmangel ist geheilt, wenn sich beide Parteien in die mündliche Streitverhandlung ei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da die
Begründung: des angefochtenen Beschlusses zutreffend ist, reicht es aus, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Die Kostenentscheidung stützt sich auf die §§ 40, 50 ZPO. Anmerkung E17996 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1989:009OBA00198.89.0712.000 Dokumentnummer JJT_19890712_OGH0002_009OBA00198_8900000_000 mehr lesen...
Begründung: Die vom Kläger erhobene Klage auf Feststellung des Zurechtbestehens einer Provisionsforderung von 600.000 S im Konkurs über das Vermögen der Gemeinschuldnerin wurde in allen drei Instanzen, zuletzt mit Entscheidung des Obersten Gerichteshofes vom 30. September 1986, 14 Ob 138/86, abgewiesen. Gegen diese Entscheidung erhebt der Kläger mit der Behauptung, es lägen Wiederaufnahmsgründe vor, unmittelbar beim Obersten Gerichtshof eine Wiederaufnahmsklage und bringt vor, daß... mehr lesen...
Norm: ASGG §37ASGG §47 Abs1JN §43JN §45
Rechtssatz: Ein Beschluss nach § 37 Abs 3 ASGG unterliegt nicht der Anfechtungsbeschränkung des § 45 JN (§ 46 Abs 2 Z 2 ASGG). Entscheidungstexte 9 ObA 41/88 Entscheidungstext OGH 16.03.1988 9 ObA 41/88 1 Ob 542/94 Entscheidungstext OGH 30.05.1994 1 Ob 542/94 Auch ... mehr lesen...
Norm: ASGG §37ASGG §47 Abs1JN §43
Rechtssatz: Ist die sachliche Zuständigkeit eines GH erster Instanz schon auf Grund der Wertzuständigkeit gegeben, richtet sich der Einwand, der GH sei als Arbeitsgericht und Sozialgericht sachlich unzuständig, in Wahrheit gegen die Zusammensetzung des Spruchkörpers im Sinne des § 37 Abs 1 ASGG (Besetzungsmangel). Entscheidungstexte 9 ObA 41/88 Entsc... mehr lesen...
Begründung: Mit der Behauptung, er sei im Unternehmen des Beklagten vom 2. Juni 1986 bis zu seiner Entlassung am 24. August 1986 als Geschäftsführer beschäftigt gewesen, begehrt der Kläger S 147.579 netto sA an ausstehendem Entgelt und anteiligen Sonderzahlungen, Kündigungsentschädigung sowie Überstundenentlohnung. Der Beklagte wendete in der ersten zur mündlichen Streitverhandlung bestimmten Tagsatzung die sachliche Unzuständigkeit des Erstgerichtes als Arbeits- und Sozialgericht... mehr lesen...
Norm: JN §43ZPO §235 Abs3 EZPO §240 Abs2 A
Rechtssatz: Mit rechtskräftiger Zulassung der Klagsänderung durch Erweiterung des Begehrens über die bezirksgerichtliche Wertgrenze ist zugleich über die nur auf die Klagserweiterung gestützte Einrede der sachlichen Unzuständigkeit bindend abgesprochen. Entscheidungstexte 6 Ob 825/83 Entscheidungstext OGH 22.12.1983 6 Ob 825/83 ... mehr lesen...
Zwischen den Streitteilen wurde am 29. 9. 1982 in der Kanzlei des Beklagtenvertreters ein Vergleich geschlossen, in dem sich der Beklagte verpflichtete, bis 8. 10. 1982 an die klagende Partei einen Entfertigungsbetrag in der Höhe von 650 000 S zu bezahlen, einen Teilbetrag von 250 000 S für die von der klagenden Partei vorgenommene Baustelleneinrichtung für die Erbauung eines auf einer Liegenschaft des Beklagten in Salzburg zu errichtenden Hauses, den Restbetrag von 400 000 S als Abfe... mehr lesen...
In dem Verfahren 6 Cg 281/68 des LG S hat der Erstrichter dem Klagebegehren der Hedwig F, die Beklagte Anna Maria H schuldig zu erkennen, sie von der sich aus dem Wechselzahlungsauftrag des Landes- als Handelsgerichtes S vom 16. 4. 1968, GZ 1 Cg 213/68-1, samt den hiezu ergehenden Urteilen und Beschlüssen ergebenden Verbindlichkeiten gegenüber dem Bankhaus B & Comp, S, zu befreien, mit Urteil vom 22. 4. 1970 vollinhaltlich stattgegeben. Das OLG L als Berufungsgericht hat der Beruf... mehr lesen...
Mit der am 7. Juni 1962 beim Bezirksgericht A. übereichten Mahnklage begehrte der Kläger vom Beklagten die Zahlung eines Betrages von 6000 S samt 4% Zinsen seit 2. September 1961 als Restkaufpreis für einen um den Betrag von 14.300 S vom Beklagten gekauften Personenkraftwagen. Das Bezirksgericht A. überwies die Rechtssache über die vom Beklagten bei der Tagsatzung vom 11. September 1962 erhobene Einrede der örtlichen Unzuständigkeit auf Antrag des Klägers gemäß § 261 (6) ZPO. an das... mehr lesen...
Norm: JN §43ZPO §240 Abs1 AZPO §477 D3
Rechtssatz: Wendet der Beklagte die (verzichtbare) Unzuständigkeit ein und weist das angerufene Gericht - ohne über die Zuständigkeit expressis verbis zu entscheiden - das Klagebegehren ab, so darf das Berufungsgericht (auch wenn der Beklagte die Unzuständigkeit in der Berufungsmitteilung ausgeführt hat) nicht von Amts wegen die Frage der Zuständigkeit prüfen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: Geo §17JN §43KO §111ZPO §514 C3
Rechtssatz: Unanfechtbarkeit des Beschlusses, mit dem eine Klage von einer Abteilung des Gerichtshofes (Konkursabteilung) an eine andere (allgemeine Streitabteilung) abgetreten wird. Entscheidungstexte 5 Ob 288/59 Entscheidungstext OGH 17.06.1959 5 Ob 288/59 Veröff: EvBl 1959/268 S 468 2 Ob 96/6... mehr lesen...
Norm: JN §43JN §104 FZPO §240 Abs1 BZPO §577 Abs1
Rechtssatz: Die Replik des Klägers, die vom Beklagten geltend gemachte Gegenforderung muß vor einem Schiedsgericht erhoben werden, betrifft eine heilbare Unzuständigkeit des angerufenen ordentlichen Gerichtes und muß daher nach § 249 (441) ZPO vorgebracht werden, bevor sich der Kläger in die Verhandlung über die Gegenforderung eingelassen hat. Entscheidungstexte ... mehr lesen...