RS OGH 1996/10/2 3R154/96f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.10.1996
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Norm

JN §41
JN §42
JN §43

Rechtssatz

Wird in einer Klage ein Hauptbegehren mit einem aus einem anderen Sachverhalt abgeleiteten Eventualbegehren verbunden, ist der Zuständigkeitsprüfung nur das Sachvorbringen zum Hauptbegehren zugrundezulegen.

Anmerkung

Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 10 Ra 136/03y. Diese ist nunmehr unter RW0000611 abrufbar.

Entscheidungstexte

  • 3 R 154/96f
    Entscheidungstext OLG Wien 02.10.1996 3 R 154/96f

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:1996:RW0000135

Im RIS seit

07.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

07.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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