Norm
JN §1 BIaRechtssatz
Stützt sich eine Klage auf die Behauptung der einverständlichen Aufhebung eines Vertrages samt der darin enthaltenen Schiedsklausel, so fallen anspruchsbegründende und zuständigkeitsbegründende Tatsachen zusammen. Der Entscheidung über die sachliche Zuständigkeit ist die Behauptung der einverständlichen Vertragsaufhebung ohne weitere Überprüfung zugrundezulegen. Erweist sich die Behauptung im Laufe des Verfahrens als unrichtig, ist die Klage nicht zurückzuweisen, sondern das Klagebegehren abzuweisen. Der gerichtliche Rechtsstreit schließt einen auf andere Behauptungen gestützten Rechtsstreit vor dem Schiedsgericht nicht aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0045166Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.02.2022