Index: 82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: StrSchG 1969 §2 litk;StrSchG 1969 §2 litl;StrSchG 1969 §31 Abs1;StrSchG 1969 §36 litf;StrSchV 1972 §17 Abs3;
Rechtssatz: Das Strahlenschutzgesetz ordnet für beruflich strahlenexponierte Personen, zu denen ein Strahlenschutzbeauftragter ex lege zählt, die Durchführung periodisch wiederkehrender ärztlicher Untersuchung an. Weder das Gesetz noch die Strahlenschutzverordnu... mehr lesen...
Aus der Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, dem für den Verwaltungsgerichtshof verfaßten ergänzenden Schriftsatz und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer ist Facharzt für Zahnheilkunde und betreibt eine Röntgenanlage, die in einem in seiner Ordination eingerichteten Röntgenraum untergebracht ist. Der Beschwerdeführer ist Strahlenschutzbeauftragter im Sinne des § 2 lit. l des Strahlenschutzgesetzes, BGBl. Nr. 227/1969, und als sol... mehr lesen...
Index: 82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: StrSchG 1969 §17 Abs3;StrSchG 1969 §31 Abs1;
Rechtssatz: Lege non distinguente ist die im § 17 Abs 3 StrSchVO festgelegte Jahresfrist jeweils von der letzten dem Gesetz entsprechend durchgeführten Kontrolluntersuchung ausgehend zu berechnen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986090184.X02 Im RIS s... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: StrSchG 1969 §31 Abs1;StrSchG 1969 §32;StrSchG 1969 §39 Abs2;VStG §22;VStG §31;
Rechtssatz: Der Inhaber einer Bewilligung nach dem StrSchG handelt der Gebotsnorm des § 31 Abs 1 im Sinne des § 39 Abs 2 lit a StrSchG dann zuwider, wenn er es unterlassen hat, für die fristgerechte Durchführung einer dem StrahlenschutzG entsprechenden Kontrollunte... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: StrSchG 1969 §24 Abs1 idF 1986/396;StrSchG 1969 §31 Abs1;StrSchG 1969 §39 Abs2 idF 1986/396;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Wird dem Inhaber einer Bewilligung nach dem StrSchG zur Last gelegt, er habe es unterlassen, sich als beruflich strahlenexponierte Person einer periodisch wiederkehrenden Kontrolluntersuchung zu unterziehen bzw w... mehr lesen...
Index: 82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: StrSchG 1969 §2 litk idF 1986/396;StrSchG 1969 §2 litl idF 1986/396;StrSchG 1969 §31 Abs1;StrSchG 1969 §39 Abs2 idF 1986/396;
Rechtssatz: Der Inhaber einer Bewilligung nach dem StrSchG, der auf Grund seiner Tätigkeit oder Funktion selbst zum Kreis der beruflich strahlenexponierten Personen gehört, begeht auch dann eine Verwaltungsübertretung, wenn er es unterlässt die ... mehr lesen...
Index: 82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: StrSchG 1969 §31 Abs1;StrSchG 1969 §35 Abs1;StrSchG 1969 §39 Abs1;StrSchG 1969 §39 Abs2 lita;
Rechtssatz: Eine von einem im Sinne des § 35 Abs 1 StrSchG nicht ermächtigten Arzt durchgeführte Untersuchung entspricht nicht dem Gesetzesauftrag des § 31 Abs 1 StrSchG (Hinweis E 30.7.1987, 86/09/0005). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: StrSchG 1969 §31 Abs1;StrSchG 1969 §32;StrSchG 1969 §39 Abs2;VStG §22;VStG §31;
Rechtssatz: § 32 Abs 1 VStG 1950 ist wegen seines untrennbaren Zusammenhalts mit den §§ 30 und 31 StrSchG aus systematischen Erwägungen zu deren Auslegung und damit auch zur Ermittlung der sich darauf beziehenden Straftatbestände heranzuziehen. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: StrSchG 1969 §31 Abs1;StrSchG 1969 §32;StrSchG 1969 §39 Abs2;VStG §1 Abs1;VStG §22;VStG §31;
Rechtssatz: Die Verwaltungsübertretung gem § 39 Abs 2 lit a iVm § 31 Abs 1 StrSchG ist ein sogenanntes echtes Unterlassungsdelikt (Ommissivdelikt). Der Tatbestand dieser Verwaltungsübertretung ist mit Ablauf der Jahresfrist erfüllt, innerhalb derer die... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: StrSchG 1969 §31 Abs1;StrSchG 1969 §35 Abs1;StrSchG 1969 §39 Abs1;StrSchG 1969 §39 Abs2 lita;VStG §6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/09/0005 E 30. April 1987 RS 1 Stammrechtssatz Eine von einem nicht ermächtigten Arzt durchgeführte ärztliche Untersuchung entspricht dem zwingenden Gesetzesauftrag des § 35 Abs 1 StrSchG nicht. Jedenfalls ab... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: StrSchG 1969 §31 Abs1;StrSchG 1969 §35 Abs1;StrSchG 1969 §39 Abs1;StrSchG 1969 §39 Abs2 lita;VStG §6;
Rechtssatz: Eine von einem nicht ermächtigten Arzt durchgeführte ärztliche Untersuchung entspricht dem zwingenden Gesetzesauftrag des § 35 Abs 1 StrSchG nicht. Jedenfalls aber kann sich der Beschuldigte, ein Arzt, der einen zum Schutz des Lebe... mehr lesen...