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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StrSchG 1969 §31 Abs1;Rechtssatz
§ 32 Abs 1 VStG 1950 ist wegen seines untrennbaren Zusammenhalts mit den §§ 30 und 31 StrSchG aus systematischen Erwägungen zu deren Auslegung und damit auch zur Ermittlung der sich darauf beziehenden Straftatbestände heranzuziehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986090184.X03Im RIS seit
22.10.1987