RS Vwgh 1992/2/11 92/11/0035

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Veröffentlicht am 11.02.1992
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Index

82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Norm

StrSchG 1969 §2 litk;
StrSchG 1969 §2 litl;
StrSchG 1969 §31 Abs1;
StrSchG 1969 §36 litf;
StrSchV 1972 §17 Abs3;

Rechtssatz

Das Strahlenschutzgesetz ordnet für beruflich strahlenexponierte Personen, zu denen ein Strahlenschutzbeauftragter ex lege zählt, die Durchführung periodisch wiederkehrender ärztlicher Untersuchung an. Weder das Gesetz noch die Strahlenschutzverordnung sehen die Möglichkeit der Befreiung von diesen Untersuchungen vor. Der belangten Behörde war es daher rechtlich verwehrt, dem darauf abzielenden Antrag des Strahlenschutzbeauftragten stattzugeben. Der von ihm ins Treffen geführten besonderen Situation (größtmögliche Abschirmung der Röntgeneinrichtung und Bedienung der Anlage nur von außen) könnte auf dem Boden der gegebenen Rechtlage nur durch Anordnung von entsprechend längeren Abständen zwischen den einzelnen Untersuchungen Rechnung getragen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992110035.X01

Im RIS seit

11.02.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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