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82/02 Gesundheitsrecht allgemeinNorm
StrSchG 1969 §2 litk;Rechtssatz
Das Strahlenschutzgesetz ordnet für beruflich strahlenexponierte Personen, zu denen ein Strahlenschutzbeauftragter ex lege zählt, die Durchführung periodisch wiederkehrender ärztlicher Untersuchung an. Weder das Gesetz noch die Strahlenschutzverordnung sehen die Möglichkeit der Befreiung von diesen Untersuchungen vor. Der belangten Behörde war es daher rechtlich verwehrt, dem darauf abzielenden Antrag des Strahlenschutzbeauftragten stattzugeben. Der von ihm ins Treffen geführten besonderen Situation (größtmögliche Abschirmung der Röntgeneinrichtung und Bedienung der Anlage nur von außen) könnte auf dem Boden der gegebenen Rechtlage nur durch Anordnung von entsprechend längeren Abständen zwischen den einzelnen Untersuchungen Rechnung getragen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992110035.X01Im RIS seit
11.02.1992