Norm: AußStrG §77ABGB §811ZPO §411 CbZPO §411 H
Rechtssatz: Der Beschluß des Abhandlungsgerichtes, womit die Entlohnung und die Belohnung des Nachlaßkurators bestimmt werden, ist der materiellen Rechtskraft fähig und äußert Bindungswirkung im streitigen Verfahren über die Zahlungspflicht des eingeantworteten Erben. Entscheidungstexte 6 Ob 6/98w Entscheidungstext OGH 24.09.1998 6 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §77 Z1AußStrG §80
Rechtssatz: Aus der Verwendung des Wortes "kann" in § 80 AußStrG folgt, daß das Verlassenschaftsgericht den Testamentsvollstrecker auch bei Vorliegen der Voraussetzungen nicht zum Verlassenschaftskurator bestellen muß. Entscheidungstexte 10 Ob 507/95 Entscheidungstext OGH 06.03.1997 10 Ob 507/95 Veröff: SZ 70/40 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §77 Z1AußStrG §80ABGB §145c Abs3ABGB §816
Rechtssatz: Ein Bedürfnis zur Bestellung eines Kollisionskurators und damit zur analogen Anwendung des § 77 Z 1 AußStrG tritt auch dann auf, wenn ein Elternteil dem minderjährigen Kind ein Vermögen zugewendet und den anderen Elternteil von der Verwaltung ausgeschlossen oder einen Verwalter für das zugewendete Vermögen bestellt hat (hier: keine Bestellung des vom Erblasser bestimmten Nachl... mehr lesen...
Norm: AußStrG §77 Z1AußStrG §80
Rechtssatz: Aus der Verwendung des Wortes "kann" in § 80 AußStrG folgt, daß das Verlassenschaftsgericht den Testamentsvollstrecker auch bei Vorliegen der Voraussetzungen nicht zum Verlassenschaftskurator bestellen muß. Entscheidungstexte 10 Ob 507/95 Entscheidungstext OGH 06.03.1997 10 Ob 507/95 Veröff: SZ 70/40 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §77 Z1AußStrG §80ABGB §145c Abs3ABGB §816
Rechtssatz: Ein Bedürfnis zur Bestellung eines Kollisionskurators und damit zur analogen Anwendung des § 77 Z 1 AußStrG tritt auch dann auf, wenn ein Elternteil dem minderjährigen Kind ein Vermögen zugewendet und den anderen Elternteil von der Verwaltung ausgeschlossen oder einen Verwalter für das zugewendete Vermögen bestellt hat (hier: keine Bestellung des vom Erblasser bestimmten Nachl... mehr lesen...
Norm: ABGB §274ABGB §612AußStrG §77 Z3
Rechtssatz: Für die durch letztwillige Anordnung unmittelbar zur Erbfolge berufene, noch ungeborene Nachkommenschaft ist im Verlassenschaftsverfahren amtswegig ein Substitutionskurator oder Posteritätskurator nach § 274 ABGB, § 77 Z 3 AußStrG zu bestellen. Entscheidungstexte 1 Ob 630/94 Entscheidungstext OGH 27.03.1995 1 Ob 630/94 Veröf... mehr lesen...
Norm: ABGB §274ABGB §612AußStrG §77 Z3
Rechtssatz: Für die durch letztwillige Anordnung unmittelbar zur Erbfolge berufene, noch ungeborene Nachkommenschaft ist im Verlassenschaftsverfahren amtswegig ein Substitutionskurator oder Posteritätskurator nach § 274 ABGB, § 77 Z 3 AußStrG zu bestellen. Entscheidungstexte 1 Ob 630/94 Entscheidungstext OGH 27.03.1995 1 Ob 630/94 Veröf... mehr lesen...
Norm: AußStrG §77 Z2AußStrG §131
Rechtssatz: Ein Erbenkurator darf nicht bestellt werden, wenn der abwesende Erbe oder Miterbe durch einen anwesenden Vertreter - mag dieser gesetzlich oder behördlich bestellt oder gewillkürt sein - vertreten ist. Entscheidungstexte 6 Ob 676/85 Entscheidungstext OGH 21.05.1987 6 Ob 676/85 NZ 1987,348 = SZ 60/92 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §77 Z2AußStrG §131
Rechtssatz: Ein Erbenkurator darf nicht bestellt werden, wenn der abwesende Erbe oder Miterbe durch einen anwesenden Vertreter - mag dieser gesetzlich oder behördlich bestellt oder gewillkürt sein - vertreten ist. Entscheidungstexte 6 Ob 676/85 Entscheidungstext OGH 21.05.1987 6 Ob 676/85 NZ 1987,348 = SZ 60/92 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §608AußStrG §77
Rechtssatz: Die Kuratorbestellung durch das Verlassenschaftsgericht macht überhaupt erst weitere Entscheidungen darüber möglich, ob und in welcher Weise die ungeborenen Nachkommen auf das Verlassenschaftsverfahren Einfluß nehmen können (so schon 3 Ob 183/73, 7 Ob 134/71). Entscheidungstexte 1 Ob 735/83 Entscheidungstext OGH 10.10.1983 1 Ob 735/83 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §613AußStrG §77 Z3
Rechtssatz: Trotz Anordnung einer fideikommissarischen Substitution sind Verfügungen des Vorerben über die Substanz dann möglich, wenn dieser Verfügung die Nacherben und der zur Wahrung der Interessen der ungeborenen Nachkommenschaft berufene Kurator, letzterer mit Genehmigung des Gerichtes, zustimmen. Entscheidungstexte 1 Ob 847/82 Entscheidungstext OGH 23... mehr lesen...
Norm: ABGB §613AußStrG §77 Z3
Rechtssatz: Trotz Anordnung einer fideikommissarischen Substitution sind Verfügungen des Vorerben über die Substanz dann möglich, wenn dieser Verfügung die Nacherben und der zur Wahrung der Interessen der ungeborenen Nachkommenschaft berufene Kurator, letzterer mit Genehmigung des Gerichtes, zustimmen. Entscheidungstexte 1 Ob 847/82 Entscheidungstext OGH 23... mehr lesen...
Norm: ABGB §271ABGB §272AußStrG §77 Z1
Rechtssatz: Die Voraussetzungen für die Bestellung eines Kollisionskurators nach § 77 Z 1 AußStrG decken sich nicht mit denen der §§ 271, 272 ABGB). Entscheidungstexte 3 Ob 611/51 Entscheidungstext OGH 07.11.1981 3 Ob 611/51 JBl 1952,268 4 Ob 570/81 Entscheidungstext OGH 17.11.1981 4 Ob... mehr lesen...
Norm: ABGB §271ABGB §272AußStrG §77 Z1
Rechtssatz: Die Voraussetzungen für die Bestellung eines Kollisionskurators nach § 77 Z 1 AußStrG decken sich nicht mit denen der §§ 271, 272 ABGB). Entscheidungstexte 3 Ob 611/51 Entscheidungstext OGH 07.11.1981 3 Ob 611/51 JBl 1952,268 4 Ob 570/81 Entscheidungstext OGH 17.11.1981 4 Ob... mehr lesen...
Norm: ABGB §274AußStrG §27AußStrG §77 Z3
Rechtssatz: In den Fällen, in welchen nur die Tätigkeit des Kurators beendet werden soll, die Kuratel selbst aber weiter dauert, ist die Enthebung des Kurators erforderlich. Der vom Verlassenschaftsgericht bestellte Substitutionskurator hat daher trotz der Beendigung der Abhandlung die Rechte der nicht geborenen Nacherben wahrzunehmen, wenn auch ab diesem Zeitpunkt die Aufsicht über diese Pflegschaft nic... mehr lesen...
Norm: ABGB §274AußStrG §27AußStrG §77 Z3
Rechtssatz: In den Fällen, in welchen nur die Tätigkeit des Kurators beendet werden soll, die Kuratel selbst aber weiter dauert, ist die Enthebung des Kurators erforderlich. Der vom Verlassenschaftsgericht bestellte Substitutionskurator hat daher trotz der Beendigung der Abhandlung die Rechte der nicht geborenen Nacherben wahrzunehmen, wenn auch ab diesem Zeitpunkt die Aufsicht über diese Pflegschaft nic... mehr lesen...
Rechtssatz: Auch ein für einen noch ungeborenen Ersatznacherben bestellter Posteritätskurator hat auf Grund dieser Stellung die Rechte des Ersatznacherben auch vor Eintritt des Ersatzfalles wahrzunehmen. Entscheidungstexte 6 Ob 607/77 Entscheidungstext OGH 23.06.1977 6 Ob 607/77 EvBl 1978/97 S 296 mehr lesen...
Norm: ABGB §274ABGB §613AußStrG §77
Rechtssatz: Auch ein für einen noch ungeborenen Ersatznacherben bestellter Posteritätskurator hat auf Grund dieser Stellung die Rechte des Ersatznacherben auch vor Eintritt des Ersatzfalles wahrzunehmen. Entscheidungstexte 6 Ob 603/77 Entscheidungstext OGH 23.06.1977 6 Ob 603/77 Veröff: EvBl 1978/97 S 296 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §547AußStrG §77AußStrG §78AußStrG §145 A
Rechtssatz: Die Bestellung eines Verlassenschaftskurators setzt das Vorhandensein eines Nachlaßvermögens voraus. Dies ergibt sich schon daraus, daß die Bestellung des Kurators im Zuge der Verlassenschaftabhandlung erfolgt, letztere jedoch vom Nachweis eines Vermögens abhängt (vgl Weiss in Klang 2. Aufl. III 129). Entscheidungstexte 6 Ob 152/7... mehr lesen...
Norm: ABGB §614AußStrG §16 BIII2cAußStrG §77
Rechtssatz: Die Rechtsmeinung, ein Kurator sei auch dann gemäß § 77 AußStrG zu bestellen, falls die Regel des § 614 ABGB grundsätzlich für eine gemeine Substitution spricht, eine fideikommissarische Substitution aber nicht von vornherein auszuschließen sei, ist nicht offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte 3 Ob 183/73 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E10AußStrG §77 Z3
Rechtssatz: Der Kurator für die noch ungeborenen Nacherben (Posteritätskurator) ist zwar nicht berufen, den Nachlass zu verwalten oder auf dessen Verwaltung, insbesondere auf einzelne Verwaltungshandlungen, Einfluss zu nehmen (SZ 7/299, 21/27 ua); ihm ist jedoch im Rahmen seiner Verpflichtung zur Sicherung der Substanz des Nachlasses ein Rechtsschutzinteresse daran zuzubilligen, dass der Nachlass - namentlich ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E10AußStrG §77 Z3
Rechtssatz: Der Kurator für die noch ungeborenen Nacherben (Posteritätskurator) ist zwar nicht berufen, den Nachlass zu verwalten oder auf dessen Verwaltung, insbesondere auf einzelne Verwaltungshandlungen, Einfluss zu nehmen (SZ 7/299, 21/27 ua); ihm ist jedoch im Rahmen seiner Verpflichtung zur Sicherung der Substanz des Nachlasses ein Rechtsschutzinteresse daran zuzubilligen, dass der Nachlass - namentlich ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aAußStrG §77 Z3
Rechtssatz: Ob bei der Bestellung eines Kurators für noch ungeborene Nacherben die (formelle oder materielle) Gültigkeit des Testaments zu prüfen ist oder nicht, kann im Rahmen eines außerordentlichen Revisionsrekurses nicht aufgerollt werden. Entscheidungstexte 7 Ob 134/71 Entscheidungstext OGH 05.08.1971 7 Ob 134/71 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aAußStrG §77 Z3
Rechtssatz: Ob bei der Bestellung eines Kurators für noch ungeborene Nacherben die (formelle oder materielle) Gültigkeit des Testaments zu prüfen ist oder nicht, kann im Rahmen eines außerordentlichen Revisionsrekurses nicht aufgerollt werden. Entscheidungstexte 7 Ob 134/71 Entscheidungstext OGH 05.08.1971 7 Ob 134/71 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §267ABGB §282 AAußStrG §77AußStrG §78RDG §57 Abs3
Rechtssatz: Aus der im § 57 Abs 3 RDG festgesetzten allgemeinen Dienstpflicht des Richters, sich im und außer Dienst vorwurfsfrei zu benehmen und alles zu unterlassen, was das Vertrauen in die richterlichen Amtshandlungen oder die Achtung vor dem Richterstande schmälern könnte, geht klar hervor, daß eine Amtspflichtenverletzung auch gelegentlich eines Aktes der Rechtsprechung erfolgen... mehr lesen...
Norm: ABGB §608ABGB §613AußStrG §77 Z3
Rechtssatz: Die Funktion des Substitutionskurators wird mit dem Eintritt des Substitutionsfalls gegenstandslos, wenn nur die in diesem Zeitpunkt lebenden Verwandten des Erblassers als Nacherben in Frage kommen. Entscheidungstexte 6 Ob 66/70 Entscheidungstext OGH 06.05.1970 6 Ob 66/70 EvBl 1970/375 S 655 = NZ 1972,95 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §608ABGB §613AußStrG §77 Z3
Rechtssatz: Die Anordnung einer fideikommissarischen Substitution bildet nur im Falle des § 77 Z 3 AußStrG. Anlaß zur Bestellung eines Substitutionskurators (Posteritätskurators). Entscheidungstexte 6 Ob 66/70 Entscheidungstext OGH 06.05.1970 6 Ob 66/70 EvBl 1970/375 S 655 European Case Law ... mehr lesen...
Norm: ABGB §608ABGB §613AußStrG §77 Z3
Rechtssatz: Die Funktion des Substitutionskurators wird mit dem Eintritt des Substitutionsfalls gegenstandslos, wenn nur die in diesem Zeitpunkt lebenden Verwandten des Erblassers als Nacherben in Frage kommen. Entscheidungstexte 6 Ob 66/70 Entscheidungstext OGH 06.05.1970 6 Ob 66/70 EvBl 1970/375 S 655 = NZ 1972,95 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §608ABGB §613AußStrG §77 Z3
Rechtssatz: Die Anordnung einer fideikommissarischen Substitution bildet nur im Falle des § 77 Z 3 AußStrG. Anlaß zur Bestellung eines Substitutionskurators (Posteritätskurators). Entscheidungstexte 6 Ob 66/70 Entscheidungstext OGH 06.05.1970 6 Ob 66/70 EvBl 1970/375 S 655 European Case Law ... mehr lesen...
Norm: ABGB §276 IeAußStrG §77 Z2AußStrG §131 Abs1
Rechtssatz: Der in einem bestimmten Abhandlungsverfahren bestellte Erbenkurator hat eine durch die Vertretung des Erben gegenüber einem bestimmten Erblasser beschränkte Aufgabe. Er darf nicht mit einem Abwesenheitskurator gemäß § 276 ABGB verwechselt werden. Der Erbenkurator ist daher nicht ohne weiters legitimiert, in einem anderen Verlassenschaftsverfahren zu Geltendmachung von Erbrechten gege... mehr lesen...