Norm
ABGB §608Rechtssatz
Die Funktion des Substitutionskurators wird mit dem Eintritt des Substitutionsfalls gegenstandslos, wenn nur die in diesem Zeitpunkt lebenden Verwandten des Erblassers als Nacherben in Frage kommen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0007731Dokumentnummer
JJR_19700506_OGH0002_0060OB00066_7000000_002