RS OGH 1977/6/23 6Ob603/77

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Veröffentlicht am 23.06.1977
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Norm

ABGB §274
ABGB §613
AußStrG §77

Rechtssatz

Auch ein für einen noch ungeborenen Ersatznacherben bestellter Posteritätskurator hat auf Grund dieser Stellung die Rechte des Ersatznacherben auch vor Eintritt des Ersatzfalles wahrzunehmen.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 603/77
    Entscheidungstext OGH 23.06.1977 6 Ob 603/77
    Veröff: EvBl 1978/97 S 296

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0007709

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

06.03.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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