Norm
ABGB §267Rechtssatz
Aus der im § 57 Abs 3 RDG festgesetzten allgemeinen Dienstpflicht des Richters, sich im und außer Dienst vorwurfsfrei zu benehmen und alles zu unterlassen, was das Vertrauen in die richterlichen Amtshandlungen oder die Achtung vor dem Richterstande schmälern könnte, geht klar hervor, daß eine Amtspflichtenverletzung auch gelegentlich eines Aktes der Rechtsprechung erfolgen kann. (Hier: Zuerkennung einer überhöhten Belohnung an zum Verlassenschaftskurator bestellten Gerichtsbeamten). (Ausführungen zur Unerwünschtheit der Bestellung von Gerichtsbeamten zu Verlassenschaftskuratoren bei großen Verlassenschaften).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0007710Dokumentnummer
JJR_19710322_OGH0002_0000DS00008_6900000_001