Norm
ABGB §547Rechtssatz
Die Bestellung eines Verlassenschaftskurators setzt das Vorhandensein eines Nachlaßvermögens voraus. Dies ergibt sich schon daraus, daß die Bestellung des Kurators im Zuge der Verlassenschaftabhandlung erfolgt, letztere jedoch vom Nachweis eines Vermögens abhängt (vgl Weiss in Klang 2. Aufl. III 129).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0007712Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.04.2018