Norm: AußStRG §72
Rechtssatz: Kann das mit dem Abänderungsantrag angestrebte Ziel auch anders erreicht werden (mit welchem Antrag auch immer), so ist der Abänderungsantrag jedenfalls unzulässig und ohne inhaltliche Prüfung zurückzuweisen. Entscheidungstexte 7 Ob 16/14z Entscheidungstext OGH 26.02.2014 7 Ob 16/14z Veröff: SZ 2014/19 1 Ob 124/1... mehr lesen...
Norm: AußStrG §72AußStrG §179 Abs2ASGG §76 Abs4BPGG §19 Abs3
Rechtssatz: Hat mangels eines Nachlaßvermögens keine Verlassenschaftsabhandlung stattgefunden, so kann die Fortsetzung des Pflegegeldverfahrens gemäß § 19 Abs 3 BPGG nur von der Verlassenschaft nach der ursprünglichen Klägerin selbst, nicht aber von einem präsumtiven Erben beantragt werden. Sollte der ruhende Nachlaß, vertreten durch einen zu bestellenden Kurator, die Verfahrensforts... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 E1AußStrG §72
Rechtssatz: Schmerzengeld kann, wenn eine Verlassenschaftabhandlung gemäß § 72 Abs 1 AußStrG nicht stattgefunden hat, vom Erwerber nur auf Grund einer Ermächtigung des Abhandlungsgerichtes nach § 72 Abs 2 AußStrG und nur namens der Verlassenschaft geltend gemacht werden. Entscheidungstexte 2 Ob 259/76 Entscheidungstext OGH 03.03.1977 2 Ob 259/76 Z... mehr lesen...
Norm: ABGB §547AußStrG §72ZPO §1 Ag
Rechtssatz: Auch die armutshalber abgetane Verlassenschaft ist ein parteifähiges Rechtssubjekt (NZ 1930, 141). Entscheidungstexte 8 Ob 148/73 Entscheidungstext OGH 28.08.1973 8 Ob 148/73 Veröff: NZ 1974,92 1 Ob 714/78 Entscheidungstext OGH 25.10.1978 1 Ob 714/78 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §547AußStrG §72ZPO §155
Rechtssatz: Stirbt eine rechtsanwaltlich vertretene Partei während des Prozesses und wird die Verlassenschaft armutshalber abgetan, so greift, solange nicht die Erbschaftsannahme erfolgte, die Rechtsvermutung des § 547 ABGB Platz, wonach die Verlassenschaft so zu betrachten ist, als wenn sie noch von dem Verstorbenen besessen würde. Entscheidungstexte 8 Ob ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §26AußStrG §72
Rechtssatz: Im Falle einer fideikommissarischen Substitution ist der Nacherbe iSd § 75 AußStrG vom Abhandlungsgericht des Erblassers vom Anfall des Substitutionsnachlasses zu verständigen und zur Abgabe der Erbserklärung aufzufordern (ZBl 1971, 246), damit die Erbverhandlung gepflogen werden könne. Vor Einleitung der Substitutionsabhandlung kann nicht festgestellt werden, welche Vermögenswerte in diese Abhandlung ei... mehr lesen...
Norm: ABGB §302 BABGB §1409 AAußStrG §72
Rechtssatz: Wer sich eine Gesamtsache (Unternehmen) ohne Vorliegen der Voraussetzungen des § 1409 ABGB zugeeignet hat - hier aus einem Nachlaß, der armutshalber abgetan wurde -, haftet für die auf der Gesamtsache lastenden Verbindlichkeiten - hier eine für den Erwerb des Unternehmens zu zahlende Leibrente - zunächst grundsätzlich nur cum viribus, wenn sich der Erwerber der Gesamtsache (des Unternehmens),... mehr lesen...
Norm: AußStrG §72
Rechtssatz: Pflichtteilsberechtigte können den Besitzer des Nachlasses klagen, wenn das Abhandlungsgericht die Durchführung einer Abhandlung ablehnt. Entscheidungstexte 6 Ob 45/67 Entscheidungstext OGH 15.03.1967 6 Ob 45/67 EvBl 1967/417 S 606 = EFSlg 8331 = SZ 40/38 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2oAußStrG §16 BII3aAußStrG §72
Rechtssatz: Keine Nichtigkeit des Verlassenschaftsverfahrens, wenn sich nachträglich herausstellt, daß kein Vermögen vorhanden ist. Entscheidungstexte 1 Ob 194/65 Entscheidungstext OGH 09.12.1965 1 Ob 194/65 JBl 1966,570 2 Ob 21/75 Entscheidungstext OGH 10.04.1975 2 Ob ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §72KO §1
Rechtssatz: Verlassenschaftsverfahren neben Konkursverfahren möglich (gegenteilig SZ 22/169). Entscheidungstexte 5 Ob 87/63 Entscheidungstext OGH 14.06.1963 5 Ob 87/63 NZ 1964/22 = SZ 36/85 7 Ob 2155/96d Entscheidungstext OGH 09.10.1996 7 Ob 2155/96d Eu... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E5AußStrG §72
Rechtssatz: Den Nachlaßgläubigern steht kein Recht auf Einleitung einer Verlassenschaftsabhandlung oder eines Ausfolgungsverfahrens zu. Entscheidungstexte 8 Ob 284/62 Entscheidungstext OGH 04.09.1962 8 Ob 284/62 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0006619 D... mehr lesen...
Norm: AußStrG §71AußStrG §72
Rechtssatz: Grundsätzlich ist eine Abhandlung immer dann einzuleiten, wenn das Vorhandensein eines Vermögens von den Erben behauptet wird, insoferne diese Behauptung nicht von vornherein als ganz unbegründet angesehen werden muß. Das gilt auch dann, wenn das behauptete Vermögen ausschließlich in Forderungen besteht, deren Bestand von den Erben glaubhaft gemacht wurde, wenn sie auch vom Schuldner bestritten werden. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2mAußStrG §72
Rechtssatz: Nichtigkeit liegt im Falle der Ablehnung der amtswegigen Durchführung einer Verlassenschaftsabhandlung nicht vor, weil das Verlassenschaftsgericht damit keinen nichtigen Akt gesetzt hat, der zu beseitigen wäre. Entscheidungstexte 3 Ob 533/56 Entscheidungstext OGH 07.11.1956 3 Ob 533/56 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §797AußStrG §72
Rechtssatz: Mangels einer Einantwortung kann kein erbrechtlicher Erwerb angenommen werden, wohl aber können die zur Erbschaft Berufenen, wenn eine Abhandlung unterbleibt, in eine Art Besitzverhältnis zu den Nachlassgegenständen kommen. Entscheidungstexte 3 Ob 83/54 Entscheidungstext OGH 17.02.1954 3 Ob 83/54 Veröff: SZ 27/37 = EvBl 1954/95 S 144 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §309ABGB §372 IaABGB 1460AußStrG §72
Rechtssatz: Findet wegen Geringfügigkeit des Nachlasses keine Verlassenschaftsabhandlung statt, so kommen die zur Erbschaft Berufenen in eine Art Besitzverhältnis zu den zur Erbmasse gehörigen Sachen, das zur Ersitzung des Eigentums führen kann. In diesem Falle liegen daher nicht die Voraussetzungen einer Eigentumsklage nach § 366 ABGB, wohl aber für eine Klage nach § 372 ABGB vor. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §72KO §1
Rechtssatz: Wird über das Vermögen einer Verlassenschaft der Konkurs eröffnet, findet in Analogie zu § 72 AußStrG eine Verlassenschaftsabhandlung nicht statt. Ein bestellter Verlassenschaftskurator ist zu entheben. Entscheidungstexte 2 Ob 162/49 Entscheidungstext OGH 03.11.1949 2 Ob 162/49 SZ 22/169 5 Ob 8... mehr lesen...
Norm: AußStrG §72
Rechtssatz: Der Besitzer von Nachlaßsachen wird nicht schon durch diesen Besitz Schuldner an Stelle des Nachlasses. Entscheidungstexte 2 Ob 393/26 Entscheidungstext OGH 12.05.1926 2 Ob 393/26 SZ 8/156 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1926:RS0007624 Dokumentnummer JJ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §72AußStrG §73
Rechtssatz: Zur Behandlung unbedeutender Nachlässe. Entscheidungstexte 1 Ob 762/25 Entscheidungstext OGH 10.11.1925 1 Ob 762/25 SZ 7/356 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0007623 Dokumentnummer JJR_19251110_OGH0002_0010OB00762_2500000_001 mehr lesen...