Norm
AußStrG §72Rechtssatz
Wird über das Vermögen einer Verlassenschaft der Konkurs eröffnet, findet in Analogie zu § 72 AußStrG eine Verlassenschaftsabhandlung nicht statt. Ein bestellter Verlassenschaftskurator ist zu entheben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0007640Dokumentnummer
JJR_19491103_OGH0002_0020OB00162_4900000_001