Norm: AußStrG §105 Abs1AußStrG §179AußStrG §180
Rechtssatz: Aus § 179 in Verbindung mit § 105 AußStrG geht hervor, daß nur dann, wenn ein neues Aktivvermögen hervorkommt, eine Nachtragsabhandlung vorzunehmen ist. Kommt nur eine neue Passivpost hervor, hat keine Nachtragsabhandlung zu erfolgen (NZ 1935, 20). Darf nämlich schon bei der (Hauptabhandlung)Abhandlung mit der Aufnahme von Passiva keine besondere Verfahrensverzögerung verbunden sein (... mehr lesen...
Norm: AußStrG §180
Rechtssatz: Das Wort "entdeckt" ist wörtlich auszulegen und kann nur auf das jeweilige Abahndlungsverfahren bezogen werden. Entscheidungstexte 6 Ob 596/90 Entscheidungstext OGH 12.07.1990 6 Ob 596/90 3 Ob 96/00i Entscheidungstext OGH 29.11.2000 3 Ob 96/00i Beisatz: Die Bestimmung des § 180 Abs 1 AußSt... mehr lesen...
Norm: AußStrG §75AußStrG §174 C3AußStrG §180
Rechtssatz: 1.) Keine rechtskräftige Beendigung des Abhandlungsverfahrens, wenn nach dem Inhalt des die jeweilige Verlassenschaft betreffenden Aktes eine der in § 75 AußStrG genannten Personen zu verständigen unterlassen wurde. 2.) Personen, deren Verständigung mangels Aktenkundigkeit ihres Vorhandenseins unterblieb, können nur nach § 180 AußStrG vorgehen; die
Gründe: mangelnder Aktenkundigkeit sind u... mehr lesen...
Norm: AußStrG §75AußStrG §180
Rechtssatz: Erliegt ein wechselseitiges Testament im Notariatsarchiv und wurde dieses zwar anläßlich des Todes der vorverstorbenen Ehegattin in deren Verlassenschaftsverfahren kundgemacht, unterblieb jedoch seine Kundmachung im Verlassenschaftsverfahren des nachverstorbenen Erblasses, weil das Gericht nach der Aktenlage von dieser letzten Willenserklärung keine Kenntnis hatte und wurde das Abhandlungsverfahren durc... mehr lesen...
Norm: ABGB §761AußStrG §180
Rechtssatz: Wird dem Alleinerben auf Grund testamentarischer Erbfolge der Nachlaß eingeantwortet und findet sich nach dessen Tod ein die ursprüngliche letztwillige Anordnung widerrufendes Testament, in dem dem bisherigen Alleinerben als Miterben das Übernahmsrecht eingeräumt wird, hat der Erbschaftskläger nachzuweisen, daß das Übernahmsrecht vom Berechtigten bei seinen Lebzeiten nicht ausgeübt worden wäre. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §823AußStrG §174 C3AußStrG §179AußStrG §180
Rechtssatz: Wird nach Rechtskraft der Einantwortung des Nachlasses an den Testamentserben festgestellt, daß dieser vor dem Erblasser gestorben ist und daher gemäß § 536 ABGB materiell nicht Erbe werden konnte, so kann die rechtskräftige Einantwortung nur mit einer Erbschaftsklage nach § 823 ABGB angefochten werden. Entscheidungstexte 7 Ob... mehr lesen...
Norm: AußStrG §180
Rechtssatz: § 180 AußStrG ist nicht auf eine nicht mehr vorhandene letztwillige Verfügung anzuwenden. Entscheidungstexte 1 Ob 109/59 Entscheidungstext OGH 15.04.1959 1 Ob 109/59 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0008434 Dokumentnummer JJR_19590415_OGH0002_0010O... mehr lesen...
Norm: AußStrG §68AußStrG §180
Rechtssatz: Die Vorschriften über das Verfahren im Falle einer nach Einantwortung aufgefundenen letzten Willenserklärung können nur angewendet werden, wenn die Urschrift einer letztwilligen Erklärung nachträglich entdeckt wird. Eine nachträglich aufgefundene Photokopie des Originals einer letztwilligen Erklärung ist daher mit Ausnahme des im § 168 Abs 7 Geo vorgesehenen Falles weder zur Aufbewahrung (§ 68 AußStrG),... mehr lesen...
Norm: ABGB §613AußStrG §158AußStrG §180
Rechtssatz: Auch die Substitutionsabhandlung hat von den Ergebnissen der Verlassenschaftsverhandlung auszugehen. Wenn Beteiligte in diesem Verfahren numehr diese Ergebnisse als unrichtig bekämpfen, können sie dies, wenn nicht das Einvernehmen aller Beteiligten vorliegt, nicht im Abhandlungsverfahren, sonder nur auf den Prozeßwege tun. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §613ABGB §823AußStrG §180
Rechtssatz: Wurde bei der Abhandlung eine Nacherbeneinsetzung übergangen, kann keine Wiederaufnahme des Nachlaßverfahrens erfolgen. Der Nacherbe muß daher im Rechtswege seine Ansprüche geltend machen. Entscheidungstexte 1 Ob 690/54 Entscheidungstext OGH 12.01.1955 1 Ob 690/54 1 Ob 384/57 Entsc... mehr lesen...