Norm
ABGB §761Rechtssatz
Wird dem Alleinerben auf Grund testamentarischer Erbfolge der Nachlaß eingeantwortet und findet sich nach dessen Tod ein die ursprüngliche letztwillige Anordnung widerrufendes Testament, in dem dem bisherigen Alleinerben als Miterben das Übernahmsrecht eingeräumt wird, hat der Erbschaftskläger nachzuweisen, daß das Übernahmsrecht vom Berechtigten bei seinen Lebzeiten nicht ausgeübt worden wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0008432Dokumentnummer
JJR_19630207_OGH0002_0050OB00310_6200000_001