RS OGH 1962/7/4 7Ob99/62

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Veröffentlicht am 04.07.1962
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Norm

ABGB §823
AußStrG §174 C3
AußStrG §179
AußStrG §180

Rechtssatz

Wird nach Rechtskraft der Einantwortung des Nachlasses an den Testamentserben festgestellt, daß dieser vor dem Erblasser gestorben ist und daher gemäß § 536 ABGB materiell nicht Erbe werden konnte, so kann die rechtskräftige Einantwortung nur mit einer Erbschaftsklage nach § 823 ABGB angefochten werden.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 99/62
    Entscheidungstext OGH 04.07.1962 7 Ob 99/62

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0008370

Dokumentnummer

JJR_19620704_OGH0002_0070OB00099_6200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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