Norm: AußStrG §126 C
Rechtssatz: Ein verspätet vorgelegtes und undatiertes Testament ist schwächer, auch wenn es angeblich jünger ist. Entscheidungstexte 6 Ob 119/68 Entscheidungstext OGH 24.04.1968 6 Ob 119/68 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0008103 Dokumentnummer JJR_19680424... mehr lesen...
Norm: AußStrG §126 C
Rechtssatz: Dem Erbanwärter ist die Beklagtenrolle zuzuweisen, für den die größere Wahrscheinlichkeit des Erbrechtes spricht. Das ist gegenüber einem Sohn aus erster Ehe, der sich auf Grund des Gesetzes zum gesamten Nachlass bedingt erbserklärt hat, die zweite Ehegattin, die sich auf Grund des Gesetzes zu 1/4 des Nachlasses bedingt erbserklärt hat. Entscheidungstexte 5 Ob... mehr lesen...
Norm: ABGB §569ABGB §588AußStrG §16 BIII2aAußStrG §126 B
Rechtssatz: Ein den Vorschriften der §§ 588 ff ABGB entsprechenden Gerichtsprotokoll ist auch dann als ein in gehöriger Form errichtetes Testament anzusehen, wenn er trotz der bei seiner Errichtung angestellten Nachforschungen mit einem Willensmangel behaftet ist. Die Auffassung, daß das Ergebnis der Nachforschung im Protokoll ausreichend deutlich beurkundet sei, kann nicht offenbar geset... mehr lesen...
Norm: ABGB §778AußStrG §16 BII2aAußStrG §126 D
Rechtssatz: Die Zuweisung der Klägerrolle an denjenigen, der sich zur Dartuung seines gesetzlichen Erbrechtes auf § 778 ABGB stützt, ist nicht offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte 1 Ob 203/65 Entscheidungstext OGH 26.11.1965 1 Ob 203/65 5 Ob 630/78 Entscheidungstext OGH 03.10.1... mehr lesen...
Norm: AußStrG §7AußStrG §126 DGOG §89ZPO §232 Abs1
Rechtssatz: Die Frist zur Einbringung der Erbrechtsklage ist gewahrt, wenn die Klage am letzten Tag zur Post gegeben wird. Entscheidungstexte 1 Ob 54/64 Entscheidungstext OGH 15.04.1964 1 Ob 54/64 SZ 37/53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1964:RS000609... mehr lesen...
Norm: ABGB §585ABGB §594AußStrG §126 B
Rechtssatz: Dem Testamentserben, der sich auf ein Testament stützt, das vor offenbar nicht fähigen (§ 594 ABGB) Zeugen errichtet wurde, ist die Klägerrolle zuzuteilen. Entscheidungstexte 6 Ob 324/63 Entscheidungstext OGH 11.12.1963 6 Ob 324/63 SZ 36/156 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §585AußStrG §126 B
Rechtssatz: Die Erklärung des Erblassers: "Ich mache kein Testament, wenn etwas passiert, gehört alles meinem Bruder" erfüllt nicht die gehörige (äußere) Form eines Testamentes und rechtfertigt die Verweisung des Bruders in die Klägerrolle. Entscheidungstexte 5 Ob 13/63 Entscheidungstext OGH 31.01.1963 5 Ob 13/63 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §126 B
Rechtssatz: Auch wenn die Frage zweifelhaft ist, ob die letzte Willenserklärung als Testament oder Kodizill zu verstehen ist und ob die Anordnungen in der letzten Willenserklärung miteinander im Widerspruch stehen, haben diejenigen Erben, deren Ansprüche nur auf der gesetzlichen Erbfolge beruhen, als Kläger gegenüber dem Erbansprecher aus einer solchen letztwilligen Erklärung aufzutreten. Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: AußStrG §126 C
Rechtssatz: Zur Zuteilung der Klägerrolle, wenn das gesetzliche Erbrecht zwischen dem durch nachfolgende Ehe legitimierten außerehelichen Kind und dem Wahlkind strittig ist. Entscheidungstexte 6 Ob 106/62 Entscheidungstext OGH 02.05.1962 6 Ob 106/62 1 Ob 176/01s Entscheidungstext OGH 07.08.2001 1 Ob 176/... mehr lesen...
Norm: AußStrG §126 B
Rechtssatz: Wenn zwischen dem gesetzlichen Vorerben und dem testamentarischen Nacherben die Einsetzung einer Nacherbschaft streitig ist, ist dem ersteren die Klägerrolle zuzuteilen. Entscheidungstexte 5 Ob 96/61 Entscheidungstext OGH 12.04.1961 5 Ob 96/61 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH000... mehr lesen...
Norm: AußStrG §126 A
Rechtssatz: Eine bloße Bestreitung der Gültigkeit des Testamentes, ohne diese Behauptung auf bestimmte Tatsachen zu stützen, genügt nicht, um dem Testamentserben die Klägerrolle zuzuweisen. Entscheidungstexte 6 Ob 425/60 Entscheidungstext OGH 23.11.1960 6 Ob 425/60 EvBl 1961,103 S 155 5 Ob 191/70 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: AußStrG §126 B
Rechtssatz: Wurde ein schriftliches Testament vom Erblasser später schriftlich widerrufen, dann ist dem Erbansprecher, der die Erbserklärung auf Grund des Testamentes abgibt und gleichzeitig ohne nähere
Begründung: die Echtheit des Widerrufs bestreitet, gegenüber dem gesetzlichen Erben die Klägerrolle zuzuteilen. Entscheidungstexte 4 Ob 522/60 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: AußStrG §126 A
Rechtssatz: Unter den Begriff der "letzten Willenserklärung" im § 126 AußStrG fallen auch Kodizille. Das Wort "Erbe" bedeutet soviel wie "Erbansprecher". Entscheidungstexte 5 Ob 225/60 Entscheidungstext OGH 06.07.1960 5 Ob 225/60 1 Ob 221/71 Entscheidungstext OGH 26.08.1971 1 Ob 221/71 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B2AußStrG §125AußStrG §126
Rechtssatz: Auch die Zuteilung der Klägerrolle an Stelle der Beklagtenrolle im Erbrechtsstreit ist als Nachteil anzusehen, der die Berücksichtigung eines verspäteten Rechtsmittels verhindert (vgl. ZBl. 1916 S. 721). Entscheidungstexte 3 Ob 551/56 Entscheidungstext OGH 21.11.1956 3 Ob 551/56 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §126 D
Rechtssatz: Die Klägerrolle ist dem zuzuteilen, der den Erbverzicht eines Miterben behauptet. Entscheidungstexte 3 Ob 326/56 Entscheidungstext OGH 27.06.1956 3 Ob 326/56 SZ 29/48 1 Ob 442/57 Entscheidungstext OGH 28.08.1957 1 Ob 442/57 1 Ob 329/60 En... mehr lesen...
Norm: AußStrG §126 A
Rechtssatz: Nach dem klaren Wortlaut des § 126 AußStrG kommt es unter der Voraussetzung, daß die Titel echt und giltig sind, nicht darauf an, daß die Erbserklärung auf einen solchen Titel gestützt wird, sondern ausschließlich darauf, ob der Inhalt des Titels die Erbserklärung rechtfertigt. Ehe das Abhandlungsgericht die Parteirollen für den künftigen Erbrechtsstreit bestimmt hat, hat es daher auch zu prüfen, ob der im Zusam... mehr lesen...
Norm: AußStrG §126 A
Rechtssatz: Die Äußerung eines Erbrechtsansprechers, mit der Zuteilung der Klägerrolle an ihn einverstanden zu sein, ist ohne Bedeutung. Entscheidungstexte 2 Ob 453/50 Entscheidungstext OGH 22.11.1950 2 Ob 453/50 SZ 23/341 5 Ob 221/98f Entscheidungstext OGH 15.09.1998 5 Ob 221/98f Auch ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z7 H1AußStrG §126 A
Rechtssatz: 1. Zur Frage der Voraussetzungen der Verweisung auf den Rechtsweg nach § 2 Abs 2 Z 7 AußStrG. 2. Eine Zuteilung von Parteirollen hat bei Verweisung auf den Rechtsweg nach § 2 Abs 2 Z 7 AußStrG nicht zu erfolgen. Entscheidungstexte 2 Ob 657/50 Entscheidungstext OGH 11.10.1950 2 Ob 657/50 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §126 C
Rechtssatz: Gegen den Erben aus einem echten, formgerechten, schriftlichen Testamente ist die Klägerrolle dem Erben aus einem mündlichen Testamente zuzuweisen, über dessen Inhalt abweichende Angaben der Testamentszeugen vorliegen. Entscheidungstexte 2 Ob 45/24 Entscheidungstext OGH 29.01.1924 2 Ob 45/24 SZ 6/34 ... mehr lesen...