Norm
ABGB §585Rechtssatz
Die Erklärung des Erblassers: "Ich mache kein Testament, wenn etwas passiert, gehört alles meinem Bruder" erfüllt nicht die gehörige (äußere) Form eines Testamentes und rechtfertigt die Verweisung des Bruders in die Klägerrolle.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0008053Dokumentnummer
JJR_19630131_OGH0002_0050OB00013_6300000_001