Entscheidungsgründe: 1. Mit Erkenntnis der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (künftig: OBDK) vom 14. Dezember 1992, Z14 Bkd 7/92-8, wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen das Erkenntnis des Disziplinarrates der Tiroler Rechtsanwaltskammer vom 27. Februar 1992 keine Folge gegeben. Dies wurde im wesentlichen wie folgt begründet: "Mit dem angefochtenen Erkenntnis (des Disziplinarrates der Tiroler Rechtsanwalts... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO §9 Abs1RAO §10 Abs1
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt
wegen des Vergehens der Doppelvertretung
Rechtssatz: Ausgehend von dem festgestellten Sachverhalt hat der Beschwerdeführer die Anzeigerin in den Jahren 1989 und 1990 gemeinsam mit ihren vier Ges... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Erkenntis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Wien vom 7. Juni 1991 wurde der Beschuldigte des Disziplinarvergehens der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes schuldig befunden. Darnach hat er den Anzeiger Dr. K F E, Rechtsanwalt in Wien, "1. im Schreiben vom 19. September 1985 durch die Textpassagen a) 'Durch Ihre mutwillige und rechtswidrige Vorgangsweise sollte der Betrieb blockiert werden, und zw... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktRAO §9 Abs1StGB §111
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte
durch die Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt;
keine Verfassungswidrigkeit durch die Unterlassung einer analogen
Anwendung des im Strafrecht beim Tatbestand der üblen Nachrede
geregelten Wahrheitsbeweises im vorliegenden Disziplinarverfahren ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer vom 22. Juni 1992 wurde der beschwerdeführende Rechtsanwalt vom Vorwurf der Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes freigesprochen. Diesem Vorwurf lag zugrunde, er habe am 17. August 1989 als Vertreter eines Kreditinstitutes auf Grund eines Versäumungsurteils unter Verletzung der Verbindungspflicht zwei get... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer vom 22. Juni 1992, Zl. D 41/91-15 und DV 18/92, wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, das Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes und der Verletzung der Berufspflichten dadurch begangen zu haben, daß er im Rekurs vom 23. August 1991 gegen den Beschluß des Bezirksgerichtes Windischgarsten vom 7. August 1991, Zl. Nc 21/89-42, durch die A... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienEMRK Art6 Abs3 litbEMRK Art7RAO §9 Abs1RAO §10 Abs2DSt 1990 §50 Abs1DSt 1990 §54 Abs2
Rechtssatz: Keine Verletzung in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten durch die Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen ungerechtfertigter Kostenmaximierung (Verbot der Kost... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: StGG Art13RAO §9 Abs1
Leitsatz: Verletzung im Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit durch Verhängung
einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen Verwendung
einer ungebührlichen Schreibweise in einem Rechtsmittel;
denkunmögliche Annahme des Vorliegens einer Berufspflichtenverletzung
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer hat nicht den - idR offenkundig nic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Auf Grundlage einer Anzeige des Bürgermeisters der betroffenen Gemeinde erkannte der Disziplinarrat der Rechtsanwaltskammer für Kärnten den Beschwerdeführer mit Erkenntnis vom 18. Dezember 1990, Zl. D 29/90-18, für schuldig, er habe in einer Vorstellung vom 16. August 1990 an die genannte Gemeinde ua. ausgeführt: "In politischen Systemen nach dem Muster Ceaucescu begreift man es, wenn Berufungsbehörden ihrem Auftrag entsprechend als reine Bestätigun... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: StGG Art13RAO §9 Abs1EMRK Art10
Leitsatz: Verletzung im Recht auf freie Meinungsäußerung durch Verhängung einer
Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen beleidigender
Schreibweise; inkriminierte Äußerung keine Beleidigung
Rechtssatz: Die Äußerung, "In politischen Systemen nach dem Muster Ceaucescu begreift man es, wenn Berufungsbehörden ihrem Auftrag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer vom 19. Juni 1989, Zlen. D 51/88 und D 7/89, wurde der nunmehrige Beschwerdeführer schuldig erkannt, die Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes dadurch begangen zu haben, daß er "1. in seinem am 9. September 1988 an die ... gerichteten Schreiben ausgeführt hat, 'Insbesondere ist mein Mandant in keine... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienMRK Art10DSt 1872 §2RAO §9 Abs1RL-BA 1977 §2RL-BA 1977 §10
Leitsatz: Keine Willkür bzw. kein Verstoß gegen das Recht auf freie
Meinungsäußerung durch die Verurteilung des beschwerdeführenden
Rechtsanwaltes wegen unsachlicher und beleidigender Äußerungen; kein
Recht auf behördliches Fehlverhalt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Kläger steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten. Bis zu seinem Übertritt in den dauernden Ruhestand mit Ablauf des Jahres 1986 war er am Landeskrankenhaus Villach als Prosektor tätig. Mit der vorliegenden, auf Art137 B-VG gestützten, gegen die Stadtgemeinde Villach gerichteten Klage begehrt er die Fällung des folgenden Urteils: "Die beklagte Partei ist schuldig dem Kläger den Betrag von S 1,996... mehr lesen...
Index: L9 Sozial- und GesundheitsrechtL9480 Bestattung, Friedhof, Leichenbestattung, Totenbeschau
Norm: B-VG Art118 Abs3 Z7 B-VG Art137 / sonstige zulässige Klagen B-VG Art137 / sonstige Klagen Krnt KAO 1978 §9 Krnt KAO 1978 §25 Abs1 Krnt G über das Leichen- und Bestattungswesen §6 Krnt G über das Leichen- und Bestattungswesen §9 Krnt G über das Leichen- und Bestattungswesen §28
Leitsatz: Abweisung der - zulässigen - Klage eines Toten... mehr lesen...