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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §80 Abs1;Rechtssatz
Die Abgabenbehörde kann einen Haftungspflichtigen zum Nachweis für die Behauptung, er hätte die Beträge, für die er haften soll, wegen Fehlens der Mittel der von ihm vertretenen juristischen Person nicht entrichten können, auffordern, entsprechende Liquiditätsaufstellungen beizubringen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986140077.X01Im RIS seit
16.12.1986Zuletzt aktualisiert am
16.09.2009