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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §80 Abs1;Rechtssatz
Mag auch zu irgendeinem Zeitpunkt zwischen der Verletzung von Vertreterpflichten durch den Geschäftsführer einer GmbH und dem Eintritt der Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung diese teilweise oder zur Gänze einbringlich gewesen sein, so kann aus der nicht rechtzeitigen Wahrnehmung dieser Möglichkeit durch die Abgabenbehörde schon deshalb keine Entlastung des seine Vertreterpflichten verletzenden Geschäftsführers abgeleitet werden, weil die im gegenständlichen Fall anzuwendenden Rechtsvorschriften dem Verhalten der Abgabenbehörde bei der Verfolgung offener Abgabenforderungen bezüglich Zeitpunkt und Vorgangsweise bei der Abgabeneintreibung keine rechtliche Bedeutung beimessen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986150080.X06Im RIS seit
30.03.1987