RS Vwgh 1986/12/16 86/14/0077

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Veröffentlicht am 16.12.1986
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;

Rechtssatz

Die Pflicht zur Führung laufender Kassenaufzeichnungen (Kassabücher) zählt zu den von jedem Wirtschaftstreibenden und erst recht von einem Geschäftsführer einer GmbH zu fordernden Grundkenntnissen abgabenrechtlicher Buchführungspflichten und Aufzeichnungespflichten. Unkenntnis bedeutet Fahrlässigkeit und schuldhafte Pflichtverletzung iSd § 9 Abs 1 BAO, wenn dadurch in der Folge Abgaben der Gesellschaft uneinbringlich werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986140077.X02

Im RIS seit

16.12.1986

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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