Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §1;RGV 1955 §20 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/12/0233 E 28. Juni 2000 RS 3 Stammrechtssatz Die RGV ist - wie sich insb aus ihrem § 1 ergibt - vom Grundsatz bestimmt, dass der durch eine AUSWÄRTIGE Dienstverrichtung (tatsächlich) entstandene Mehraufwand zu ersetzen ist. Dabei wird bei (idR aus Gründen der Verwaltungsökonomie vorgesehenen) Pauschalierun... mehr lesen...
I. Der Beschwerdeführer stand im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides als Fachoberinspektor in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war zur Dienstleistung nach § 17 Abs. 1a des Poststrukturgesetzes 1996, BGBl. Nr. 201 (PTSG), der Post AG zugewiesen. Soweit dem angefochtenen Bescheid und dem Vorbringen der Parteien sowie den vorgelegten Verwaltungsakten zu entnehmen ist, stand der Beschwerdeführer seit 1967 in einem zunächst vertraglichen Dienstver... mehr lesen...
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Norm: RGV 1955 §20 Abs3;RGV 1955 §20 Abs4;RGV 1955 §68 idF 2003/I/130;
Rechtssatz: § 68 RGV (zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2003) ermöglicht zwar, für die Beamten der (ehemaligen) Post- und Telekom Austria AG besondere Vergütungen vorzusehen, doch können solche Sonderbestimmungen nur in Form einer Rechtsverordnung getroffen werden (vgl. schon das hg. Erkenntnis vom 28.... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor der Zollwache in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er wird nach seinem Beschwerdevorbringen im Rahmen der Finanzlandesdirektion für Tirol bei der Geschäftsabteilung 3 verwendet. In dem für den Beschwerdefall maßgebenden Zeitraum war der Beschwerdeführer bei der Zollwachabteilung Innsbruck mit ständiger Verwendung beim Hauptzollamt Innsbruck eingeteilt. Bei den vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens finden ... mehr lesen...
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Norm: RGV 1955 §1;RGV 1955 §20 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/12/0233 E 28. Juni 2000 RS 3 Stammrechtssatz Die RGV ist - wie sich insb aus ihrem § 1 ergibt - vom Grundsatz bestimmt, dass der durch eine AUSWÄRTIGE Dienstverrichtung (tatsächlich) entstandene Mehraufwand zu ersetzen ist. Dabei wird bei (idR aus Gründen der Verwaltungsökonomie vorgesehenen) Pauschalierun... mehr lesen...
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Norm: RGV 1955 §1 Abs1;RGV 1955 §20 Abs3;RGV 1955 §20 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/12/0328 E 18. November 1991 RS 1 Stammrechtssatz Aus dem Zusammenhalt der Bestimmungen der Absätze 3 und 4 des § 20 RGV ist es geboten, auch im Absatz 4 die Befugnis zu einer gebundenen Entscheidung zu sehen. Da die Bestimmungen der RGV bei allen erfaßten Tatbeständen den Ersatz des ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand im Zeitpunkt der Beschwerdeerhebung als Amtssekretär in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er stand bis 6. Juni 1993 beim Postamt 2320 Schwechat in (dauernder) Verwendung und wurde mit Wirkung ab 7. Juni 1993 der Postinspektion bei der Post und Telegraphendirektion in Wien dienstzugeteilt. Mit Wirkung vom 1. September 1994 wurde er zu dieser Dienststelle versetzt. In der Zeit von Juni bis einschließlich Dezember 1993 legte der Beschwerde... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §2 Abs2;RGV 1955 §20 Abs1 Z2;RGV 1955 §20 Abs3;RGV 1955 §20 Abs4;RGV 1955 §22 Abs1;RGV 1955 §22 Abs2;RGV 1955 §22 Abs3 lita;RGV 1955 §22 Abs3 litb;
Rechtssatz: Die Wendung in § 2 Abs 2 RGV DIENSTVERRICHTUNG IM DIENSTORT IM SINNE DIESER VERORDNUNG umfasst - im Ergebnis wie § 2 Abs 1 leg cit, wo der Wendung AN EINEN AUßERHALB DES DIENSTORTES der klarstellende Klamm... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §1 Abs1;RGV 1955 §20 Abs1;RGV 1955 §20 Abs3;RGV 1955 §20 Abs4;
Rechtssatz: Aus dem Zusammenhalt der Abs 3 und 4 des § 20 RGV ist es geboten, auch in § 20 Abs 4 RGV nur die Befugnis zu einer gebundenen Entscheidung zu sehen (Hinweis E VfGH vom 26.6.1974, VfSlg 7326; Hinweis E VwGH 18.11.1991, 90/12/0328). Da § 20 Abs 4 RGV keinen Aufschluss darüber gibt, in welche... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §1;RGV 1955 §20 Abs4;
Rechtssatz: Die RGV ist - wie sich insb aus ihrem § 1 ergibt - vom Grundsatz bestimmt, dass der durch eine AUSWÄRTIGE Dienstverrichtung (tatsächlich) entstandene Mehraufwand zu ersetzen ist. Dabei wird bei (idR aus Gründen der Verwaltungsökonomie vorgesehenen) Pauschalierungen ein Abweichen von diesem Grundsatz in Kauf genommen. Andererseits... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: GehG 1956 §13a Abs3;RGV 1955 §1 Abs1;RGV 1955 §20 Abs1;RGV 1955 §20 Abs3;RGV 1955 §20 Abs4;
Rechtssatz: Die Dienstbehörde ist im Verfahren nach § 13a Abs 3 GehG, in dem sie das Vorliegen eines Übergenusses damit begründet, es komme nicht § 20 Abs 1 RGV als Titel für die ausbezahlten Gebühren in Betracht, weil ein Anwendungsfall des § 20 Abs 3 RGV gegebe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist der Gendarmerieposten X. Mit Reiserechnung vom 2. November 1989 machte der Beschwerdeführer für die Tätigkeit bei einer alpinen Grenzpatrouille vom 20. Oktober 1989 eine besondere Vergütung gemäß § 20 Abs. 4 RGV im Ausmaß einer Tagesgebühr geltend und brachte dazu vor, während dieses Dienstes sei das Aufsuchen der Dienststelle zum Zweck der Essenseinnah... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: PauschV Aufwandsentschädigung der Wachebeamten 1973 §2;RGV 1955 §20 Abs4;
Rechtssatz: Ein Gendarmeriebeamter, der während der Grenzpatrouillengänge nicht wie sonst üblich seine Mittagsmahlzeiten zu Hause einnehmen kann, hat nach § 20 Abs 4 RGV keinen Anspruch auf eine besondere Vergütung, da es sich bei Patrouillengängen im Dienstort um regelmäßige Dien... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §1 Abs1;RGV 1955 §20 Abs3;RGV 1955 §20 Abs4;
Rechtssatz: Aus dem Zusammenhalt der Bestimmungen der Absätze 3 und 4 des § 20 RGV ist es geboten, auch im Absatz 4 die Befugnis zu einer gebundenen Entscheidung zu sehen. Da die Bestimmungen der RGV bei allen erfaßten Tatbeständen den Ersatz des Mehraufwandes regeln (§ 1 Abs 1), ist § 20 Abs 4 so auszulegen, daß die Z... mehr lesen...
Index: 15 Rechtsüberleitung Unabhängigkeitserklärung ÜbergangsrechtRechtsbereinigung41/01 Sicherheitsrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht41/07 Grenzüberwachung63/05 Reisegebührenvorschrift63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: Behörden-ÜG §20 idF 1946/064;GendarmerieG 1918 §1;GendarmerieG 1918 §2;GrKontrG 1969 §13;RGV 1955 §20 Abs4;
Rechtssatz: Gemäß § 1 und § 2 Gendarmeriegesetzes 1918 is... mehr lesen...