RS Vwgh 2000/6/28 95/12/0233

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Veröffentlicht am 28.06.2000
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63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

RGV 1955 §1 Abs1;
RGV 1955 §20 Abs1;
RGV 1955 §20 Abs3;
RGV 1955 §20 Abs4;

Rechtssatz

Aus dem Zusammenhalt der Abs 3 und 4 des § 20 RGV ist es geboten, auch in § 20 Abs 4 RGV nur die Befugnis zu einer gebundenen Entscheidung zu sehen (Hinweis E VfGH vom 26.6.1974, VfSlg 7326; Hinweis E VwGH 18.11.1991, 90/12/0328). Da § 20 Abs 4 RGV keinen Aufschluss darüber gibt, in welcher Höhe die besondere Vergütung zuzuerkennen ist, muss bei dieser Bestimmung auf § 1 Abs 1 RGV zurückgegriffen und im Einzelfall festgestellt werden, wie hoch der tatsächliche Mehraufwand durch eine Dienstverrichtung im Dienstort war (Hinweis E VwGH 18.6.1976, 1288/74).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1995120233.X08

Im RIS seit

19.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

09.10.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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