Norm: UrhG §85
Rechtssatz: Bei Vorhandensein eines auch die neuerliche Verletzungshandlung erfassenden rechtskräftigen Unterlassungstitels kann das Interesse an einer Urteilsveröffentlichung für sich alleine das fehlende (materielle) Rechtsschutzbedürfnis (im Sinn eines materiell-rechtlich schutzwürdigen Interesses) für die (neuerliche) Unterlassungsklage grundsätzlich nicht ersetzen, und der Kläger kann die Einrede des mangelnden (materiellen)... mehr lesen...
Norm: UrhG §85
Rechtssatz: An der bloßen Information der Öffentlichkeit über die Widerrechtlichkeit der Veröffentlichung eines Bildnisses besteht kein berechtigtes Interesse. Ein Veröffentlichungsbegehren ist aber dann gerechtfertigt, wenn sich aus der zu veröffentlichenden Unterlassungsverpflichtung (zusätzlich zur widerrechtlichen Veröffentlichung eines Lichtbilds) der konkrete Zusammenhang zu einer Verletzung von Urheber- oder Leistungsschut... mehr lesen...
Norm: ABGB §1175UrhG §11 Abs3 UrhG
Rechtssatz: Durch die Verbindung von mehreren selbstständigen Werken entsteht keine Miturheberschaft; dies auch dann nicht, wenn die Werke zum Zweck ihrer Verbindung geschaffen wurden. An den in der Regel selbstständig verwertbaren Werken besteht allerdings Teilurheberschaft. Durch die Werkverbindung entsteht zwischen den beteiligten Urhebern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach §§ 1175 ff ABGB. ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei K***** Gesellschaft mbH & Co KG, *****, vertreten durch Korn Rechtsanwälte OG in Wien, gegen die beklagte Partei M***** GmbH, *****, vertreten durch Berger Saurer Zöchbauer, Rechtsanwälte in Wien, wegen Unterlassung und Urteilsveröffen... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war zum Zeitpunkt der Klagseinbringung (3. 8. 2007) Medieninhaberin der periodischen Druckschrift „Österreich". Mit Einbringungsvertrag vom 21. 12. 2007 hat die Klägerin den Teilbetrieb ihres Unternehmens betreffend „Tageszeitung Österreich" zur Gänze in die Mediengruppe „Österreich" GmbH eingebracht, die spätestens seit 28. 2. 2008 Medieninhaberin der Tageszeitung „Österreich" ist. Die Erstbeklagte ist Medieninhaberin der periodischen Druckschrift „Kronen Z... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 Abs2 VIVMedienG §7 Abs1MedienG §8a Abs6MedienG §34UrhG §85
Rechtssatz: Das Rechtsschutzinteresse am öffentlichen Widerruf einer in einem Medium veröffentlichten ehrenbeleidigenden Äußerung, die zugleich kreditschädigend ist, fällt mit der Veröffentlichung eines wegen derselben Äußerung gefällten Urteils nach § 34 MedG weg. Entscheidungstexte 6 Ob 258/03i Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: UrhG §85UWG §25 Abs6ZPO §528 Abs2 Z3 D2ZPO §528 Abs2 Z3 D3fZPO §528 Abs2 Z3 D4a
Rechtssatz: Die Kostenfestsetzung gemäß § 25 Abs 6 UWG und § 85 Abs 3 UrhG erfolgt mit Beschluß. Es handelt sich dabei um eine Entscheidung im Kostenpunkt, sodaß der Revisionsrekurs gegen die Entscheidung des Gerichtes zweiter Instanz gemäß § 528 Abs 2 Z 3 ZPO unzulässig ist. Entscheidungstexte 4 Ob 2136/96p... mehr lesen...
Norm: UrhG §85
Rechtssatz: Kommt im englischsprachigen Text eines Hausprospektes zum Ausdruck daß der Fremdenverkehrsvertrieb in überwiegendem Ausmaß von ausländischen, jedenfalls aber ortsfremden Gästen frequentiert wird, bliebe diesem Gästepublikum gegenüber eine Urteilsveröffentlichung in inländischen Medien weitgehend wirkungslos. Entscheidungstexte 4 Ob 55/94 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: UrhG §85
Rechtssatz: Wird einem der in § 85 UrhG aufgezählten Begehren stattgegeben, dann ergibt sich daraus noch nicht zwingend die Berechtigung der Urteilsveröffentlichung; vielmehr ist in jedem Einzelfall das berechtigte Interesse des Klägers daran zu prüfen. Entscheidungstexte 4 Ob 112/92 Entscheidungstext OGH 15.12.1992 4 Ob 112/92 Veröff: MR 1993,61 (Walter) = ÖBl 1993... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin hat im Jahr 1979 im Auftrag der Ö*** F*** den Film "Österreich - das Land, in dem der Winter stattfindet" (im folgenden: "Winterfilm"), die Beklagte im Jahr 1981 im Auftrag des ORF den Film "Auf dem Schnee ein Feuer" (im folgenden: "Schneefilm") produziert; Verfasser der Drehbücher und Regisseur beider Filme war Kurt F***. Für ihren "Schneefilm", welcher am 28. Dezember 1981 in der Zeit von 21 Uhr 05 bis 21 Uhr 50 im Zweiten Fernsehprogramm des OR... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs1ZPO §502 Abs4 Z1 HIII3ZPO §503 Abs2 Ca1ZPO §503 Abs2 C7KSchG §30 Abs1UrhG §85UWG §25 Abs4
Rechtssatz: Die Frage, ob und in welchem Umfang eine Veröffentlichung des Urteils nach den Umständen des Falles zur Aufklärung des Publikums geboten ist, betrifft keinen der Fälle des § 503 Abs 2 ZPO; auf Rechtsausführungen der Revision zur Frage der Urteilsveröffentlichung ist daher nicht weiter einzugehen, auch wenn eine nach § 502 Abs... mehr lesen...
Norm: UWG §25 Abs4UrhG §85
Rechtssatz: Bei den in Druckschrift begangenen Wettbewerbsverstößen ist die Urteilsveröffentlichung regelmäßig an der gleichen Stelle und in der gleichen Schrift vorzunehmen wie der Wettbewerbsverstoß (hier: Inseratenteil - Textteil). Entscheidungstexte 4 Ob 313/83 Entscheidungstext OGH 22.03.1983 4 Ob 313/83 Veröff: ÖBl 1984,82 ... mehr lesen...
Norm: MSchG §55PatG 1970 §149 Abs2ZPO §502 HI2UWG §25 Abs4UrhG §85
Rechtssatz: Die Berechtigung des Begehrens nach Urteilsveröffentlichung hängt davon ab, ob ein schutzwürdiges Interesse des Klägers an der Aufklärung des Publikums im begehrten Ausmaße besteht. Entscheidungstexte 4 Ob 318/78 Entscheidungstext OGH 04.04.1978 4 Ob 318/78 4 Ob 337... mehr lesen...
Gegenstand des Unternehmens der klagenden GmbH ist es u. a. folgende, den Urhebern geschützter Werke, ihren Rechtsnachfolgern und den Werknutzungsberechtigten zustehende Rechte wahrzunehmen: a) das Recht, Sprachwerke ... ganz oder teilweise auf Ton-, Bild- oder Bildtonträgern jedweder Art (z. B. Tonbändern, Schallplatten, Bildtonstreifen u. dgl.) festzuhalten und diese zu vervielfältigen und zu verbreiten ... b) das Recht, Sprachwerke auf photochemischem Wege (z. B. Mikrophotograp... mehr lesen...
Norm: UrhG §85
Rechtssatz: Maßgebend ist nur, ob die Möglichkeit künftiger nachteiliger Auswirkungen der konkreten, dem stattgebenden Unterlassungsurteil oder Beseitigungsurteil (§§ 81 bis 84 UrhG) zugrunde liegenden Urheberrechtsverletzung des Beklagten eine solche Aufklärung des Publikums als angebracht und notwendig erscheinen läßt; zur bloßen Abschreckung anderer Personen vor möglichen gleichartigen Gesetzesverstößen ist die Einrichtung der... mehr lesen...
Norm: UrhG §85
Rechtssatz: Die Urteilsveröffentlichung gemäß § 85 Abs 1 UrhG hat nicht den Charakter einer Strafe. Entscheidungstexte 4 Ob 347/74 Entscheidungstext OGH 10.12.1974 4 Ob 347/74 Veröff: SZ 47/145 = EvBl 1975/148 S 297 = GRURInt 1975,251 (zustimmend Walter) = ÖBl 1975,43 (Kopierdienst) = ZfRV 1975,282 (mit Glosse von Michel Walter) ... mehr lesen...
Norm: UrhG §85UWG §25 Abs4
Rechtssatz: Die Tatsache des Bestehens einer Wiederholungsgefahr rechtfertigt für sich allein keine Maßnahme nach § 85 Abs 1 UrhG. Entscheidungstexte 4 Ob 347/74 Entscheidungstext OGH 10.12.1974 4 Ob 347/74 Veröff: SZ 47/145 = EvBl 1975/148 S 297 = ÖBl 1975,43 (Kopierdienst) = GRURInt 1975,251 (zustimmend Walter) = ZfRV 1975,282 (mit Glosse von Mic... mehr lesen...
Norm: UrhG §85UWG §25ZPO §411 H
Rechtssatz: Das Veröffentlichungsbegehren kann infolge seiner Abhängigkeit von der Entscheidung über das Unterlassungsbegehren nicht selbständig in (Teilrechtskraft) Rechtskraft erwachsen. Entscheidungstexte 4 Ob 348/74 Entscheidungstext OGH 10.12.1974 4 Ob 348/74 4 Ob 217/18t Entscheidungstext OGH 26.03... mehr lesen...
Norm: UrhG §85UWG §25 Abs4
Rechtssatz: Um "negativen Beispielswirkungen" zu begegnen und sich künftige Prozesse zu ersparen, ist es dem in seinen Urheberrechten Verletzten unbenommen, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten auf eigene Kosten für eine solche Aufklärung in der ihm geeignet erscheinenden Weise zu sorgen. § 85 Abs 1 UrhG bietet aber keine Handhabe, die Auslagen für eine solche, mit dem Gegenstand des konkreten Rechtsstreites nicht... mehr lesen...
Norm: UrhG §85
Rechtssatz: Der Kläger hat das berechtigte Interesse an der Urteilsveröffentlichung zu behaupten und unter Beweis zu stellen. Entscheidungstexte 4 Ob 321/65 Entscheidungstext OGH 20.05.1965 4 Ob 321/65 Veröff: ÖBl 1965,153 4 Ob 98/15p Entscheidungstext OGH 17.11.2015 4 Ob 98/15p ... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §154UrhG §85
Rechtssatz: Aus der Sonderbestimmung des § 85 UrhG über die Urteilsveröffentlichung muß geschlossen werden, daß in diesem Falle - abweichend von der sonstigen Regelung - dem Angeklagten trotz seines Freispruches ein Berufungsrecht zusteht. Ähnliches gilt für eine Berufung des Privatanklägers (in Analogie zu § 103 Abs 1 PatG). Entscheidungstexte 5 Os 519/55 ... mehr lesen...
Norm: UrhG §85
Rechtssatz: Zum Veröffentlichungsanspruch nach § 85 UrhG. Entscheidungstexte 3 Ob 301/53 Entscheidungstext OGH 20.05.1953 3 Ob 301/53 Veröff: SZ 26/131 = ÖBl 1953,67 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0077318 Dokumentnummer JJR_19530520_OGH0002_0030OB00301_5300... mehr lesen...