Norm
UrhG §85Rechtssatz
Kommt im englischsprachigen Text eines Hausprospektes zum Ausdruck daß der Fremdenverkehrsvertrieb in überwiegendem Ausmaß von ausländischen, jedenfalls aber ortsfremden Gästen frequentiert wird, bliebe diesem Gästepublikum gegenüber eine Urteilsveröffentlichung in inländischen Medien weitgehend wirkungslos.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0077317Dokumentnummer
JJR_19940510_OGH0002_0040OB00055_9400000_002