Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der periodischen Druckschrift „Ö*****". Die Erstbeklagte ist Medieninhaberin der periodischen Druckschrift „K*****" (im Folgenden: Zeitung), die Zweitbeklagte ist deren Verlegerin. Die Beklagten bewerben ihr Medium seit Mitte Juni 2007 mit einer österreichweiten Plakatserie und mittels Inseraten. Sie zeigen jeweils das Bildnis eines Prominenten, wie Karl-Heinz G*****, Niki L*****, Helmut Z*****, Michael H*****, Erwin P*****, Jörg H*****... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner als Vorsitzenden, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei E***** GmbH, ***** vertreten durch Dietrich Majoros Marchl, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei a***** GmbH, ***** vertreten durch Dr. Franz J. Salzer, Rechtsanwal... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Peter K*****, vertreten durch Hon. Prof. Dr. Michel Walter, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei F***** mbH, *****, vertreten du... mehr lesen...
Begründung: § 31 Abs 2 Z 12 ASVG unterscheidet für die Erstattungsfähigkeit von Medikamentenkosten zwischen einem „roten", einem „gelben" und einem „grünen" Bereich. In Klammer werden bei diesen Begriffen die Formulierungen „red box", „yellow box" und „green box" angeführt. Der Kläger schuf zur Kennzeichnung von Arzneimitteln, die dem „grünen Bereich" zuzuordnen sind, das folgende Logo (Fläche und Umrandung der Sprechblase grün, Schrift weiß und schwarz): Paragraph 31, Absatz 2, Z... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin produziert Sonnenbrillen und vertreibt sie über ein System von Großhändlern und Generalimporteuren. Zu Werbezwecken ließ sie drei Lichtbilder von prominenten Sportlern anfertigen, die diese Brillen tragen. Die Beklagte vertrieb die Brillen in Österreich. In ihrem Werbematerial verwendete sie die Lichtbilder, die zuvor (offenkundig elektronisch) leicht verändert worden waren. Weder die Brillen noch das Werbematerial hatte sie von der Klägerin oder vom österre... mehr lesen...
Norm: UrhG §81 Abs1UWG §14 C
Rechtssatz: Ebenso wie für Wettbewerbsverstöße oder Urheberrechtsverletzungen in Zeitungen der jeweilige Medieninhaber haftet, muss dies auch für Rechtsverletzungen in Websites gelten. Die Haftung trifft denjenigen, der die Website inhaltlich gestaltet und deren Abrufbarkeit besorgt oder veranlasst. Entscheidungstexte 4 Ob 226/05x Entscheidungstext OGH 24.... mehr lesen...
Norm: UrhG §81 Abs1UWG §14 C
Rechtssatz: Den (bloßen) Inhaber der Domain trifft keine Haftung für Rechtsverletzungen, die durch den Inhalt der Website begangen werden. Entscheidungstexte 4 Ob 226/05x Entscheidungstext OGH 24.01.2006 4 Ob 226/05x Veröff: SZ 2006/2 6 Ob 74/14x Entscheidungstext OGH 19.11.2014 6 Ob 74/14x ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Nebenintervenientin betreibt eine Internetplattform, auf der regelmäßig Fotos von aktuellen Veranstaltungen in Oberösterreich veröffentlicht werden. Die Nebenintervenientin lässt die Fotos meist von Amateurfotografen (insbesondere Studenten) aufnehmen, denen sie dafür die Fotoausrüstung (eine Digitalkamera) zur Verfügung stellt. Kamera und Originalfotos (Originaldateien) folgen die Amateurfotografen nach Beendigung ihrer Tätigkeit wieder der Nebenintervenien... mehr lesen...
Norm: MRK Art10 Abs2 IV4eMRK Art10 Abs2 IV4gUrhG §46 Z1UrhG §81 Abs1
Rechtssatz: Die vollständige Wiedergabe von Sprachwerken auf einer Website ist durch das Grundrecht der freien Meinungsäußerung nicht gerechtfertigt, wenn der angestrebte Zweck (Kritik an den Thesen einer religiösen Bewegung) auch ohne vollständige Wiedergabe der Texte hätte erreicht werden können. Auf die Frage, ob die Berechtigten einer Wiedergabe der Texte auf der Website z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstkläger ist einziger Erbe und Gesamtrechtsnachfolger nach seinem Vater Sigurd B*****. Er ist Herausgeber und Chefredakteur der Zweitklägerin und hat eine leitende Funktion in der „Glaubensgemeinschaft der Norweger“, die auch unter dem Namen „Smiths Freunde“ oder „Norweger“ bekannt ist. Die Zweitklägerin ist Werknutzungsberechtigte im Sinn des § 24 Abs 1 zweiter Satz UrhG an den Werken der norwegischen Schriftsteller Aksel J. Smith, Johan O. Smith und Eli... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob nach den im Einzelfall gegebenen Umständen Wiederholungsgefahr besteht, ist grundsätzlich keine erhebliche Rechtsfrage (6 Ob 184/03g; RIS-Justiz RS0042818; RS0031891). Die Annahme der Vorinstanzen, dass aufgrund der konkreten Umstände des vorliegenden Falls Wiederholungsgefahr vorliegt, hält sich im Rahmen der ständigen Rechtsprechung, dass die Frage der Wiederholungsgefahr bei Unterlassungsansprüchen nach dem Urhebe... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Der Revisionsgrund der Aktenwidrigkeit liegt nur dann vor, wenn der Akteninhalt in einem wesentlichen Punkte unrichtig wiedergegeben wird, nicht aber dann, wenn das Gericht auf Grund richtig dargestellter Beweisergebnisse zu Feststellungen oder rechtlichen Schlussfolgerungen in einer bestimmten Richtung gelangt (Fasching IV 318 f; JBl 1955, 503; SZ 70/99; RIS-Justiz RS0043324). 1. Der Revisionsgrund der Aktenwidrigke... mehr lesen...
Begründung: Der erkennende Senat hat im Provisorialverfahren zu 4 Ob 224/00w (= MR 2000, 373 [Walter] - Schüssels Dornenkrone) ausgesprochen, dass die Wiedergabe von Titelseiten der "Neuen Kronen Zeitung" in der von der Beklagten herausgegebenen Zeitschrift im Interesse der Meinungsfreiheit und der freien geistigen Auseinandersetzung in Zeitungen und Zeitschriften durch das Zitatrecht gedeckt ist. Der Hauptantrag, der Beklagten zu untersagen, einzelne Seiten der periodischen Druck... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde am 5. 8. 1997 vom LG Innsbruck wegen Verstoßes gegen das Finanzstrafgesetz verurteilt. Er war bis zu seinem Rücktritt am 21. 2. 1999 Abgeordneter zum Nationalrat. Als führender Funktionär der F***** unterwarf er sich 1998 dem "Demokratievertrag" dieser Partei. Ein nach diesem Vertrag eingesetzter "Ehrenrat" sprach den Kläger am 23. 3. 1999 "frei" und befand, dass der Kläger trotz seiner gerichtlichen Verurteilung nicht unehrenhaft gehandelt habe... mehr lesen...
Begründung: Die Republik Österreich (folgend kurz: Nebenintervenientin/NI) erstellte mit dem ADV-Firmenbuch und dem ADV-Grundbuch zwei Datenbanken. Anfang 1999 schrieb die NI die Vergabe einer Verrechnungsstelle öffentlich aus. Gegenstand der Ausschreibung war die Errichtung einer Transport-/Verrechnungsstelle, die zwischen "IT-Anwendungen", dem Auftraggeber und dem Kunden zwischengeschaltet werden sollte. Mit Schreiben vom 31. 3. 1999 erteilte die NI den Klägerinnen neben drei an... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin zählt neben AFP, AP und Reuters zu den vier ältesten Nachrichtenagenturen weltweit. Sie gehört in Österreich zu den führenden Anbietern von Informations-Dienstleistungen und zugehöriger System-Technologie. Die Klägerin versorgt die Märkte "Medien", "Politik und öffentliche Verwaltung" sowie "Banken und Industrie" mit multimedialen Nachrichten- und Informationsdiensten und leistungsorientierten Wissensmanagementsystemen. Ein Kennzeichen der Klägerin ist s... mehr lesen...
Norm: UWG §1 AUrhG §81 Abs1
Rechtssatz: Nach dem Grundsatz der Spezialität des UrhG und der Subsidiarität des UWG vermag die Übernahme einer urheberrechtlich geschützten Leistung für sich allein noch keine Unlauterkeit iSd § 1 UWG zu begründen. Die Zielsetzung des UrhG ist es, dem Urheber grundsätzlich die Verfügungsbefugnis darüber zu geben, ob und wie sein Werk verwertet wird. Ebenso wie es dem Urheber freisteht, einzelnen Wettbewerbern Nutzu... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist Eigentümerin, Verlegerin und Produzentin des Wochenmagazins F*****. In der Ausgabe Nr. 3 vom 19. 10. 1998 erschien unter der Überschrift "Das 700-Millionen-Ding des Bankiers R*****" ein Artikel über den Kriminalfall Wolfgang R*****, der mit zwei Lichtbildern des Klägers illustriert ist. Rechts neben dem ersten Bild ist unter anderem zu lesen: "Wolfgang R*****, Bankier und Bankräuber, Strafanzeige: ...". Links neben dem ersten Bild befindet sich unter... mehr lesen...
Begründung: Klägerin und Erstbeklagte befassen sich mit dem videounterstützten Vertrieb von Waren und stehen zueinander in einem Wettbewerbsverhältnis. Die Zweit- und der Drittbeklagte sind persönlich haftende Gesellschafter der Erstbeklagten. Die Klägerin beauftragte eine Filmproduktionsgesellschaft mit der Herstellung eines Werbevideos in deutschsprachiger Fassung zur Verkaufsunterstützung des Trainingsgerätes "Roll up". Die im Werbespot verwendeten filmischen Sequenzen waren ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die vom Kläger geltend gemachte Urheberrechtsverletzung (Verbreitung eines Lichtbildes ohne Zustimmung des Berechtigten bzw. ohne Herstellerbezeichnung) erfolgte in einem Druckwerk, das sich im Titel als "Zeitschrift der Universität" (gemeint: Klagenfurt) bezeichnet und dessen Impressum entgegen § 24 Abs 1 MedG weder Medieninhaber (Verleger) noch Hersteller nennt, als Herausgeber allerdings das "Außeninstitut der Univer... mehr lesen...
Begründung: Zwischen der durch das Bundesministerium für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz vertretenen Republik Österreich als Auftraggeberin und der Klägerin als Auftragnehmerin wurde am 26.7.1994 ein Werkvertrag über die Konzeption und Durchführung einer "AIDS-Kampagne 1994" geschlossen. Die Konzeption und Produktion der TV- bzw. Videoclips sollte in Zusammenarbeit zwischen der Klägerin und der Erstbeklagten erfolgen, und zwar gemäß den präsentierten Vorschlägen (§ 1 Pu... mehr lesen...
Norm: UrhG §24 Abs1UrhG §26UrhG §81 Abs1
Rechtssatz: Die Erteilung einer Werknutzungsbewilligung nimmt dem Urheber nicht das Recht, Dritte auf Unterlassung gemäß § 81 Abs 1 UrhG in Anspruch zu nehmen. Entscheidungstexte 4 Ob 2093/96i Entscheidungstext OGH 25.06.1996 4 Ob 2093/96i European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:... mehr lesen...