RS OGH 2005/8/11 4Ob146/05g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.08.2005
beobachten
merken

Norm

MRK Art10 Abs2 IV4e
MRK Art10 Abs2 IV4g
UrhG §46 Z1
UrhG §81 Abs1

Rechtssatz

Die vollständige Wiedergabe von Sprachwerken auf einer Website ist durch das Grundrecht der freien Meinungsäußerung nicht gerechtfertigt, wenn der angestrebte Zweck (Kritik an den Thesen einer religiösen Bewegung) auch ohne vollständige Wiedergabe der Texte hätte erreicht werden können. Auf die Frage, ob die Berechtigten einer Wiedergabe der Texte auf der Website zugestimmt hätten, kommt es bei dieser Sachlage nicht mehr an.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120179

Im RIS seit

10.09.2005

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten