Norm
MRK Art10 Abs2 IV4eRechtssatz
Die vollständige Wiedergabe von Sprachwerken auf einer Website ist durch das Grundrecht der freien Meinungsäußerung nicht gerechtfertigt, wenn der angestrebte Zweck (Kritik an den Thesen einer religiösen Bewegung) auch ohne vollständige Wiedergabe der Texte hätte erreicht werden können. Auf die Frage, ob die Berechtigten einer Wiedergabe der Texte auf der Website zugestimmt hätten, kommt es bei dieser Sachlage nicht mehr an.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120179Im RIS seit
10.09.2005Zuletzt aktualisiert am
28.02.2012