Norm: UrhG §3 Abs1UrhG §73UrhG §74UrhG §75
Rechtssatz: Lichtbildwerke im Sinne des § 3 Abs 1 UrhG sind gleichzeitig auch Lichtbilder im Sinne des § 73 UrhG; sie genießen daher sowohl den Urheberschutz in engerem Sinn als auch den Leistungsschutz nach §§ 74, 75 UrhG; der Urheber eines Lichtbildwerkes kann sich auch auf die Leistungsschutzrechte des § 74 UrhG berufen. Entscheidungstexte 4 Ob 3/... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger nahm ein Lichtbild (Porträt) des Architekten Rudi K*** auf, das mit Zustimmung des Klägers zur Herstellung eines Wahlplakates für die "Alternative Liste" im Nationalratswahlkampf 1983 verwendet wurde. Dieses Wahlplakat enthielt eine Vergrößerung des Lichtbildes. Am oberen Rand stand unter dem Namen "Gloria" - dem Pseudonym Rudi K*** - die Parole: "Popolitik ist mehr"; am unteren Rand des Wahlplakates war die wahlwerbende Gruppe angeführt. Der Kläger hat kein... mehr lesen...
Norm: UrhG §5UrhG §16 Abs1UrhG §74
Rechtssatz: Soweit ein Urheberrecht an einen bearbeiteten Werk besteht, ist zur Verwertung der Bearbeitung die Zustimmung des Originalwerkurhebers erforderlich; dies gilt auch für Lichtbilder. "Gloria Wahlkampfporträt" Entscheidungstexte 4 Ob 23/88 Entscheidungstext OGH 31.05.1988 4 Ob 23/88 Veröff: SZ 61/135 = MR 1988,161 = ÖBl 1989,118 ... mehr lesen...
Norm: UrhG §74
Rechtssatz: Wird mit der treuhändigen Übertragung von Verwertungsrechten nach § 74 Abs 1 UrhG dem Erwerber auch das Recht eingeräumt, das in § 74 Abs 3 UrhG normierte Recht auf Namensnennung gleichfalls treuhändig in seinem (des Überträgers) Interesse wahrzunehmen, kann bei Wahrnehmung durch den Erwerber von einer dem österreichischen Recht fremden "gewillkürten Prozeßstandschaft" - im Sinne der bloßen Abtretung des Prozeßführung... mehr lesen...
Norm: UrhG §74
Rechtssatz: Der Grundsatz der freien Übertragbarkeit unter Lebenden gilt auch für die persönlichkeitsrechtlichen Befugnisse des Lichtbildherstellers nach § 74 Abs 3 und 4 UrhG; die freie Übertragbarkeit aller im Schutzrecht des Lichtbildherstellers enthaltenen Befugnisse ist durch die tiefgreifenden Unterschiede zwischen Lichtbildwerken im Sinne des § 3 Abs 1 UrhG und (gewöhnlichen) Lichtbildern gerechtfertigt; da letztere keine ... mehr lesen...
Norm: UrhG §74
Rechtssatz: Zur Wahrung der Rechte des Lichtbildherstellers insbesondere des Rechts auf Namensnennung genügt es, wenn er etwa den Namen auf die Umhüllung der Negativfilme, auf die für die Diapositive verwendeten Plastiksäckchen und auf die Rückseite von Papierabzügen schrieb. Dass die Anbringung des Namens auf dem Negativ selbst technisch ebenso unmöglich wäre wie auf einem ungerahmten Diapositiv, bedarf keiner weiteren Begründun... mehr lesen...
Norm: UrhG §74UrhG §78
Rechtssatz: Die Rechte des Herstellers eines Lichtbildes sind keine ausreichende Grundlage für eine Verbreitung des Lichtbildes, wenn dadurch berechtigte Interessen des Abgebildeten im Sinne des § 78 UrhG verletzt werden. Der im § 74 UrhG behandelte Schutz des Herstellers eines Lichtbildes - allgemein, also keineswegs nur eines Lichtbildes von Personen - ist von den im § 78 UrhG geregelten Schutz der Person, deren Bildnis... mehr lesen...
Norm: UrhG §12 Abs1UrhG §13UrhG §74
Rechtssatz: Bei nicht nach § 12 Abs 1 UrhG bezeichneten erschienenen Lichtbildern gilt der Verleger, Drucker oder Verbreiter als mit der Verwaltung der Verwertungsrechte betrauter Bevollmächtigter des Herstellers; seine Vollmacht umfaßt nach § 1029 ABGB die - nach außen nicht beschränkbare - Ermächtigung, alles zu tun, was die Verwaltung selbst erfordert und was gewöhnlich damit verbunden ist. ... mehr lesen...
Norm: UrhG §74UrhG §87 Abs2
Rechtssatz: Die bloße Tatsache der Zuwiderhandlung gegen § 74 UrhG gibt noch keinen Entschädigungsanspruch nach § 87 Abs 2 UrhG. Der Kläger muß vielmehr darlegen, welche Nachteile persönlicher Art er als Hersteller des Bildes durch dessen unbefugte Veröffentlichung hatte. Entscheidungstexte 4 Ob 340/69 Entscheidungstext OGH 30.09.1969 4 Ob 340/69 Ver... mehr lesen...
Norm: UrhG §11UrhG §74
Rechtssatz: Zur Frage der Mitherstellerschaft bei einem Lichtbild. Entscheidungstexte 9 Os 347/62 Entscheidungstext OGH 23.04.1963 9 Os 347/62 Veröff: EvBl 1963/342 S 467 = ÖBl 1963,115 = SSt XXXIV/24 = RZ 1963,152 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0076704 Doku... mehr lesen...
Unbestritten ist folgender Sachverhalt: Der Kläger hat in seiner Eigenschaft als Berufsphotograph ein Lichtbild von Adolf K. über dessen Bestellung aufgenommen und es ihm auch geliefert. Das Lichtbild ist auf der Rückseite mit einem Signum des Klägers versehen. Adolf K. hat das Lichtbild der Erstbeklagten, der offenen Handelsgesellschaft Brüder F., zur Herstellung eines Ölcolorporträts übergeben, worauf diese beim Berufsphotographen Karl G. eine Vergrößerung herstellen ließ, die von... mehr lesen...
Norm: UrhG §74
Rechtssatz: Die Herstellung von Vergrößerungen von Lichtbildern ist als Vervielfältigung und die Veräußerung von Lichtbildern als Verbreitung im Sinne des § 74 UrhG anzusehen, wogegen allerdings die Kolorierung eines Originallichtbildes an sich noch nicht als Verletzung des dem Schutzberechtigten zustehenden Ausschließungsrechtes zu werten wäre. Entscheidungstexte 3 Ob 602/5... mehr lesen...
Norm: UrhG §74
Rechtssatz: 1.) Reproduktion eines Lichtbildes durch einen anderen als den Hersteller bildet einen Eingriff in dessen Schutzrecht. 2.) "Vervielfältigung" und "Verbreitung" von Werkstücken, sind selbständige, voneinander unabhängige Straftatbestände. Entscheidungstexte 5 Os 33/51 Entscheidungstext OGH 27.02.1951 5 Os 33/51 Veröff: JBl 1951,488 ... mehr lesen...
Norm: UrhG §74UrhG §91
Rechtssatz: Zur Frage des strafrechtlichen Eingriffes in das Urheberrecht an Lichtbildnissen von Personen. Entscheidungstexte 2 Os 735/49 Entscheidungstext OGH 31.01.1950 2 Os 735/49 Veröff: EvBl 1950/353 = SSt XXI/18 3 Ob 602/55 Entscheidungstext OGH 28.12.1955 3 Ob 602/55 ... mehr lesen...