Norm: ABGB §1175UrhG §11 Abs3 UrhG
Rechtssatz: Durch die Verbindung von mehreren selbstständigen Werken entsteht keine Miturheberschaft; dies auch dann nicht, wenn die Werke zum Zweck ihrer Verbindung geschaffen wurden. An den in der Regel selbstständig verwertbaren Werken besteht allerdings Teilurheberschaft. Durch die Werkverbindung entsteht zwischen den beteiligten Urhebern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach §§ 1175 ff ABGB. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Rechtssache war bereits Gegenstand zweier Entscheidungen des Senats (4 Ob 229/02h im Sicherungsverfahren; 4 Ob 41/06t im Hauptverfahren); hinsichtlich Vorbringen, Verfahrensgang und Sachverhalt wird auch auf den Aufhebungsbeschluss 4 Ob 41/06t verwiesen. Die Stadt Wien beauftragte 1979 den Maler Friedensreich Hundertwasser und den Architekten DI Josef Krawina mit der Ausarbeitung des Vorentwurfs für ein Wohnbauvorhaben in Wien 3, Kegelgasse/Löwengasse. Hu... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin befasst sich (ua) mit der Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke. Mit Vereinbarung vom 22. 5. 2001 hat ihr Architekt em Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Josef Krawina (idF: Krawina) alle Werknutzungsrechte am „Hundertwasser-Haus" in Wien, den einzelnen Entwürfen, Skizzen, Vorentwürfen und Plänen eingeräumt. Die Klägerin befasst sich (ua) mit der Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke. Mit Vereinbarung vom 22. 5. 2001 hat ihr Architekt em Univ.-Prof. D... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die belgische Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Verleger "SABAM" nimmt die Urheberrechte ihrer Mitglieder, so auch des Komponisten Thierry de Mey wahr. Sie hat die Klägerin mit der Verwaltung der Rechte an der Aufführung dramatischer und dramatisch-musikalischer Werke ihres Repertoires in Deutschland und Österreich betraut. Thierry de Mey wurde von den Salzburger Festspielen mit der Komposition der Bühnenmusik für das Schauspiel "Dantons Tod" von Georg B... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der Tageszeitung "Neue Kronen Zeitung"; die Beklagte ist Medieninhaberin der Wochenzeitung "Falter-Stadtzeitung Wien". Die Klägerin ist Lichtbildherstellerin sämtlicher Fotos, die von ihren angestellten Mitarbeitern in Erfüllung der Dienstpflichten aufgenommen werden. Freie Mitarbeiter übertragen der Klägerin das ausschließliche unbeschränkte Werknutzungsrecht an Fotos, die sie der Klägerin zur Veröffentlichung in der Zeitung überge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Bernd Zimmermann führte 1983 als Einzelunternehmen zwei Fitness-Studios, und zwar in Wien 3 und Wien 18. In der Folge erwarb er ein Haus in Wien 7 und eröffnete auch dort ein Fitness-Studio. In diesem Zusammenhang wollte er seinem Unternehmen ein neues Image verleihen und es mit einer neuen Werbelinie bewerben. Zu diesem Zweck wandte er sich 1983 oder 1984 an den Kläger, der eine Werbeagentur führt. Der Kläger konzipierte in seinem Auftrag eine Werbe- und An... mehr lesen...
Norm: UrhG §6UrhG §21
Rechtssatz: § 21 UrhG ist auch auf Sammelwerke anzuwenden. Beim Sammelwerk drückt sich die jedem urheberrechtsschutzfähigen Werk notwendige Eigentümlichkeit in der Auswahl und/oder der Anordnung der aufgenommenen Beiträge aus. Das bloße Aneinanderreihen oder Einteilen nur nach äußeren Gesichtspunkten genügt hiefür nicht; vielmehr ist das Sammeln und Sichten oder Ordnen und Aufeinanderabstimmen nach einem bestimmten Leitge... mehr lesen...
Norm: UrhG §6UrhG §21UrhG §80
Rechtssatz: Berechtigter und Inhaber des Titelrechtes ist regelmäßig der Inhaber des Rechts an dem - mit dem Titel bezeichneten - Werk. Das ist im allgemeinen der Verfasser des Werkes, bei Sammelwerken der Inhaber dieses speziellen Unternehmens, das ist der Verleger oder der mit dem Verlag nicht identische Herausgeber. Entscheidungstexte 4 Ob 165/93 Ents... mehr lesen...
Norm: UrhG §21UrhG §24
Rechtssatz: Zulässig sind Änderungen, die der Urheber dem zur Benutzung des Werkes Berechtigten nach den im redlichen Verkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuchen nicht untersagen kann, namentlich Änderungen, die durch die Art oder den Zweck der erlaubten Werknutzungen gefordert werden. Die Frage, an welcher Stelle der einzelnen Werkstücke - neben dem Titel - auch die Urheberbezeichnung anzubringen ist, richtet sich nach... mehr lesen...
Norm: EO §381 BUrhG §21UrhG §24
Rechtssatz: Da eine Verletzung der in § 21 UrhG genannten Urheberpersönlichkeitsrechte nicht nur eine Verletzung des Verlagsvertrages, sondern auch eine Urheberrechtsverletzung bedeutet, können einstweilige Verfügungen zum Schutze vor Veränderungen auch dann, ohne die im § 381 EO bezeichneten Voraussetzungen erlassen werden (§ 81 Abs 2 UrhG), wenn sich der Anspruch auf Unterlassung einer konkreten Änderung erst a... mehr lesen...
Norm: UrhG §6UrhG §21UrhG §80
Rechtssatz: Bei Sammelwerken hat der ehemalige Herausgeber (Urheber) auch nach seinem Ausscheiden so lange das Nennungsrecht, als diese Auflagen von seinem Wirken als Herausgeber geprägt sind. Ein Recht des nunmehrigen Herausgebers der Sammlung auf Nennung der ehemaligen Herausgeber besteht nach dem Gesetz nicht. Entscheidungstexte 4 Ob 165/93 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: UrhG §6UrhG §21UrhG §80
Rechtssatz: Das Titelbezeichnungsrecht gehört zu den Urheberpersönlichkeitsrechten. Es besteht nur an dem Titel, so, wie ihn der Urheber seinem Werk gegeben hat. Lautet dieser aber hier "Das österreichische Recht" ohne die Namen der ehemaligen Herausgeber, wird der Name des Urhebers damit nicht zum geschützten Werktitel. Die Übung in Fachkreisen, ein Werk - neben dem Titel - auch unter Angabe seines Autors zu zitie... mehr lesen...
Norm: UrhG §21
Rechtssatz: Da für den, der ein Werk unbefugt benützt, das Änderungsverbot des § 21 Abs 1 Satz 1 UrhG ausnahmslos, das heißt ohne die Einschränkungen des Satzes 2 dieser Gesetzesstelle gilt, ist jede von einem nicht zur Verwertung berechtigten Dritten vorgenommene Änderung, mag sie auch noch so geringfügig sein, untersagt, soweit sie vom Gesetz nicht zugelassen wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UrhG §21
Rechtssatz: Wenn auch von "Kürzungen" rein sprachlich nur Sprachwerke, Musikwerke oder Filmwerke betroffen werden, so entspricht dem bei Zeichnungen oder Gemälden die Veröffentlichung eines Ausschnittes und ebenso die Veröffentlichung einer Verkleinerung des Werkes. Entscheidungstexte 4 Ob 101/93 Entscheidungstext OGH 12.10.1993 4 Ob 101/93 Veröff: SZ 66/122 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIoABGB §1172ABGB §1330 BIIUrhG §21
Rechtssatz: Der Verleger kann sich zur Rechtfertigung seines Verbreitens eines gegen § 1330 ABGB verstoßenden Werkes nicht mit Erfolg auf den Verlagsvertrag mit den Autoren stützen, weil er, soweit der Inhalt eines Werkes (teilweise) gesetzwidrig ist, gegenüber den Verlaggebern nicht verpflichtet ist, das Werk zu verbreiten; in diesem Fall ist der Verlagsvertrag nichtig nach § 879 Abs 1 ABGB.... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist eine Verwertungsgesellschaft in der Rechtsform eines Vereines. Zu ihrem Werkbestand gehören u.a. die Werke des österr. Zeichners Willy M***. Die beklagte Kommanditgesellschaft betreibt den Großhandel mit Mal- und Bilderbüchern. Die Klägerin, die u.a. ein gleichlautendes Unterlassungsbegehren stellte, beantragte, der Beklagten durch einstweilige Verfügung bis zur rechtskräftigen Erledigung des Rechtsstreites über den geltend gemachten Unterlassungsanspr... mehr lesen...
Norm: UrhG §19UrhG §20UrhG §21VerwGesG §1
Rechtssatz: Die Wahrnehmung der dem Schutz der geistigen Interessen des Urhebers dienenden Rechte nach den §§ 19-21 UrhG ist jedenfalls dann auf die Verwertungsgesellschaft übertragbar, wenn dies zur wirksamen Ausübung der übertragenen Werknutzungsrechte erforderlich ist. Die gewählte Urheberbezeichnung ist Teil der vom Urheber der Verwertungsgesellschaft eingeräumten Werknutzungsrechte. Es handelt sich... mehr lesen...
Norm: UrhG §21UrhG §83
Rechtssatz: Der Architekt hat bei einer unbefugten Änderung seines Werkes lediglich den Anspruch auf Ausschilderung. Entscheidungstexte 3 Ob 383/56 Entscheidungstext OGH 17.10.1956 3 Ob 383/56 Veröff: SZ 29/70 3 Ob 279/57 Entscheidungstext OGH 03.07.1957 3 Ob 279/57 Zweiter Rechtsgang zu 3 Ob 383/5... mehr lesen...
Das Rekursgericht bewilligte in Abänderung des erstinstanzlichen Beschlusses die folgende, von den klagenden und gefährdeten Parteien beantragte einstweilige Verfügung: "Zur Sicherung des Anspruches, den die gefährdeten Parteien auf ungekürzte Aufführung des Films "Im weißen Rössel" vertragsmäßig behaupten, wird der Antragsgegnerin geboten, die Filmkopie dieses Films durch Wiederaufnahme der herausgeschnittenen Filmszenen, und zwar jener Szene, in welcher Kaiser Franz Joseph unter d... mehr lesen...
Norm: UrhG §21
Rechtssatz: Zur Sicherung des Anspruches auf ungekürzte Aufführung eines Films. Entscheidungstexte 3 Ob 68/53 Entscheidungstext OGH 11.02.1953 3 Ob 68/53 Veröff: SZ 26/39 = ÖBl 1953,20 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0077645 Dokumentnummer JJR_19530211_OGH... mehr lesen...
Norm: UrhG §21
Rechtssatz: Der Werknutzungsberechtigte begeht keinen Eingriff in das Urheberrecht, auch wenn er gegen den Willen des Urhebers Änderungen (Kürzungen) am Werke vornimmt, soweit er sich auf im redlichen Verkehr geltende Gewohnheiten berufen kann. Entscheidungstexte 3 Ob 217/37 Entscheidungstext OGH 19.03.1937 3 Ob 217/37 Veröff: SZ 19/102 ... mehr lesen...