RS OGH 1994/3/8 4Ob165/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.03.1994
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Norm

UrhG §6
UrhG §21
UrhG §80

Rechtssatz

Berechtigter und Inhaber des Titelrechtes ist regelmäßig der Inhaber des Rechts an dem - mit dem Titel bezeichneten - Werk. Das ist im allgemeinen der Verfasser des Werkes, bei Sammelwerken der Inhaber dieses speziellen Unternehmens, das ist der Verleger oder der mit dem Verlag nicht identische Herausgeber.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0076532

Dokumentnummer

JJR_19940308_OGH0002_0040OB00165_9300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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