Norm: ABGB §1175UrhG §11 Abs3 UrhG
Rechtssatz: Durch die Verbindung von mehreren selbstständigen Werken entsteht keine Miturheberschaft; dies auch dann nicht, wenn die Werke zum Zweck ihrer Verbindung geschaffen wurden. An den in der Regel selbstständig verwertbaren Werken besteht allerdings Teilurheberschaft. Durch die Werkverbindung entsteht zwischen den beteiligten Urhebern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach §§ 1175 ff ABGB. ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt Die Parteien streiten über die Frage, ob die Beklagten verpflichtet sind, nach § 42b Abs 1 und 3 des österreichischen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) eine Vergütung für nach Österreich geliefertes Trägermaterial zu zahlen. Diese Bestimmungen dienen der Umsetzung des nach Art 5 Abs 2 lit b RL 2001/29/EG gebotenen „gerechten Ausgleichs“ für die zulässige Vervielfältigung geschützter Werke zum privaten Gebrauch. Die Klägerin ist eine Verwertungsgesellschaft na... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die im Sicherungsverfahren ergangene Entscheidung des Senats wurde mehrfach veröffentlicht und besprochen (4 Ob 208/09f = MR 2010, 206 [Walter] = jusIT 2010/41, S 96 [Handig] = ÖBl-LS 2010/124 [Büchele] = ecolex 2010/215 S 584 [Horak] = wbl 2010, 316/124 = RdW 2010, 346 = EvBl-LS 2010/101 = GRUR Int 2011, 77 - Mozart Symphonie No 41; Reis, Zur Rechtfertigung 'geringfügiger' Eingriffe in das Urheberrecht, MR 2011, 22). Hinsichtlich Vorbringen und Sachverhalt im S... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei T***** W*****, vertreten durch Puttinger, Vogl & Partner, Rechtsanwälte GmbH in Ried im Innkreis, gegen die beklagte Partei M***** GmbH, *****, vertreten durch Berger Saurer Zöchbauer, Rechtsanwälte in Wien, wegen Unterlassung und Zahl... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist eine selbständige Landesorganisation der Sozialdemokratischen Partei Österreichs mit eigener Rechtspersönlichkeit. Ihr Landesgeschäftsführer wurde beauftragt, alle Aufgaben im Zusammenhang mit dem Salzburger Landtagswahlkampf 2009 wahrzunehmen. Die Klägerin ist Auftraggeberin einer für sie im Vorfeld dieser Wahlen durchgeführten Werbekampagne, in der (als Plakat- und Internetwerbung) ua das nachstehend abgebildete Lichtbild (Beil./A) verwendet wurde. ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Künstlerin hat das Gemälde „Mozart Symphonie No 41“ (Acrylfarbe auf Leinen, 120 x 160 Zentimeter) geschaffen. Sie gestattete der Beklagten, die ein Hotel in Wien betreibt, in deren Hotelräumlichkeiten eine befristete Verkaufsausstellung ihrer Gemälde zu veranstalten. Für jedes verkaufte Gemälde sollte die Beklagte eine Provision erhalten. Die Ausstellung fand vom 25. 6. bis 25. 9. 2007 statt. Während dieser Zeit konnte die Klägerin keines der Gemälde verkau... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist selbständige Fotografin und fotografiert unter anderem Kinder in Kindergärten und Horteinrichtungen. Sie hat die aus Beilage ./G ersichtlichen und mit Bild Nr. 1 bis 4 und 6 bezeichnete Portraitfotos von Natascha K***** hergestellt. Das computerunterstützt hergestellte Phantombild Nr. 5 der Beilage ./G stammt nicht von der Klägerin. Die erst- bis viertbeklagten Parteien sind Zeitungsverlage mit Sitz teils in Österreich (Erstbeklagte), teils in Deutschlan... mehr lesen...
Begründung: Zu I. Zu römisch eins. Die Beklagte hat den im
Spruch: genannten Personen im Sicherungsverfahren den Streit verkündet und sie zur Nebenintervention aufgefordert. Das Erstgericht hat den „Antrag" auf Streitverkündung mit der
Begründung: zurückgewiesen, im Sicherungsverfahren sei eine Nebenintervention unzulässig. Das Rekursgericht hat diesen Beschluss aus dem vom Erstgericht genannten Grund bestätigt und unter Verweis auf § 528 Abs 2 Z 2 ZPO ausgesprochen, dass der Revis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist eine urheberrechtliche Verwertungsgesellschaft. Sie ist berechtigt, die Vergütungsansprüche nach § 42b Abs 1 und 3 Z 1 UrhG („Leerkassettenvergütung") für den Gesamtbereich der Urheber- und Leistungsschutzrechte im Bereich Audio und Video im eigenen Namen wahrzunehmen und insbesondere auch gerichtlich geltend zu machen. Die Klägerin ist eine urheberrechtliche Verwertungsgesellschaft. Sie ist berechtigt, die Vergütungsansprüche nach Paragraph ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Gernot T*****, vertreten durch Dr. Ulrich Polley, Rechtsanwalt in Klagenfurt, gegen die beklagten Parteien 1. K***** KG, 2. Hannes W*****, beide vertreten durch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstkläger ist einziger Erbe und Gesamtrechtsnachfolger nach seinem Vater Sigurd B*****. Er ist Herausgeber und Chefredakteur der Zweitklägerin und hat eine leitende Funktion in der „Glaubensgemeinschaft der Norweger“, die auch unter dem Namen „Smiths Freunde“ oder „Norweger“ bekannt ist. Die Zweitklägerin ist Werknutzungsberechtigte im Sinn des § 24 Abs 1 zweiter Satz UrhG an den Werken der norwegischen Schriftsteller Aksel J. Smith, Johan O. Smith und Eli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Medieninhaberin der periodischen Druckschrift "F*****", die Erstbeklagte Medieninhaberin der Tageszeitung "K***** Zeitung". Die Zweitbeklagte ist Medieninhaberin der Website "K***** Online", die im Internet unter www.k*****.at abrufbar ist. Der Tod eines Afrikaners am 15. 7. 2003 im "Afrikadorf" im Wiener Stadtpark war Gegenstand intensiver Medienberichterstattung. Gegenstand der öffentlichen Diskussion war insbesondere, ob ein Fehlverhalten D... mehr lesen...
Begründung: Im Rahmen des politischen Meinungsstreits ließ die Klägerin in einer Tageszeitung Werbeeinschaltungen veröffentlichen, die im Hintergrund ein Fotos des Wiener Gasometers, im Vordergrund eine Ortstafel mit der Aussage: "810.848 Arbeitsplätze" und rechts daneben ein Begleittext unter der Übeschrift "Wien macht's besser" aufschienen. Am linken oberen Rand befand sich das Logo der Klägerin mit ihrem Namen und einer kleinen, stilisierten Darstellung des Stephansturms und des... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der klagende Verein ist eine Vereinigung österreichischer Berufsfotografen mit dem Zweck, ihren Mitgliedern Rechtsschutz zu erteilen. Rosemarie S***** (in der Folge: Fotografin) hat als Mitglied dieses Vereins dem Kläger die ihr nach dem Urheberrechtsgesetz zustehenden Rechte zur treuhändigen Wahrnehmung im eigenen Namen, jedoch in ihrem Interesse übertragen. Sie betreibt ein Fotogeschäft und fotografiert auch selbst. Für die Vergrößerung eines Farbfotos benöt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist eine in der Rechtsform eines Vereins organisierte Vereinigung der österreichischen Berufsfotografen. Sein Zweck ist es, den Vereinsmitgliedern Rechtsschutz zu gewähren. Die Beklagte ist Medieninhaberin der periodischen Druckschrift "Kronen Zeitung", deren tägliche Auflage mehr als 500.000 Stück beträgt. Auf dem Titelblatt der Wiener Regionalausgabe der "Kronen Zeitung" vom 6. 4. 2000 und auf Seite 13 der Ausgabe vom 7. 4. 2000 wurde das Lichtbil... mehr lesen...
Norm: MRK Art10 Abs2 IV4gUrhG §15UrhG §16UrhG §74
Rechtssatz: Wird das Werk nicht dazu verwendet, um den Rechteinhaber zu kritisieren, liegt keine Rechtfertigung des Eingriffs durch das Grundrecht der freien Meinungsäußerung vor. Entscheidungstexte 4 Ob 105/03z Entscheidungstext OGH 24.06.2003 4 Ob 105/03z European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Norm: MRK Art10 Abs2 IV4gUrhG §15UrhG §16UrhG §74
Rechtssatz: Hat die Verwendung eines Werks keine Belegfunktion, sondern dient sie nur der Information, so vermag das Grundrecht der freien Meinungsäußerung den Eingriff auch dann nicht zu rechtfertigen, wenn der Berechtigte die Nutzung seines Werks auch gegen (angemessenes) Entgelt nicht gestattet, oder wenn er dem Nutzer nicht bekannt ist und seine Identität in der kurzen Zeit, die für eine Ver... mehr lesen...
Begründung: Der erkennende Senat hat im Provisorialverfahren zu 4 Ob 224/00w (= MR 2000, 373 [Walter] - Schüssels Dornenkrone) ausgesprochen, dass die Wiedergabe von Titelseiten der "Neuen Kronen Zeitung" in der von der Beklagten herausgegebenen Zeitschrift im Interesse der Meinungsfreiheit und der freien geistigen Auseinandersetzung in Zeitungen und Zeitschriften durch das Zitatrecht gedeckt ist. Der Hauptantrag, der Beklagten zu untersagen, einzelne Seiten der periodischen Druck... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde am 5. 8. 1997 vom LG Innsbruck wegen Verstoßes gegen das Finanzstrafgesetz verurteilt. Er war bis zu seinem Rücktritt am 21. 2. 1999 Abgeordneter zum Nationalrat. Als führender Funktionär der F***** unterwarf er sich 1998 dem "Demokratievertrag" dieser Partei. Ein nach diesem Vertrag eingesetzter "Ehrenrat" sprach den Kläger am 23. 3. 1999 "frei" und befand, dass der Kläger trotz seiner gerichtlichen Verurteilung nicht unehrenhaft gehandelt habe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Medieninhaberin der periodischen Druckschrift "Neue Kronen Zeitung", die Beklagte ist Medieninhaberin der periodischen Druckschrift "Der Standard". Die Beklagte hat in der Ausgabe "Der Standard" vom 13. 1. 2000 auf Seite zwei in einem Artikel unter der Überschrift "Es war uns bewusst, dass wir gegen das Gesetz verstoßen" über die Medienberichterstattung im Zusammenhang mit der Aufklärung der Brandserie in St. Georgen an der Gusen berichtet. Da... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Griß und Dr. Schenk sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. O***** Gesellschaft mbH & Co KG, *****, 2. L*****, vertreten durch die Erstklägerin, diese vertreten durch H... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Beklagte macht als erhebliche Rechtsfrage geltend, dass die angefochtene Entscheidung der Rechtsprechung widerspreche, wonach auch bei einer unverhältnismäßigen Beeinträchtigung des Fortkommens das Interesse des Betroffenen und das Informationsinteresse gegeneinander abzuwägen seien. Das Berufungsgericht habe eine Interessenabwägung abgelehnt und den vom Beklagten gerügten Verfahrensmangel verneint. Der Beklagte habe ger... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung In der Entscheidung MR 1997, 26 = ÖBl 1997, 138 - Ich werde dafür sorgen hat der erkennende Senat im Zusammenhang mit einer Bildveröffentlichung des Spitzenkandidaten der SPÖ im Wahlkampf zusammen mit einem persiflierenden Begleittext durch den politischen Gegner einen Verstoß gegen § 78 UrhG (auch unter dem Aspekt des Art 10 MRK) verneint. Die beanstandete Einschaltung wurde dort in einem Monatsmagazin veröffentlicht, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Herausgeberin der "Neuen Kronen Zeitung". Der Beklagte war Geschäftsführer der T***** GmbH. In den Ausgaben der "Neuen Kronen Zeitung" vom 24., 25., 26., 27. 10., 5., 7., 8., 12., 19., 23. 11., 1., 2., 3., 7., 10., und 14. 12. 1999 erschienen Artikel, die sich mit der Tätigkeit und finanziellen Gebarung des Beklagten als Geschäftsführer der T***** GmbH befassten und deren Überschriften wie folgt lauteten: 24. 10. 1999: Es geht um "Medien... mehr lesen...
Norm: MRK Art10 Abs2 IV4gUrhG §15UrhG §16UrhG §74UrhG §81
Rechtssatz: Dem urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch kann das durch Art 10 EMRK geschützte Recht der freien Meinungsäußerung entgegenstehen. Ob dies der Fall ist, ist durch eine Abwägung der vom Urheber oder seinem Werknutzungsberechtigten verfolgten Interessen mit dem Recht der freien Meinungsäußerung zu beurteilen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin ist die Witwe und Erbin des 1963 im Alter von 30 Jahren verstorbenen Bildhauers Andreas U*****; die Zweitklägerin ist seine Tochter und Erbin. Andreas U***** hat (ua) die Skulptur "Figur auf einem Bein" geschaffen, die in seinem Werkverzeichnis unter der Nummer 36 aufscheint. Der Beklagte ist Eigentümer der Skulptur; er hat das Original von Andreas U***** geschenkt erhalten und noch zu Lebzeiten des Künstlers durch den Bildhauer Marc B***** einen B... mehr lesen...
Norm: MRK Art10 Abs2 IC4gStGG Art13UrhG allgUrhG §16
Rechtssatz: Das durch Art 13 StGG und Art 10 MRK verfassungsrechtlich geschützte Grundrecht auf freie Meinungsäußerung rechtfertigt nicht den Eingriff in die urheberrechtlich geschützten Rechte über die im UrhG festgelegten freien Werknutzungen hinaus. Das jedem zustehende Recht auf Redefreiheit und Übermittlung von Informationen steht gemäß Art 10 Abs 2 MRK unter einem Gesetzesvorbehalt. ... mehr lesen...
Norm: UrhG §16UrhG §42UrhG §74
Rechtssatz: Mit der Übermittlung eines Lichtbildes durch Bildfunk über das Bildfunknetz der APA ist das Bild im Sinne der §§ 16 Abs 1, 74 Abs 1 UrhG "verbreitet". Ein dem Lichtbild beigesetzter "Sperrvermerk" vermag an der damit bereits vollendeten Verbreitung nichts mehr zu ändern. Entscheidungstexte 4 Ob 1091/94 Entscheidungstext OGH 04.10.1994 4 Ob ... mehr lesen...