Der Beschwerdeführer erzielte in den Streitjahren neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als (damaliger) Universitätsassistent auch Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Diese Einkünfte setzten sich in den Jahren 1983 bis 1985 aus Einkünften als Lehrbeauftragter für Mathematik in Österreich und aus Einkünften als Visiting Assistent Professor an der Purdue University (USA) zusammen. Im Jahre 1986 bezog der Beschwerdeführer an selbständigen Einkünften nur solche als Lehrbeauftragt... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14;UrhG §15;UrhG §16;UrhG §17;UrhG §24; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/18 90/14/0004 5 Stammrechtssatz Hat eine Eigenverwertung von Urheberrechten durch den Abgabepflichtigen im Zuge anderer Arbeiten stattgefunden, so sind auch in einem solchen Fall Einkünfte aus der Verwertung von Urheberrechten nur dan... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezieht als Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Daneben erzielte er in den Streitjahren Einkünfte aus der Vortrags- und Prüfungstätigkeit über Buchhaltung am Wirtschaftsförderungsinstitut der Kammer der gewerblichen Wirtschaft Wien (kurz: WIFI). Strittig ist, ob diese Umsätze als Ausfluß einer schriftstellerischen Tätigkeit gemäß § 6 Z. 14 UStG 1972 unecht steuerbefreit sind bzw. die Einkommensteuer für diese Einkünfte g... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14;UrhG §15;UrhG §16;UrhG §17;UrhG §24; Beachte WIFI-Vortragender Vortragstätigkeit Skriptenhonorar Schriftsteller Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/18 90/14/0004 5 Stammrechtssatz Hat eine Eigenverwertung von Urheberrechten durch den Abgabepflichtigen im Zuge anderer Arbeiten stattgefunden,... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte, ein Wirtschaftstreuhänder, begann im Jahr 1981 EDV-Programme für seine Kanzlei zu erstellen. Dabei handelte es sich zunächst um ein Programm für Anlagenabschreibung und ein solches für Lohnverrechnung. In den folgenden Jahren kamen Programme für Finanzbuchhaltung, für Einnahmen-Ausgabenrechnung, für Wirtschaftstreuhänder-Kanzleiverwaltung sowie für Bilanzierung und Bilanzanalyse hinzu. Auf Einladung der O GmbH führte der Mitbeteiligte diese Programme auf der IFABO 1... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14;UrhG §15;UrhG §16;UrhG §17;UrhG §8;
Rechtssatz: Allen in § 14 bis § 18 UrhG genannten Verwertungstatbeständen ist gemeinsam, daß das Werk der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird; das Werk kann der Öffentlichkeit auch durch Anbieten an einen unbestimmten Personenkreis zugänglich gemacht werden. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist ordentlicher Professor an einer Hochschule, freiberuflich tätiger Architekt und ständig gerichtlich beeideter Sachverständiger für die Fachgruppe Bauwesen. Er erstellt Gutachten sowohl über gerichtliche Anordnung als auch im Auftrag von Privatpersonen. Für das Streitjahr 1980 beantragte der Beschwerdeführer die Zuerkennung des begünstigten Steuersatzes gemäß § 37 Abs. 1 EStG 1972 in Verbindung mit § 38 Abs. 4 leg. cit. für seine Einkünfte als Gerichtsgutac... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14;UrhG §15;UrhG §16;UrhG §17;UrhG §18;UrhG §24 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/03 87/13/0036 1 Stammrechtssatz Unter einer Verwertung von Urheberrechten ist nur eine solche iSd UrhG zu verstehen (Hinweis E 19.1.1988, 87/14/0117). Das bedeutet, daß § 38 Abs 4 EStG 1972 sowohl zum Zuge kommen kann, w... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte in den Jahren 1982 und 1983 neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auch Einkünfte aus der Vortragstätigkeit am Wirtschaftsförderungsinstitut der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Steiermark (in der Folge: WIFI), für welche er die Anwendung des begünstigten Steuersatzes gemäß § 38 Abs 4 EStG 1972 beantragte. Weiters beanspruchte der Beschwerdeführer für im Jahr 1983 mit seinem PKW zurückgelegte Fahrten an Stelle des amtlichen Kilometergeldes e... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14;UrhG §15;UrhG §16;UrhG §17;UrhG §24; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/18 90/14/0004 5 Stammrechtssatz Hat eine Eigenverwertung von Urheberrechten durch den Abgabepflichtigen im Zuge anderer Arbeiten stattgefunden, so sind auch in einem solchen Fall Einkünfte aus der Verwertung von Urheberrechten nur dan... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Wirtschaftstreuhänder, erzielte in den Streitjahren 1979 bis 1981 als Angestellter einer Wirtschaftstreuhand-Gesellschaft m.b.H. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Neben diesen Einkünften erklärte er Einkünfte aus selbständiger Arbeit, die aus der Abhaltung von Fachvorträgen (Seminaren) und der Erstellung von Gutachten resultierten. Für die Einkünfte aus selbständiger Arbeit beantragte der Beschwerdeführer die Zuerkennung des begünstigten Steuersatzes g... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag65/02 Besonderes Pensionsrecht
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;TeilpensionsG 1997 §1 Z4 litb impl;UrhG §14;UrhG §15;UrhG §16;UrhG §17;UrhG §18;UrhG §24 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Unter einer Verwertung von Urheberrechten ist nur eine solche iSd UrhG zu verstehen (Hinweis E 19.1.1988, 87/14/0117). Das bedeutet, daß § 38 Abs 4 EStG... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Universitäts-Dozent an der Universität Wien. Im Jahre 1986 erzielte er unter anderem Einkünfte aus der Erstellung von Gutachten. Während des Verfahrens zur Erlassung des Einkommensteuerbescheides 1986 gab er auf entsprechende Aufforderung des Finanzamtes in einer Eingabe vom 15. Dezember 1988 bekannt, daß es sich bei den in der Abgabenerklärung angeführten Gutachten um von ihm verfaßte Rechtsgutachten zu schwierigen Zivilrechtsproblemen handle. Wenn diese Arbe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist ordentlicher Universitätsprofessor für das Fach Betriebswirtschaftslehre. In den Jahren 1981 bis 1985 war er auch am Wirtschaftsförderungsinstitut der Handelskammer als Vortragender des Gegenstandes "Finanzierung" im Rahmen der Lehrveranstaltung "Bilanzbuchhalterkurs" tätig. Der vom Beschwerdeführer vorgetragene Gegenstand ist ein Prüfungsgegenstand der am Wirtschaftsförderungsinstitut abgenommenen Bilanzbuchhalterprüfung. Der Beschwerdeführer war auch als An... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §15;UrhG §16;UrhG §24 Abs1;
Rechtssatz: Wenn die vom Abgabepflichtigen den jeweiligen Auftraggebern eingeräumten Vervielfältigungsrechte und Verbreitungsrechte lediglich ein notwendiges Akzessorium für die Erstattung eines Gutachtens darstellen, um dieses Gutachten zu dem vom Auftraggeber von Anfang an angestrebten Zweck ... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14;UrhG §15;UrhG §16;UrhG §17;UrhG §18;UrhG §24 Abs1;
Rechtssatz: Die ausdrückliche Vereinbarung, an einem Gutachten eine Werknutzung einzuräumen, bewirkt die Begünstigung des § 38 Abs 4 EStG 1972 nur dann, wenn für den Urheber aus der Nutzung nach den Verwertung... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14;UrhG §15;UrhG §16;UrhG §17;UrhG §24; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/18 90/14/0004 5 Stammrechtssatz Hat eine Eigenverwertung von Urheberrechten durch den Abgabepflichtigen im Zuge anderer Arbeiten stattgefunden, so sind auch in einem solchen Fall Einkünfte aus der Verwertung von Urheberrechten nur dan... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14;UrhG §15;UrhG §16;UrhG §17;UrhG §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/13/0163 E 29. März 1989 RS 1 Stammrechtssatz Einkünfte aus der Verwertung von selbstgeschaffenen literarischen Urheberrechten liegen nur vor, wenn der Urheber Einnahmen dafür erzielt, daß er entweder sein Urheberrecht selbst iSd § 14 - § 18 UrhG ... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14;UrhG §15;UrhG §16;UrhG §17;UrhG §18;UrhG §24 Abs1;
Rechtssatz: Die Begünstigung des § 38 Abs 4 EStG 1972 kommt nicht nur dann zum Zug, wenn der Urheber das Urheberrecht selbst iSd § 14 bis § 18 UrhG verwertet, sondern auch dann, wenn die Verwertung durch einen anderen stattfindet, weil der Urheber diesem eine Verwert... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14;UrhG §15;UrhG §16;
Rechtssatz: Aus dem Umstand, daß dem Auftraggeber das Recht eingeräumt wird, das - in Form eines Werkstückes an den Ersteller körperlich zurückzustellende - Gutachten zu vervielfältigen und je nach dem Zweck des Gutachtens einem mehr oder minder großen Personenkreis und damit der Öffentlichkeit zugä... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Finanzbeamter. Neben seinen aus dieser Tätigkeit erzielten Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erklärte er als Sachverständiger Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Für das Jahr 1985 wurde er erklärungsgemäß zur Einkommensteuer veranlagt, wobei auch sein Antrag, die Einkünfte aus der Gutachtertätigkeit gemäß § 37 in Verbindung mit § 38 Abs. 4 EStG 1972 begünstigt zu besteuern, Berücksichtigung fand. Im Zuge einer im Jahr 1986 unter anderem auch für das... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §98 Abs4;UrhG §14;UrhG §15;UrhG §16;UrhG §24; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 131;
Rechtssatz: Sowohl bei gerichtlichen als auch privaten Gutachten kommt eine Begünstigung gem § 38 Abs 4 EStG 1972 nur in Betracht, wenn neben der für eine Gutachtertätigkeit typischen entgeltlichen Überlassung des Gutachtens (= Werkst... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Wirtschaftstreuhänder. Als solcher erstellt er unter anderem auch Gutachten im Auftrag von Gerichten. Für die Einkünfte aus dieser Tätigkeit beantragte er in einer Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid für das Kalenderjahr 1984 die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes gemäß § 37 Abs. 1 in Verbindung mit § 38 Abs. 4 EStG. Den stattgebenden Einkommensteuerbescheid 1984 hob die belangte Behörde in Ausübung ihres Aufsichtsrechtes gemäß § 299 Abs. 2 BAO auf. ... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht27/04 Sonstige Rechtspflege32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag65/02 Besonderes Pensionsrecht
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §38 Abs4;GebAG 1975 §24;GebAG 1975 §37 Abs2;TeilpensionsG 1997 §1 Z4 litb impl;UrhG §14;UrhG §15;UrhG §16;UrhG §2 Z3;UrhG §41; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992/25;
Rechtssatz: Einnahmen aus einer gerichtlichen Sachverständigentätigkeit sind ni... mehr lesen...
Die beiden (miteinander verheirateten) Beschwerdeführer sind absolvierte Betriebswirte und bezeichnen sich in ihren Steuererklärungen 1980 bis 1982 jeweils als Betriebsberater. Sie erklärten jeweils neben Einkünften aus Gewerbebetrieb auch Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Das Finanzamt ordnete - den Feststellungen einer abgabenbehördlichen Prüfung folgend - auch die als freiberufliche erklärten Einnahmen den Einkünften aus Gewerbebetrieb zu. Gegen die entsprechenden Bescheide erhob... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag65/02 Besonderes Pensionsrecht
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;TeilpensionsG 1997 §1 Z4 litb impl;UrhG §14;UrhG §15;UrhG §16;UrhG §17;UrhG §24; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/14/0005 Besprechung in:ÖStZB 1992, 13;
Rechtssatz: Hat eine Eigenverwertung von Urheberrechten durch den Abgabepflich... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23 Z1;GewStG §1 Abs1;UrhG §15;UStG 1972 §10 Abs2 Z8; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 179;
Rechtssatz: Eine künstlerische Tätigkeit iSd § 22 Abs 1 Z 1 EStG und eine Tätigkeit als Künstler iSd § 10 Abs 2 Z 8 UStG übt der aus, der eine persönliche eigenschöpferische Tätigke... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23 Z1;GewStG §1 Abs1;UrhG §15;UStG 1972 §10 Abs2 Z8; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 179;
Rechtssatz: Eine Mitwirkung Dritter bei der Entfaltung einer Tätigkeit kann für die Einstufung der Tätigkeit als künstlerisch unschädlich sein, wenn die Mitwirkung als untergeordnet... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23 Z1;GewStG §1 Abs1;UrhG §15;UStG 1972 §10 Abs2 Z8; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 179;
Rechtssatz: AusfzF, unter welchen Voraussetzungen die Herstellung von Holzschnitzwerken in Zusammenarbeit von Künstlern und Handwerkern und unter Verwendung von Kopierfräsmaschinen ... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14;UrhG §15;UrhG §16;UrhG §17;UrhG §18; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989/20, 364;
Rechtssatz: Der urheberrechtliche Schutz der Prüfungstätigkeit des Abgabepflichtigen, der den vom Abgabepflichtigen erstellten schriftlichen Prüfungsaufgaben durchaus zukommen mag, führt für sich allein noch nicht dazu, daß ... mehr lesen...