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20/08 UrheberrechtNorm
EStG 1972 §22 Abs1 Z1;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1990, 179;Rechtssatz
Eine Mitwirkung Dritter bei der Entfaltung einer Tätigkeit kann für die Einstufung der Tätigkeit als künstlerisch unschädlich sein, wenn die Mitwirkung als untergeordnet in den Hintergrund tritt oder wenigstens nicht überwiegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989140142.X03Im RIS seit
20.11.1989Zuletzt aktualisiert am
23.04.2013