Begründung: Im vorliegenden Unterhaltserhöhungsverfahren verpflichtete das Erstgericht den Vater auf Antrag seiner minderjährigen, anwaltlich vertretenen Kinder unter anderem, einen „Prozesskostenvorschuss“ in Höhe von 3.000 EUR auf das Konto der Antragstellervertreterin zu erlegen. Das Rekursgericht gab dem dagegen erhobenen Rekurs des Vaters Folge und änderte den Beschluss des Erstgerichts (insoweit) im antragsabweisenden Sinn ab, weil die Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Zu... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährige ist das Kind von Eileen und Marco P*****. Sie und ihre Eltern sind deutsche Staatsbürger. Mit Beschluss vom 25. 3. 2008 bewilligte das Erstgericht der Minderjährigen Unterhaltsvorschüsse nach den §§ 3, 4 Z 1 UVG in der Höhe von 245 EUR monatlich für die Zeit vom 1. 1. 2008 bis 31. 12. 2010. Zu diesem Zeitpunkt lebte die Minderjährige mit ihrer Mutter in Österreich, wo die Mutter als Arbeitnehmerin beschäftigt und sozialversichert war. Der Vater lebte in... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte den beiden Pflegebefohlenen mit Beschlüssen vom 18. 10. 1988 Unterhaltsvorschüsse nach §§ 3, 4 Z 1 UVG, weil eine Exekution gegen den Vater als Unterhaltsschuldner aussichtslos erschien. Nachdem der Sohn von der Mutter zum nunmehr in Deutschland lebenden Vater übersiedelt war, wurde der ihm gewährte Unterhaltsvorschuss mit Beschluss vom 10. 3. 1997 eingestellt. Das Erstgericht bewilligte den beiden Pflegebefohlenen mit Beschlüssen vom 18. 10... mehr lesen...
Begründung: Die ehelichen Eltern des Minderjährigen leben getrennt. Der Minderjährige und sein Vater sind indische Staatsangehörige, die Mutter stammt zwar gleichfalls aus Indien, ist jedoch österr. Staatsbürgerin. Die Familie lebte zunächst in Österreich. Die Mutter erteilte am 23. September 1996 niederschriftlich ihre Zustimmung zur Vertretung durch den Jugendwohlfahrtsträger gemäß § 212 Abs 2 ABGB. Am 4. November 1996 verpflichtete sich der Vater vor dem Magistrat der Stadt Wien ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht übertrug mit rechtskräftigem Beschluss vom 17. März 2000 die alleinige Obsorge für die beiden Kinder, deren eheliche Eltern getrennt leben, der Mutter und hat nun, soweit hier relevant, 1.) die am 21. März 2000 gemäß § 382a EO erlassene einstweilige Verfügung (Verpflichtung des Vaters zur Zahlung vorläufiger monatlicher Unterhaltsbeiträge von je 1.450 S für beide Kinder) gemäß § 399a EO dahin eingeschränkt, dass der derzeit einkommenslose Vater nur zu e... mehr lesen...
Begründung: Susanne I***** ist die Tochter von Rafika und Johann I*****, deren Ehe 1989 einvernehmlich geschieden wurde. Sie verblieb zunächst bei ihrer Mutter in St. Pölten. Ihr Vater wurde zur Leistung von Unterhaltsbeiträgen verpflichtet. Zur Durchsetzung ihrer Unterhaltsansprüche wurde bereits mit Beschluss vom 17.1.1986 (ON 8) der Magistrat der Landeshauptstadt St. Pölten gemäß der inzwischen aufgehobenen Bestimmung des § 22 Jugendwohlfahrtsgesetz 1954 (JWG 1954) zum besondere... mehr lesen...
Norm: JWG 1954 §22JWG 1989 §4 Abs1KindRÄG 1989 ArtVI §2UVG §9 Abs2UVG §9 Abs3
Rechtssatz: Seit Inkrafttreten des KindRÄG 1989 kommt nur noch dem jeweiligen Bundesland als Jugendwohlfahrtsträger die Stellung eines Unterhaltssachwalters nach § 9 Abs 2 UVG zu. Das gilt auch in den Fällen, wo zuvor eine Bezirksverwaltungsbehörde diese Funktion gemäß §§ 22 JWG 1954, 9 Abs 2 alt UVG innehatte. Die Übertragung der Ausübung der Unterhaltssachwalterscha... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des am 27.Dezember 1985 geborenen Mädchens wurde am 27.November 1989 im Einvernehmen geschieden. Die Eltern vereinbarten im gerichtlichen Vergleich, daß künftig die Obsorge für das Kind allein der Mutter zukommen solle. Der Vater verpflichtete sich, für das Kind S 3.500,- im Monat an Unterhalt zu leisten. Diese Vereinbarung wurde vom Pflegschaftsgericht genehmigt. Auf Antrag der Mutter bewilligte das Pflegschaftsgericht auf den vom Vater zu leist... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht wies den Rekurs der Mutter gegen die Einstellung der Unterhaltsvorschüsse für ihre beiden Kinder nach § 7 Abs 1, § 19 Abs 1 UVG als unzulässig zurück und sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig ist. Der gegen diesen Beschluß erhobene Revisionsrekurs der Mutter ist zwar zulässig, aber nicht berechtigt. Rechtliche Beurteilung Es entspricht ständiger Rechtsprechung der Rekursgerichte, daß die Bezirksverw... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Beschluß vom 23.8.1991 stellte das Erstgericht die der Minderjährigen gewährten Unterhaltsvorschüsse mit Wirkung vom 31.7.1991 ein. Mit dem Beschluß vom 9.10.1991 enthob es die Bezirkshauptmannschaft ***** als Unterhaltssachwalter, weil sich die Minderjährige seit August 1991 in der Bundesrepublik Deutschland befinde und sich auch ihr Vater in Deutschland aufhalte. Das Rekursgericht wies den Rekurs des Präsidenten des Oberlandesgerichtes gegen die Enthebung der... mehr lesen...
Begründung: Der mj. Matthias R***** ist das uneheliche Kind des Rudolf S***** und der Andrea R*****. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 22.6.1990 wurde der Vater zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 2.300 S verpflichtet. Mit Beschluß vom 4.4.1991 wurden dem Minderjährigen für die Zeit vom 1.4.1991 bis 31.3.1994 Unterhaltsvorschüsse in der Höhe des Unterhaltstitels nach §§ 3, 4 Z 1 UVG bewilligt. Dieser Beschluß wurde der Bezirkshauptmannschaft Melk, Jugendabteilung, am 8.4.... mehr lesen...
Begründung: Dem im Volksschulalter stehenden Kind wurde mit Beschluß vom 20. November 1987 für die Zeit vom 1.November 1987 bis 31. Oktober 1990 gemäß § 4 Z 3 UVG ein an seine nun obsorgeberechtigte Mutter zahlbarer Unterhaltsvorschuß gewährt. Der Vater befindet sich voraussichtlich bis Oktober 1992 in Strafhaft. Über Antrag der Mutter vom 19.Jänner 1988 wurde der Magistrat der Stadt Wien mit rechtskräftigem Beschluß vom 5. April 1988 erkennbar im Hinblick auf § 9 Abs 3 zweiter Satz... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag der ehelichen Mutter bestellte das damals zuständige Bezirksgericht Gloggnitz am 14. Dezember 1977 die Bezirkshauptmannschaft N*** zum besonderen Sachwalter der am 2. Juli 1973 geborenen Martina B*** zur Durchsetzung der Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den Vater. Zufolge Nichtzahlung der Unterhaltsbeiträge durch den Vater wurden dem Kind gemäß §§ 3, 4 Z 1, 18 UVG Unterhaltsvorschüsse gewährt. Die Minderjährige ehelichte am 4. Jänner 1990 Bernhard R***. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §212 Abs5UVG §9 Abs3 Satz2
Rechtssatz: Die zu § 9 Abs 3 Satz 2 UVG entwickelten Grundsätze sind auch bei § 212 Abs 5 ABGB anzuwenden. Entscheidungstexte 1 Ob 565/90 Entscheidungstext OGH 20.06.1990 1 Ob 565/90 Veröff: ÖA 1991,143 1 Ob 220/01m Entscheidungstext OGH 27.11.2001 1 Ob 220/01m ... mehr lesen...
Begründung: Der M*** DER S*** W***, Bezirksjugendamt für den 6. und 7. Bezirk, beantragte seine Enthebung von der Stelle eines besonderen Sachwalters nach § 9 UVG für die mj. Tanja F***, geboren am 26. Oktober 1984, weil das Jugendamt zur Durchsetzung der Unterhaltsansprüche der Minderjährigen nichts mehr beizutragen vermöge (ON 24). Das Erstgericht wies den Antrag ab. Sein Beschluß wurde vom Rekursgericht bestätigt. Beide Instanzen legten ihren Entscheidungen zugrunde, daß der un... mehr lesen...
Norm: UVG §9 Abs3
Rechtssatz: Diese Bestimmung ordnet somit nicht ausdrücklich an, unter welchen konkreten Voraussetzungen eine Enthebung des besonderen Sachverwalters zu erfolgen hat, sondern macht dies von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles abhängig. Entscheidungstexte 8 Ob 725/89 Entscheidungstext OGH 18.01.1990 8 Ob 725/89 ... mehr lesen...
Begründung: Den beiden im Volksschulalter stehenden Brüdern wurden mit den Beschlüssen vom 4.Juli 1988 für die Dauer eines Jahres gemäß § 4 Z 3 UVG Unterhaltsvorschüsse gewährt. Damit wurde das Bezirksjugendamt im Sinne des § 9 Abs. 2 UVG besonderer Sachwalter der beiden Kinder zur Durchsetzung ihrer Unterhaltsansprüche. Der Vater der Kinder verbüßt eine langjährige Freiheitsstrafe. Das voraussichtliche Haftende ist der 1.Februar 2000. Mit den Beschlüssen vom 26.Mai 1989 ordnete d... mehr lesen...
Norm: UVG §9 Abs3
Rechtssatz: Liegt der im § 9 Abs 3 zweiter Satz UVG umschriebene Sachverhalt vor, ist der besondere Sachwalter zu entheben. Für Zweckmäßigkeitserwägungen besteht kein Raum. Entscheidungstexte 6 Ob 739/89 Entscheidungstext OGH 21.12.1989 6 Ob 739/89 Veröff: RZ 1991/2 S 18 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: UVG §9 Abs3
Rechtssatz: Eine Einschränkung des Anwendungsbereichs des § 9 Abs 3 Satz 2 UVG auf jene Fälle, in denen keine laufenden Unterhaltsansprüche mehr bestehen und voraussichtlich Vorschußansprüche auch nicht mehr entstehen werden, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen. Entscheidungstexte 5 Ob 645/88 Entscheidungstext OGH 13.12.1988 5 Ob 645/88 ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der minderjährigen Kinder ist seit dem 16. Jänner 1976 geschieden. Die elterlichen Rechte und Pflichten, die minderjährigen Kinder zu pflegen und zu erziehen, ihr Vermögen zu verwalten und sie zu vertreten, stehen nach der Entscheidung des Pflegschaftsgerichtes vom 9.Feber 1978, ON 38, allein der Mutter zu. Der Vater wurde nach Vollzug einer Freiheitsstrafe zur Leistung von Unterhalt verpflichtet, ging aber keiner Arbeit nach, worauf seit dem 1.Dezem... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2bUVG §9 Abs3
Rechtssatz: Die Beendigung der Sachwalterschaft der Bezirksverwaltungsbehörde nach Enthebung des Schuldners von seiner Unterhaltspflicht und Einstellung der Vorschüsse ist nicht offenbar gesetzwidrig, wenn Eintreibungsversuche beim Unterhaltsschuldner aussichtslos sind. Entscheidungstexte 3 Ob 546/88 Entscheidungstext OGH 05.10.1988 3 Ob 546/... mehr lesen...
Begründung: Die Revisionsrekurswerberin, die Mutter und Vormünderin des mj. Robert S***, beantragte am 25. Oktober 1983, den vom unehelichen Vater Slavan B*** zu leistenden Unterhalt von S 500,-- monatlich auf S 2.000,-- monatlich zu erhöhen. Mit Beschluß vom 16. Februar 1984 wurden dem Kind für die Zeit vom 1. Oktober 1983 bis 30. September 1986 Unterhaltsvorschüsse von S 500,-- monatlich gewährt und dieser Beschluß dem Magistrat Graz, Amt für Jugend und Familie, am 22. Februar 19... mehr lesen...
Begründung: Der mj. Arnold K*** ist ein eheliches Kind des Arnold K*** und der Veronika L***. Die Ehe der Eltern wurde mit Urteil des Kreisgerichtes St. Pölten vom 18.November 1971, 1 Cg 759/71-6, rechtskräftig geschieden. Mit pflegschaftsbehördlich genehmigtem Vergleich vom selben Tag vereinbarten die Eltern, daß der Minderjährige in Pflege und Erziehung der Mutter bleibe. Der Vater verpflichtete sich zu einer Unterhaltszahlung von 900 S monatlich. Mit Beschluß des Erstgerichtes ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß ON 30 vom 20.9.1983 wurden der mj. Doris E*** gemäß §§ 3 und 4 Z 1 UVG für die Zeit vom 1.9.1983 bis 31.8.1986 monatliche Unterhaltsvorschüsse von S 1.000,-- bewilligt und das Jugendamt des Magistrates der Stadt St. Pölten gemäß § 9 Abs.2 UVG zum besonderen Sachwalter des Kindes zwecks Durchsetzung der Unterhaltsansprüche bestellt. Am 27.11.1985 stellte der besondere Sachwalter den Antrag, 1.) die Zahlung der Unterhaltsvorschüsse mit 1.12.1985 einzustellen... mehr lesen...
Begründung: Mit seinem Beschluß ON 29 bestellte das Erstgericht den Magistrat-Jugendamt Klagenfurt gemäß § 9 Abs 2 UVG zum Sondersachwalter der in Pflege und Erziehung ihrer Mutter befindlichen mj. Silvia Eleonore V***, geboren am 28. November 1973, und gewährte ihr mit seinen weiteren Beschlüssen ON 38 und ON 67 Unterhaltsvorschüsse nach den §§ 3 und 4 Z 1 UVG. In der Folge kam es mangels Weitergewährung (§ 18 UVG) zur Einstellung der Vorschüsse. Nach dem Bericht des Sondersachwalt... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2bAußStrG §16 BIII2cJWG §22UVG §4 Z2UVG §4 Z3UVG §9 Abs3
Rechtssatz: Daß auch ein besonderer Sachwalter nach § 22 JWG immer zu entheben wäre, wenn ein Fall der Vorschußgewährung bloß nach § 4 Z 2 oder 3 UVG vorliegt und die Bezirksverwaltungsbehörde zur Durchsetzung des Unterhaltsanspruches des Kindes nach der Lage des Falles nichts beizutragen vermag (§ 9 Abs 3, 2.Satz UVG), ist weder den Bestimmungen des JWG noch dem UVG... mehr lesen...